Strafanzeige gegen HWG wegen Abriss in der Hafenstraße
Die Abrissarbeiten der HWG in der Hafenstraße 7, dem ehemaligen „Hasi“, haben jetzt auch ein juristisches Nachspiel. Der Arbeitskreis Innenstadt hat nach eigenen Angaben am vergangenen Freitag Strafanzeige gegen die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH gestellt. Als Grund wird die Zerstörung eines wesentlichen Teiles eines Kulturdenkmals genannt.
Kurz vor Weihnachten wurde das Kessel- und Reglerhaus der ehemaligen Gasanstalt abgerissen. Nach HWG-Angaben „aus Versehen“. Eine Genehmigung hatte es nicht gegeben. Bisher hatte die Stadt deshalb nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt. Das Gebäude wurde 1894 „als Klinkerbau in zeittypisch ansprechender Weise errichtet und befand sich in einem Zustand, der eine Restaurierung und neue Nutzung durchaus erlaubt hätte“, so der AKI.
Es erscheine schwer vorstellbar, dass der Abbruch eines eindeutig historischen Gebäudes dieser Größe auf einem als Kulturdenkmal ausgewiesenen Gelände einfach versehentlich geschehen sein kann, so der AKI. „Die vorsätzliche Zerstörung eines Kulturdenkmals gilt aber nach § 21 (1) des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt als Straftat. Es erscheint uns zwingend erforderlich, den Hintergrund des Vorganges insgesamt aufzuklären, um festzustellen, ob eine vorsätzliche, strafbare Handlung vorliegt und wer dafür verantwortlich ist.“
Die bislang getätigen öffentlichen Erklärungen der HWG erscheinen laut AKI äußerst dürftig und seien nicht von Einsicht in einen gravierenden Fehler geprägt. „Sie stehen in krassem Widerspruch zu dem öffentlichen Interesse, das durch die Berichterstattung in verschiedenen lokalen Medien belegt ist. Die Rechtsverletzung durch die HWG ist besonders brisant, weil in den vergangenen zwei Jahren während der Nutzung des Grundstückes Hafenstraße 7 durch den Capuze e.V. diesem unrechtmäßiges Handeln in verschiedenster Hinsicht öffentlich vorgeworfen wurde, meist ohne Nachweis.“
Laut AKI sollte „in dieser besonders sensiblen Situation … selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass die HWG als städtische Wohnungsgesellschaft nach der Rückübernahme größten Wert auf klare Rechtskonformität ihres Handelns legte.“ Für den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt wäre es zudem ein fatales Signal, „wenn die unberechtigte Zerstörung eines Kulturdenkmals ohne genaue Prüfung der Hintergründe als versehentlicher Bagatellfall durchgehen würde. Die von uns als in der Denkmlapflege tätiger Verein gestellte Strafanzeige soll diese Prüfung und daraus resultierende Konsequenzen veranlassen.“
Klasse! So muß man mit denen umgehen. HWG-Geschäftsführer und CDU-Freund Marx darf sich jetzt im Konferenzzimmer „00“ öfters mal mit Bauchgrummeln einfinden. Mal sehen, ob Scholtyssek, Bernstiel und Parteigenossen im Stadtrat immer noch das M… mit „Straftat“ aufreißen! Selber! In Serie! Alles anzeigen! Danke AKI! Danke Hr. Feigl! Das Wettrennen im Ansch… ist damit eröffnet! Gute Nacht, Halle!
die hwg Anwälte lachen sich doch schlapp … was will denn der kleine aki da kläffen …
bitte reißt die gesamte Hütte ab, aber schnell
Straftaten werden nicht von Vereinen, sondern vielmehr von Staatsanwälten verfolgt. Ob die hwg Anwälte sich schlapp lachen, ist stark zu bezweifeln, egal wer kläfft oder klagt.
Wo bleibt die Strafanzeige gegen Hasi? Ach stimmt der AKI verfolgt hier ja nur stumpf seine Agenda, um das Denkmal ging es ja nie.
Hat denn – deines profunden Wissens nach – Hasi auch eine Straftat nach dem Denkmalschutzgesetz begangen? Falls ja, was hält dich davon ab, diese Straftat anzuzeigen?
Sämtliche nicht genehmigte umbauten an diesem Denkmal.
Warum nun zeigst du diese nicht genehmigten Umbauten nicht an? Mangelt es vielleicht an deren Existenz?
Welcher Sachverhalt soll denn für eine Strafanzeige herhalten?
Bei einem Gebäude im Hinterhof gibt es kein öffentliches Interesse, weil da keine Öffentlichkeit ist.
Steile These. Man kann sicher davon ausgehen, das Sie noch nie etwas mit dem Bauamt oder Denkmalamt zu tun hatten.
Und ob, ich kenne die verschrobenen Ansichten der Denkmalschützer.
@farbspektrum,
die Diskussion hatten wir schon und durch Wiederholung wird es nicht plausibler!
Ja , auch wenn man Gebäude nicht von der Straße aus sehen kann, stellt man sie unter Denkmalschutz- !
Vermutlich ist auch der Baggerfahrer Ihrer Logik gefolgt?
Ich bin dafür, dass auch die Interessen der Grundstückseigentümer berücksichtigt werden müssen. Und wenn ein Gebäude keinen bedeutenden Denkmalwert hat und der Öffentlichkeit sowieso verborgen bleibt, sollte man es auch nicht unter Denkmalschutz stellen,
@farbspektrum
Die Diskussionen wurden schon von einer ebenfalls sehr wirtschaftsliberalen Partei, in ausreichender Form und vor nicht all zu langer Zeit geführt!
https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/denkmalschutzgesetz-in-sachsen-anhalt-cdu-will-eigentuemer-rechte-staerken-22626210
Die in dem Artikel von Herrn Schröder angekündigte,, Modernisierung des Denkmalschutzgesetz“ konnte sich nicht wie angekündigt im Koalitionsvertrag wiederfinden.
Ab Seite 119. nachzulesen!
https://www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/landesverband/Sa-An/Koalitionsvereinbarung_Sachen-Anhalt_2016.pdf
Das Objekt Hafenstr. 7 wird daher weiterhin Stadtgeschichte schreiben , ungeachtet der notwendigen sozialpolitischen Freiraumdiskussion in unserer Stadt werden vermutlich mit dem ,,versehentlichen“ Abriss des von Ihnen bezeichneten und von der Straße aus nicht einsehbaren ,, Schuppen“, erneut wohnungspolitische Diskussionen über das Denkmalschutzgesetz entfacht?
Man darf auf das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft sehr gespannt sein!
Dass der Verein Capuze und der AKI direkte personelle Überschneidungen aufweist, ist ja bekannt. Die Verstösse gegen das Denkmalschutzgesetz in der Zeit der Nutzung durch Capuze wurden nie geahndet. In besagtem Zeitraum durfte Verbotenes passieren, es interessierte niemanden, ob das Haus denkmalgerecht behandelt wird oder nicht. Anzeigen gegen den Verein verliefen im Sande oder wurden abgewiegelt! Jetzt plötzlich „der grosse Aufschrei“, allein nur, weil man so gern gegen die HWG zu Felde ziehen möchte. Das ist mehr als billig und nicht glaubwürdig!
Schau an! Bei einem Baudenkmal, dessen Wert ein als „farbspektrum“ verkleideter Schwarzweißdenker als gering einschätzt, sollen Recht und Gesetz plötzlich keine Rolle mehr spielen.
Aber wehe, ein Radfahrer oder Fußgänger erlaubete es sich, desnächtens an einer völlig verlassenen Kreuzung bei Rot zu queren. Rot ist Rot!!!
Du kann es sicher richtig einschätzen und die Bedeutung hier erläutern.
Das muss ich gar nicht. Da gibt es Fachleute für, die das auf der Grundlage entsprechender Gesetze getan haben.
Warum zieht der Aufsichtsrat der städtischen Gesellschaft nicht endlich personelle Konsequenzen in der Geschäftsführung der HWG ? .. oder kommen die Stadträte Ihrer Aufsichtpflicht nicht nach ? .. Hasi Räumung in den Sand gesetzt .. Denkmäler werden einfach so abgerissen .. auf den Baustellen (Riebeckplatz) läuft nichts mehr und die Mitarbeiter bespitzeln sich mittlerweile gegenseitig .. Zeit endlich zu handeln oder genau hinzuschauen was bei der HWG läuft oder auch nicht ..