Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin zur Krankenhausreform: Bundesregierung agiert an Ländern vorbei
Zum Beschluss der Krankenhausreform im Bundeskabinett erklären die Gesundheitsministerinnen von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen:
„Es besteht weiterhin kein Zweifel, dass wir diese Krankenhausreform dringend brauchen, gerade um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Bundesländer haben sich alle sehr aktiv und konstruktiv in den Prozess eingebracht und sind auch bereit, sich auf die Leistungsgruppen und die neue Finanzierung einzulassen und diese umzusetzen. Alle Bundesländer haben jedoch gemeinsam Änderungen vorgeschlagen, die vom Bundesgesundheitsminister erneut nicht berücksichtigt worden sind. Der Bundesminister agiert wiederholt an den Ländern vorbei und findet immer wieder neue Ausreden. Das ist ein Affront. Wir werden jetzt sehr genau darauf achten und darauf hinarbeiten, dass die Rückmeldungen der Länder im weiteren Prozess noch berücksichtigt werden.
In den ostdeutschen Ländern hat in den 1990er Jahren bereits eine weitgehende Transformation der Krankenhauslandschaft stattgefunden – es wurden Standorte konzentriert und auf Spezialisierung gesetzt. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Für uns ist daher klar: Alle vorhandenen Standorte werden für die medizinische Versorgung der Menschen in der Fläche benötigt. Der aktuelle Gesetzentwurf, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht allerdings enorme Einschränkungen für eine Krankenhausplanung in den Ländern vor, der die wohnortnahe Versorgung extrem erschwert. Die Planungshoheit für die Krankenhauslandschaft muss bei den Ländern bleiben und darf nicht zusätzlich bürokratisiert werden. Zudem müssen die Krankenhäuser wirtschaftlich gestärkt werden. Darüber sind wir uns einig. Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen stationären Versorgung ist unser oberstes Ziel – und die bestmögliche Behandlungsqualität für alle Patientinnen und Patienten.“
Zum heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz zur Krankenhausreform erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Bundesgesundheitsminister Lauterbach sind die Einwendungen gegen seine Pläne zur Reform der Krankenhauslandschaft offensichtlich völlig egal. Das von der Bundesregierung gebilligte Gesetz ignoriert die von zahlreichen Landesregierungen sowie den Krankenhausträgern benannten Kritikpunkte vollständig. Diese Krankenhausreform geht an der Realität insbesondere im ländlichen Raum vorbei. Ohne erhebliche Anpassungen wird das entsprechende Gesetz im Bundesrat scheitern.“
„Es ist unstrittig, dass erheblicher Reformbedarf besteht. Dabei darf die stationäre Gesundheitsversorgung allerdings nicht gefährdet werden. Außerdem muss die Krankenhausstruktur stets auch von der Sicherstellung der Notversorgung her gedacht werden. Die Landesregierung muss jetzt parallel daran arbeiten, selbst eine Krankenhausreform für Sachsen-Anhalt vorzubereiten“, so Krull abschließend.
Die geplante Einbindung der Pflegerefinanzierung in die Vorhaltefinanzierung führt dazu, dass alle nichtuniversitären Krankenhäuser mit einem Minimum an Personal zurechtkommen werden müssen, um überhaupt noch Geld zu verdienen. Damit werden Unikliniken Pflegende zugespült …
Wann kam aus dem Hause Lauterbach jemals irgendwas Vernünftiges?
Maskenpflicht