Stadtverwaltung prüft Grabsteine auf Standfestigkeit
Auf allen kommunalen Friedhöfen der Stadt wird im Mai die Standfestigkeit der Grabmale überprüft. Grundlage seien die Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG), teilt die Stadtverwaltung mit. Basis für die VSG ist die Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und
Holzbildhauerhandwerks.
Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, wird er mit einem roten Aufkleber versehen, der auf die Sicherungspflicht hinweist. Der Hinweiszettel dient einerseits als Warnung für den Besucher, andererseits als Benachrichtigung für den Nutzungsberechtigten. Bei Gefahr im Verzug und falls die Nutzungsberechtigten der Aufforderung zur Befestigung der Grabmale nicht fristgemäß nachkommen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel Umlegen von Grabmalen, Absperrung) treffen. In der Friedhofssatzung der Stadt Halle (Saale) ist die Verantwortung des Nutzungsberechtigten für die Grabmale geregelt. Die Stadt Halle (Saale) bittet um Verständnis für die Standfestigkeitsüberprüfung der stehenden Grabmale auf kommunalen Friedhöfen.
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