Radlerin in der Mansfelder Straße umgefahren

Polizei - Symbolbild

Eine Antwort

  1. rupert sagt:

    Radfahrerin übersehen.
    Aha.
    Wie immer.
    Der Zusammenstoß ist einfach passiert.
    Die Radfahrerin wurde nicht durch die Autofahrerin umgefahren.
    Der PKW ist abgebogen, nicht die Fahrerin.
    Die Autofahrerin wurde dabei verletzt. Das muss zuerst einmal klar sein.
    Die Radfahrerin aber nicht. Die hat einfach so eine Verletzung.
    Am Kopf. Das muss bei ihr aber erwähnt werden.