Radler am Dautzsch umgefahren und schwer verletzt, Autofahrer haut ab – Polizei sucht Zeugen

5 Antworten

  1. unlustig geimpfter sagt:

    Was für eine feige Ratte … da kann die Strafe gar nicht hoch genug sein.

  2. Rächer sagt:

    Hoffentlich wird dieses Stück Dreck erwischt und landet umgehend im Knast. Bis dahin wünsche ich ihm schlaflose Nächte.

  3. Leser sagt:

    Das Subjekt wird hoffentlich geschnappt werden und bitter dafür zahlen. Unfallflucht = 0 Versicherungsschutz, Schadenersatz ggf. ein Leben lang und hoffentlich eine Haftstrafe. Sein Auto wird beschädigt sein. Man wird ihn finden.

  4. korrigierender Deutschlehrender sagt:

    „Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete ein den Bereich befahrender PKW nicht den bevorrechtigten Radfahrenden.“

    Ein PKW kann den Radfahrenden gar nicht beachten, es sei denn, es wäre ein autonomer PKW.

    Also müsste es richtig heissen:

    „Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete ein den Bereich befahrender Autofahrender nicht den bevorrechtigten Radfahrenden.“

    Alternativ könnte man auch schreiben:

    „Nach ersten Erkenntnissen der Polizeienden beachtete ein den Bereich befahrender Autofahrender nicht den bevorrechtigten Radfahrenden.“

    Davon ab kennt man den „Radfahrenden“ doch. Sofern es ein Mann ist: Spricht da irgendwas gegen, ihn einfach als Radfahrer zu bezeichnen?

  5. korrigierender Deutschlehrender (nach Dikat verreist) sagt:

    Im Übrigen ist ein Radfahrender einer, der diese Tätigkeit jetzt im Moment ausübt. Da sich der Unfall aber bereits gestern zugetragen hat, ist es wahrscheinlich, dass der gestern Radfahrende jetzt im Moment nicht Fahrrad fährt, da es unwahrscheinlich ist, dass er den ganzen Tag Rad fährt. Man müsste also korrekt von einem „zum damaligen Zeitpunkt Radfahrenden“ sprechen.

    Richtig wäre also:

    „Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete ein den Bereich zum damaligen Zeitpunkt befahrender Autofahrender nicht den bevorrechtigten zum damaligen Zeitpunkt Radfahrenden.“