Radler bei Unfall in der Merseburger Straße verletzt

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  1. Radfahrer sagt:

    „…und beachtete beim rechtsabbiegen nicht den in gleiche Richtung fahrenden, vorfahrtsberechtigten Radfahrenden…“

    Oho! Sollte man bei der Polizei tatsächlich dazulernen?

  2. K-Ko sagt:

    „…Der Radfahrer zog sich Verletzungen zu“

    Durch eine gefährliche Körperverletzung mithilfe eines schweren Gegenstandes wurde der Radfahrer verletzt.

    • Allwetterradler sagt:

      „…Der Radfahrer zog sich Verletzungen zu…“

      Ja, da ist noch Luft nach oben. Aber ein Anfang ist gemacht.

  3. M sagt:

    Ich nehme mal an, dass der Radfahrer geradeaus fahren und nicht abbiegen wollte. Insofern ist er nicht in die gleiche Richtung gefahren. Anderenfalls wären beide rechts abgebogen. Wenn er tatsächlich männlich ist, darf er ruhig Radfahrer genannt werden und nicht Radfahrender. Das liest sich einfach auch besser. Danke.