Spielhallen: Wiegand fordert strenge Rechtsanwendung

In Halle könnten 13 der 21 Spielhallen vor dem Aus stehen. Anlass ist der seit 2012 geltende Glücksspielstaatsvertrag, dessen 5-jährige Übergangsfrist Ende Juni ausläuft. Dieser sieht vor, dass Spielhallen mindestens 200 Meter voneinander entfernt sein müssen. Auch der Abstand zu Kindereinrichtungen muss mindestens 200 Meter betragen.
Laut Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, bestehe die Möglichkeit einer Härtefallregelung. Acht Betreiber hätten diesbezügliche Anträge gestellt. Fünf ebenfalls betroffene Einrichtungen hätten keine Anträge gestellt. Zudem gibt es 8 Spielhallen in Halle, die die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags erfüllen.
Oberbürgermeister Bernd Wiegand sprach sich für eine „enge Auslegung“ der Regelung aus, will jetzt die bestehenden Anträge noch einmal alle vorgelegt bekommen. Er sei nicht richtig glücklich damit, Ausnahmen zu erteilen. Lothar Rochau, Referent für Strategische Steuerung, fragte nach aktuellen Zahlen zum Thema Spielsucht. Die konnten Teschner und Sozialdezernentin Katharina Brederlow zwar nicht nennen. Doch das größere Problem sei die Glücksspielsucht durch Onlinedienste. Und die kann man durch Beschränkungen der Spielhallen vor Ort, die auch noch vor Ort Steuern zahlen, nicht bekämpfen.
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