Strafanzeige gegen HWG wegen Abriss in der Hafenstraße

Die Abrissarbeiten der HWG in der Hafenstraße 7, dem ehemaligen „Hasi“, haben jetzt auch ein juristisches Nachspiel. Der Arbeitskreis Innenstadt hat nach eigenen Angaben am vergangenen Freitag Strafanzeige gegen die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH gestellt. Als Grund wird die Zerstörung eines wesentlichen Teiles eines Kulturdenkmals genannt.
Kurz vor Weihnachten wurde das Kessel- und Reglerhaus der ehemaligen Gasanstalt abgerissen. Nach HWG-Angaben „aus Versehen“. Eine Genehmigung hatte es nicht gegeben. Bisher hatte die Stadt deshalb nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt. Das Gebäude wurde 1894 „als Klinkerbau in zeittypisch ansprechender Weise errichtet und befand sich in einem Zustand, der eine Restaurierung und neue Nutzung durchaus erlaubt hätte“, so der AKI.
Es erscheine schwer vorstellbar, dass der Abbruch eines eindeutig historischen Gebäudes dieser Größe auf einem als Kulturdenkmal ausgewiesenen Gelände einfach versehentlich geschehen sein kann, so der AKI. „Die vorsätzliche Zerstörung eines Kulturdenkmals gilt aber nach § 21 (1) des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt als Straftat. Es erscheint uns zwingend erforderlich, den Hintergrund des Vorganges insgesamt aufzuklären, um festzustellen, ob eine vorsätzliche, strafbare Handlung vorliegt und wer dafür verantwortlich ist.“
Die bislang getätigen öffentlichen Erklärungen der HWG erscheinen laut AKI äußerst dürftig und seien nicht von Einsicht in einen gravierenden Fehler geprägt. „Sie stehen in krassem Widerspruch zu dem öffentlichen Interesse, das durch die Berichterstattung in verschiedenen lokalen Medien belegt ist. Die Rechtsverletzung durch die HWG ist besonders brisant, weil in den vergangenen zwei Jahren während der Nutzung des Grundstückes Hafenstraße 7 durch den Capuze e.V. diesem unrechtmäßiges Handeln in verschiedenster Hinsicht öffentlich vorgeworfen wurde, meist ohne Nachweis.“
Laut AKI sollte „in dieser besonders sensiblen Situation … selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass die HWG als städtische Wohnungsgesellschaft nach der Rückübernahme größten Wert auf klare Rechtskonformität ihres Handelns legte.“ Für den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt wäre es zudem ein fatales Signal, „wenn die unberechtigte Zerstörung eines Kulturdenkmals ohne genaue Prüfung der Hintergründe als versehentlicher Bagatellfall durchgehen würde. Die von uns als in der Denkmlapflege tätiger Verein gestellte Strafanzeige soll diese Prüfung und daraus resultierende Konsequenzen veranlassen.“
Neueste Kommentare