Sozialausschuss lässt Mietspiegel durchfallen – Stadtrat soll noch in diesem Monat entscheiden

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  1. kitainsider sagt:

    Die Staatsanwaltschaft hat den Vorsitzenden des Mieterrates 2012 im Betrugsprozess um Ulrich Marseille auch oft gehört und ihm nicht geglaubt. Das sollte der Stadtrat auch tun.

    • ? sagt:

      Was sollte der Stadtrat tun? Ihn oft hören und ihm nicht glauben? Warum sollte man so etwas machen?

      Außerdem: Die Staatsanwaltschaft hat ihn „oft gehört“. Warum „oft“ und was bedeutet das in diesem Zusammenhang?

  2. Mietspiegelfaelscher sagt:

    Nur ein gefälschter Mietspiegel ist schließlich ein guter Mietspiegel.
    „Vor allem unter sozialen Gesichtspunkten“.
    Die machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt.
    Also – nochmal ran, ein paar Zahlen verdreht bis es passt. Wäre doch gelacht, wenn wir den Mietspiegel nicht an die Wunschvorstellungen der Stadträte angepasst bekommen.
    So geht Wissenschaft und Statistik schließlich heute.
    Hat doch in der Corona „Pandemie“ auch hervorragend geklappt: die Politik gab vor und ein paar gewissenlose Wissenschaftler haben die fake Zahlen zu Millionen Toten und überbelegten Krankenhäusern geliefert.
    Dagegen ist doch so ein Provinzmietspiegel ein Klacks.
    Obwohl – in Halle sind schließlich auch Provinzfälscher am Werk.
    Bin gespannt, ob die das hinkriegen.

    • Beerhunter sagt:

      Naklar doch 😂😉hat beim“suspendierten“ OB, ner Kindergärtnerin geklappt,da wird doch so etwas n Kinderspiel 🙈😉😂👍 und kostet nichtmal viel“Lebenszeit“😉😂

    • Tino sagt:

      Und was sind Sie – ein Provinzdenker? Lächerlich, dieser Querdenkermist jedesmal.

  3. Herr K sagt:

    Ein Mietspiegel soll die ortsübliche Miete wiedergeben.

    Die ortsübliche Miete ist in § 558 BGB Absatz 2 wie folgt definiert:
    „Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind.“

    Ein Mietspiegel ist also eine Auswertung vorhandener Mieten und damit ein ein Rückblick auf schon existierende Mieten.

    Damit muss man leben. Wenn einem die Zahlen nicht gefallen und man die Zahlen im Mietspiegel deshalb ändern will ist dann ist das eine Verfälschung des Mietspiegels und der Mietspiegel ist rechtlich kein Mietspiegel mehr. Man kann sich die Zahlen nicht aussuchen.

    Man kann schließlich auch nicht die Inflationsrate für Halle neu definieren, weil einem die Zahlen vom Bundesamt für Statistik nicht gefallen. So funktioniert das nicht.