Schäden an der Bojenkette auf dem Geiseltalsee – Juristische Auseinandersetzung zwischen Saalekreis und bauausführender Firma

Eine vom Landkreis Saalekreis im Jahr 2021 zum Schutz der naturschutzfachlich sensibelsten Bereiche am Geiseltalsee errichtete Bojenkette auf dem südlichen Teil des Geiseltalsees, welcher bereits zur Nutzung freigegeben ist, weist aktuell erhebliche Beschädigungen auf. Eine Reparatur findet momentan nicht statt, da zunächst ein vom Gericht angeordnetes externes Gutachten im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche des Landkreises gegenüber der bauausführenden Firma die genauen Ursachen der Schäden ergründen muss.
Der Geiseltalsee ist mit fast 19 km² der größte und wichtigste See der Region. Die touristische Nutzung entwickelt sich schnell. Gleichzeitig schaffen Flachwasserzonen und Feuchtgebiete insbesondere in den Ufer-, Halbinsel- und Inselbereichen günstige Bedingungen für die Entwicklung einer einzigartigen Flora und Fauna.
Auf dem südlichen Seeabschnitt wurde bereits eine Nachnutzung zugelassen. Die gleichzeitig zur Freigabe erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises zur Regelung des Gemeingebrauches des Geiseltalsees enthält Regelungen zur Freihaltung der wertgebenden Bereiche um Teile der Halbinsel und der Inseln. Der zunehmenden Entwertung der ökologisch wertvollsten Bereiche des Geiseltalsees kann nur entgegengewirkt werden, wenn die gesperrten Bereiche in der Örtlichkeit deutlich und wirkungsvoll gekennzeichnet werden. Da sich diese gesperrten Bereiche auch auf der Seefläche befinden, wurde zur genauen Kennzeichnung die Bojenkette notwendig. Die Kette wurde als Vorhaben des Landkreises realisiert.
Dem Landkreis wurden für dieses Vorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) und Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.
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