Prozess am Landgericht Halle: zwei Angeklagte sollen über Jahre hinweg Pflegekassen mit fingierten Leistungen getäuscht haben
Vor dem Landgericht Halle beginnt am Montag, dem 10. November 2025, um 9 Uhr der Prozess gegen zwei Angeklagte, denen gewerbsmäßiger Betrug in einer Vielzahl von Fällen zur Last gelegt wird. Weitere Verhandlungstage sind für den 25. November, den 4. Dezember und den 8. Dezember 2025, jeweils ab 9 Uhr im Saal 96, angesetzt.
Dem im Juni 1977 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, als Inhaber eines Hauskrankenpflegedienstes in Halle sowie einer Tagespflegeeinrichtung in Teutschenthal über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren gegenüber Pflegekassen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet zu haben. Insgesamt soll er in 129 Fällen falsche Rechnungen gestellt und so einen Schaden von rund 111.000 Euro verursacht haben.
Die im September 1985 geborene Mitangeklagte, die seit April 2016 als Pflegedienstleiterin in der Tagespflegeeinrichtung beschäftigt gewesen sein soll, wird beschuldigt, an der Erstellung der falschen Leistungsnachweise beteiligt gewesen zu sein. Gegen sie erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs in 56 Fällen.
Nach Überzeugung der Anklage sollen die Beschuldigten die Pflegekassen zwischen Februar 2016 und Juni 2019 durch inhaltlich falsche Dokumentationen getäuscht haben. Die Abrechnungen seien daraufhin in der Annahme ordnungsgemäßer Leistungserbringung vergütet worden.
Der männliche Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Mitangeklagte bestreitet die Tatvorwürfe.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.











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