Sven Liebich beruft sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit – Neonazi vor Gericht: ist das Kunst oder kann das weg?

Die ersten Minuten im Sitzungssaal X 1.1/1.2 am Amtsgericht Halle sind schon ein Schauspiel für sich. Stoisch sitzt der Angeklagte Neonazi Sven Liebich rund zehn Minuten allein an seinem Tisch. Die Augen geradeaus, keine Reaktion auf die Fragen der Journalisten, die mit ihren Kameras wie Fliegen um einen Haufen Scheiße schwirren.
Die Verlesung der Anklagepunkte durch Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner, welche gut 15 Minuten in Anspruch nimmt, ist für die meisten Anwesenden im Raum wohl nichts Neues und liest sich wie das „who is who“ der Straftatbestände geistiger Brandstifter: Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.
Bereits in seinen Einlassungen zu Beginn wird deutlich, auf Basis welcher Argumentation Sven Liebich seine Verteidigung aufbauen wird: Interpretation gedeckt durch Meinungsfreiheit und künstlerische Freiheit. So versucht er hier und auch im weiteren Verlauf des Tages immer wieder, die menschenverachtenden Darstellungen auf den im Internet vertriebenen Aufklebern mit der Freiheit der Kunst und der dahinter stehenden satirischen Bedeutung zu rechtfertigen, seine Politikern in den Mund gelegten Worte seien keine Zitate, sondern nur seine Interpretationen und daher von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Eigentlich ist es überflüssig, doch der Vollständigkeit halber möchten wir es nicht unter den Tisch fallen lassen: selbstverständlich erklärt sich der Angeklagte in allen Anklagepunkten für unschuldig und sieht sich in diesem von ihm als Schauprozess bezeichneten Verfahren bereits als vorverurteilt an. Seiner Meinung nach würde am Ende des Prozesses eh einer von zwei Köpfen rollen: seiner oder der des vorsitzenden Richters Michael Pilz.
Wenn die Judikative dem Druck der Öffentlichkeit und vor allem auch der, von Liebich wiederkehrend als Lügenpresse bezeichneten, Medien nachgebe, um an ihm ein Exempel zu statuieren, so könne er nicht mit einem fairen Urteil aus diesem Prozess herausgehen. Den Druck, der seiner Meinung nach hier auf den vorsitzenden Richter Michael Pilz aufgebaut worden sei, könne er sehr gut nachvollziehen. Im Umkehrschluss sei der Kopf des Richters in Gefahr, sollte er im Sinne von Liebich urteilen und sich eben nicht dem aufgebauten Druck beugen.
Doch sei an dieser Stelle die Frage gestattet: kann sich ein Herr Liebich, der in den letzten Jahren mit seinen, nennen wir es wohlwollend skurrilen, Ansichten und Äußerungen immer mehr Menschen gegen sich aufgebracht hat und dessen Demonstrationsteilnehmer teils unverhohlen Drohungen gegen Andersdenkende aussprechen, wirklich darüber wundern, dass in der Öffentlichkeit weitgehend negativ über Ihn berichtet wird? Wir denken er kann es nicht, ist sich dessen vollends bewusst und nutzt diesen Umstand, wie auch jetzt, um sich selbst immer wieder als Opfer darzustellen.
Wie schon in seinen ersten Äußerungen versuchte Liebich bei der nun folgenden Betrachtung der einzelnen Anklagepunkte und der dazugehörigen Beweismittel, vor allem mit Verweisen darauf, dass ja alles nur seine in Worte und Bilder gefassten Interpretationen seien, welche wiederum durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt seien, die Anklagepunkte zu widerlegen.
An dieser Stelle möchten wir den einzelnen Punkten nicht zu viel Raum geben, daher sei hier exemplarisch nur der Versuch der Erklärung Liebichs zu einem genannt: der Penis, der nach Ansicht der Anklage auf einem Aufkleber mit der stilisierten Darstellung einer Vergewaltigung einer weißen Frau durch einen Dunkelhäutigen zu sehen sei, sei doch gar kein Penis, sondern eine Bratwurst. Die Idee zu dieser künstlerischen Schöpfung, Liebich bezeichnet sich während seiner Äußerungen sowohl als Künstler als auch Schöpfer, sei ihm nach einer Straftat im Jahr 2017 gekommen, bei der ein abgelehnter Asylbewerber ein Pärchen in ihrem Zelt überfallen und die junge Frau vergewaltigt habe. Mit dem dazugehörigen Text auf dem Aufkleber, der besagt, Dunkelhäutige hätten Spaß am Sex doch der Verkehr mit ihnen sei mit Vorsicht zu genießen, wolle er jedoch nicht eine bestimmte Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht stellen.
Hier kommen wir nun erneut zur wahrscheinlichen Strategie der Verteidigung, alle angeklagten Taten seien durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da es sich nur um Interpretationen von Herrn Liebich handele. Genau darum wird es in diesem Prozess wohl gehen: wo legt der Rechtsstaat die Grenzen dieser beiden Freiheiten fest, wenn es um die, milde ausgedrückt, Verunglimpfung von Menschen anderer Gesinnungen, Hautfarben oder Religionen geht?
Als dem Vertreter der Anklage kommt hierbei dem Staatsanwalt eine wichtige Rolle zu. Daher haben sich einige Prozessbeobachter nach dem ersten Verhandlungstag schon gefragt, ob Oberstaatsanwalt Lenzner sich dieser Verantwortung bewusst ist. Während des ersten Verhandlungstages stellte er wenige Fragen, lies dem Angeklagten sehr viel Raum um die ihm zur Last gelegten Taten zu rechtfertigen und lies sich zudem auf kleinere verbale Scharmützel ein, deren Sinn sich den Beobachtern nur schwer erschloss. Auch soll es im Vorfeld des Prozesses lange unklar gewesen sein, ob der Prozess tatsächlich in Halle stattfindet und welcher Staatsanwalt die Anklage vertreten wird.
Man darf also auf den zweiten von drei angesetzten Prozesstagen gespannt sein, der am 26.08.2020 startet.
Gut, er meint, wir leben ja in einer Demokratie, lasst uns abstimmen.
Ich bin dafür das er dies besser in seiner Wohnung vor seinem Spiegel machen sollte, idealerweise ohne Webcam, damit er seine Würde nicht selber beschmutzt. Ja, ich denk auch an den Sveni-Boy.
Die Frage „ist das Kunst oder kann das weg?“ stand in den letzten Hundert Jahren schon mehr als ein mal auf der Tagesordnung (und nicht nur in deutschen Landen!). Werke, die mit der Kunstauffassung und dem Schönheitsideal von machthungrigen Menschen nicht in Einklang zu bringen waren, wurden diffamiert. Doch möglicherweise ist in diesem Fall der den Kunstkritiker Darstellende ja nur ein Kunstbanause, dem der mentale Zugang zu avantgardistischer Kunst fehlt.
Und auch seinerzeit schwirrten die medialen Schmeißfliegen aufgeregt umher, um im Namen der Öffentlichkeit Druck auf „die Judikative“, also Staatsanwälte und Richter auszuüben… Die Frage, ob sich „REDAKTEUR“ seiner Verantwortung bewußt ist, sei damit gestellt. Wer nämlich anderen geistige Brandstiftung unterstellt, ist – milde ausgedrückt – gut beraten, seine öffentlich vorgetragenen Worte mit viel Bedacht zu wählen – nicht nur, um den Leser zu sehr in die Tiefen seines Unterbewusstseins schauen zu lassen…
Das ist doch kein Journalismus mehr: „die mit ihren Kameras wie Fliegen um einen Haufen Scheiße schwirren.“
Wer ist „Redakteur“. Berichtet der noch – oder meint der nur – Zitat: „Wir denken er kann es nicht, …“
Ich denk mir meinen Teil.
Ich glaube Journalismus war auch nie der Anspruch von Herrn Seppelt. Die einseitig tendenziöse „Berichterstattung“ von DbH ist schon sehr auffällig und wird noch deutlicher, wenn Herr Seppelt auf Kommentare reagiert.
Dieser Blogbeitrag disqualifiziert sich schon im ersten Absatz und entbehrt sich jedem journalistischen Anspruch auf neutrale und wertungsfreie Berichterstattung.
Er beruft sich auf Meinungsfreiheit, aber bedroht Andere, die ihre Meinung ihm gegenüber äußern ? Wie wäre es denn mit so einer Frage an ihn ? Was heutzutage als Meinungsfreiheit durchgeht ist echt beschämend. Alles ist plötzlich Meinungsfreiheit – auch Gewalt gegen Andere wird als Meinungsfreiheit deklariert. Aber fällt euch was auf: er bekommt in dieser „Diktatur“ die Möglichkeit sich zu verteidigen und umfassend zu äußern. Ich kenne es aus dem Geschichtsunterricht anders – da wurde nicht lange gewackelt, sondern gleich Kopf kürzer oder verschwinden lassen, wie es gut 2.000 KM von uns entfernt stattfindet. Hier ist das nicht so … also ??
Zitat wird üblicherweise in Anführungszeichen gesetzt.
Was wird z.B. für Frau Künast besser wenn deren wörtliche Antwort verwendet wird auf den Vorwurf des Grünen Kindersex von … Renate Künast: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
???
Das ist nicht deren wörtliche Antwort.
Absolut wörtlich!
Artikel in Der Welt;
Grünen-Politikerin Künast gerät in Erklärungsnot
Veröffentlicht am 24.05.2015
… stellt ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Doch statt der Rednerin ruft, laut Protokoll, Renate Künast dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
noch mal:
… die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
So ist der Sinnzusammenhang der Aussage von Frau Renate Künast.
Erstens keine „Antwort“, zweitens nicht auf „den Vorwurf des Grünen Kindersex von … “
Bleib doch einfach bei der Wahrheit. Liebich wurde schon verurteilt deswegen.
Herr Liebich wurde verurteilt weil er die wörtliche Aussage „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ nicht in Anführungszeichen gesetzt hat.
Was Künast an welche Stelle gesagt ist bekannt
„… die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ (Renate Künast) „
Soweit Herr Peter Kotte die Worte der Künast in einem anderen Kontext sehen möchte sollte er erklären …
… häusliche Gewalt „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ … welche Logik das haben sollte.
So ähnlich war wohl die Ausrede die von Frau Künast gebracht wurde, wenn da wer die exakte Begründung der Frau kennt immer her damit.
Eine Sprecherin welche von „Gewalt … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ “ zu sprechen meint, diese Person hat eine „interessant“
Leistung ihrer Hirnmasse gezeigt. Oder wie dürfte Herr Liebich da formulieren?
Herr Sven Liebich hat sich nicht damit begnügt, den Halbsatz zu zitieren, sondern hat ihn frei fabulierend erweitert. (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/olg-frankfurt-renate-kuenast-siegt-gegen-rechten-blogger-16745749.html)
@ Achso
Und wo weichen die Wertungen von Welt und Liebich voneinander ab?
Streng genommen gibt die „Welt“ überhaupt keine Wertung ab (auf die möglicherweise suggestive Frage lässt sie Künast mit einer Stellungnahme zu Wort kommen) und außerdem fügt sie dem Zitat keine frei erfundenen Worte hinzu.
@ Achso
„Streng genommen gibt die „Welt“ überhaupt keine Wertung ab“ … was ist dann der Satz: „Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?“ ???
Was also ist konkret der Unterschied:
A) ist Sex mit Kindern doch ganz ok.
B) Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?
@HALLENSER: „was ist dann der Satz: „Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?““
Wie bereits beschrieben: Dieser Satz ist eine möglicherweise suggestive Frage, auf die Künast offensichtlich Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen hat. Er könnte so in einem Interview gefallen sein. Als Interviewer gibt der Journalist nicht seine persönliche Meinung zum Besten, sondern nimmt bewusst eine Gegenposition zum Interviewpartner ein, auf die dann der Antwortende reagieren kann und soll.
Dass die „Welt“ mit der Frage vermutlich auch auf die Emotionen ihrer Leser abzielt: geschenkt. Formal hat sie nichts falsch gemacht
Herr Liebich ist kein Journalist. Er muss Frau Künast keine Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Er kann das Zitat in seinem sachlich korrekten Zusammenhang wiedergeben und darf seine Empörung und Fassungslosigkeit zeigen oder was auch immer seine Meinung dazu ist, so lange er nicht beleidigend wird. Er darf das Zitat aber nicht verfälschen, so dass der Eindruck entsteht, die zitierte Person habe das so gesagt.
Laut dem Artikel hier hat Herr Liebich anscheinend verschiedenen Politikern Zitate in den Mund gelegt. Ich weiß nicht, ob das Künast-Zitat überhaupt noch Gegenstand dieses Prozesses ist. Aber Herr Liebich darf natürlich auch bei allen anderen Personen und Themen keine Zitate verfälschen.
Wie bestreiten Sie die Worte?
Lies das Urteil. Liebich wurde nicht wegen Anführungszeichen verurteilt. Du reitest dich nur immer weiter rein.
Ich fragte ob Sie die Worte der Frau Künast bestreiten.
Wenn Sie das Urteil haben dann her mit der Quelle.
Soweit mir Kommentare bekannt ging es im Urteil genau um diese Vermischung aus Sachverhalt und Wertung.
A. Hitler dachte auch mal er wäre ein Künstler. Leider hat es nicht gereicht, vielleicht wäre der Menschheit einiges erspart geblieben. Ich kann in den Aussagen, Aufklebern von S.L. keine Kunst erkennen und hoffe das das die Meinungsfreiheit nicht deckt.
Auch die Frage wer Künstler ist, ist in Deutschland gesetzlich bestimmt und zwar im Künstlersozialversicherungsgesetz. Insoweit Ihre subjektive Meinung hier keine Rolle spielt.Persönlich würde ich zwar auch bezweifeln ob die Aufkleber unter den Reglungsinhalt des § 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes fallen, aber ich maße mir nicht an darüber zu urteilen. Urteilen sollen und können darüber die Gerichte.
Da Liebich nicht künstlersozialversichert ist, ist er dann wohl kein Künstler, seine Verteidigung hinfällig und die Sache damit erledigt.
Denkst du überhaupt nach, bevor du lostipperst?
Jeder kann malen nach Zahlen und hat die Kunstfreiheit.
So simpel.
Laut „Coroni“ ist Künstler nur, wer in der Künstlersozialversicherung ist. Hab ich mir nicht ausgedacht.
Ich halte dich jedenfalls für einen Künstler. Keinen guten, aber dafür mit umso umfangreicherem Œuvre.
Als hätten Laien keinerlei Ansprüche auf künstlerische Freiheit.
Man muss für Freiheitsrechte kein berufsmäßiger Künstler sein.
Doch, laut „Coroni“ muss man das. Hast du seinen Post etwa nicht gelesen bzw. verstanden?
Ja, denn wenn man den Post richtig gelesen und auch verstanden hat, steht in diesen Gesetz die Legaldefinition, was ein Künstler ist. Das er nur Künstler ist, wenn er in der Künstlersozialversicherung ist, steht da nicht
Entscheidend sind die 4 Worte nach „Künstler“ in dieser Legaldefinition. (Sieh ruhig mal nach, was du da zitierst!)
Das Künstlersozialversicherungsgesetz gilt nämlich nur für einen bestimmten Personenkreis. Demnach ist die Definition auch nicht allgemein gültig („in Deutschland“) und gilt insbesondere nicht für Aufkleber.
Lesen, verstehen – das gilt auch für Gesetze. Wenn man nur kopiert und einfügt, kommt man leicht ins Stolpern. Das sage ich als natürliche Person im Sinne von §1 BGB.
Da ich anderweitig versichert bin brauche ich diese nicht. Um in diese Versicherung aufgenommen zu werden müsste ich nach Begutachtung meiner Werke durch einen Kunstprofessor die Bestätigung erhalten, das es sich um Kunst handelt. Zwingt mich aber keiner zu.
Klassiker. Den Rechtsstaat ablehnen, sich aber auf Schutz durch dessen Gesetze berufen. Pure Verzweiflung. Hoffentlich lassen sie ihn weiterhin sein eigenes Grab schaufeln mit seinen „Rechtfertigungen“. War zwar anstrengend, hat aber bei Ursache und selbst bei Fitzek im Sinne der Gerechtigkeit im Ergebnis sehr gut funktioniert.
Ich finde dein andauerndes Geheule darüber, dass jemand straffrei das System ablehnen darf, das ihn vorgeblich schützt, das finde ich unerträglich. Das ist nicht mal kindergartentauglich.
„Den Rechtsstaat ablehnen, …“ ich glaube von dort werden die Herrschaften der derzeitigen BRD eher als UN-Rechtsstaat betrachtet.
Warum gibt es seit geraumer Zeit nur noch Deutsche Straftäter? Ich frage für einen Freund!
Deine Frage ergibt keinen Sinn.
Gute Frage!!!
Wenn Medien nur noch einseitig berichten,wohlwollend regierungsunkritisch berichten,,wird es in irgendeiner Form zu Reaktionen führen.
Herr Liebich ist sozusagen die Antwort auf eine Berichterstattung die zwar oft hohe Maßstäbe an andere setzt, aber zu Ihrer eigenen Arbeit keine Kritik zulässt.
Wird bei den Medien nicht oft auf Satire und Pressefreiheit verwiesen?
Wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, müssten viele andere folgen.
Auch bei den hochgepriesenen Öffentlich-Rechtlichen Medien, wenn sie meinen „Haltungsjournalismus“ zeigen zu müssen.
Einmal mehr zeigt sich: Nazis werden durch die Polizei gedeckt.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Polizeivideo der ARD und dem was Liebich äußert?
Na klar, der Nazi-Verteidiger aus Merseburg darf natürlich nicht fehlen. Gehört Dir eigentlich das Auto mit Merseburger Kennzeichen, mit dem das Nazipack zum Liebich-Prozess angekarrt wurde?
Sie unterstellen, daß das alles Nationalsozialisten sind?
Hast du es überhaupt mal gesehen?
https://www.funk.net/channel/aurel-12064/racial-profiling-1701278
Hier wird keine konkrete Person verunglimpft, kein Zitat untergeschoben, das Ganze ist eindeutig als Sketch und nicht als Enthüllungsstory aufgezogen …
An welcher Stelle siehst du eigentlich _keinen_ Unterschied?
Ach ein Sketch ist das?
Ein Sketch (engl.: Skizze) ist eine kurze komödiantische Szene, die einer reduzierten Handlung folgt und mit einer prägnanten Schlusspointe abschließt. Sie ist stilistisch wie inhaltlich mit Kabarett und Comedy verwandt und kann auch als „ge(schau)spielter Witz“ verstanden werden. “ (wiikipedia)
Ganz genau.
Das Video mag nicht deinen Humor treffen, aber dass es in Inhalt und Inszenierung komödiantischen Regeln folgt, ist eindeutig.
Wo gibt es denn bei funk.net ähnliche „Sketche“?
Du geht auf funk.net und scrollst bis zum Abschnitt „Comedy&Satire“. Findest du den Rest alleine?
„Findest du den Rest alleine?“
Nein, bitte hilf mir. Nicht mal das Umweltsau-Lied.
Kein Wunder. Das Umweltsau-Lied kommt auch nicht von Funk.
Das kann man sich aber auch denken, dass junge Menschen hornalte Schlager, von Kinderchören dargeboten, nicht besonders goutieren.
Ein Kinderchor sind junge Menschen. Und in dem „hornalten“ Schlager kommt „Umweltsau“ nicht vor. Mir ist überhaupt kein hornalter Schlager bekannt, in dem eine Oma als „Sau“ tituliert wird.
„Den Rechtsstaat ablehnen, …“ ich glaube von dort werden die Herrschaften der derzeitigen BRD eher als UN-Rechtsstaat betrachtet.
„nur die falsche Wiedergabe des NRW-Beschlusses der Grünen richtigstellen wollen.“ … also doch klarer Bezug zum Vorwurf des Kindersex.
Aber bitte legt den damaligen NRW-Beschluss der Grünen auf den Tisch.
Fall Künast;
https://www.zeit.de/amp/news/2019-09/19/kuenast-klage-scheitert-stueck-scheisse-keine-beleidigung
In einem Artikel der «Welt am Sonntag» vom Mai 2015 wurde der Zwischenruf zitiert. Demnach sprach eine grüne Abgeordnete im Berliner Landesparlament über häusliche Gewalt. Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexuellen Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Künast rief dazwischen: «Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!»
Bereits die «Welt am Sonntag» stellte die Frage: «Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?» Künast hatte das als Missverständnis zurückgewiesen. Auch ihr Anwalt betonte, mit ihrem damaligen Zwischenruf habe Künast nur die falsche Wiedergabe des NRW-Beschlusses der Grünen richtigstellen wollen.
Laut «Berliner Morgenpost» nahm der rechte Netzaktivist Sven Liebich in einem mittlerweile gelöschten Beitrag Bezug auf den Zwischenruf und postete den Künast-Zwischenruf mit einer eigenen Ergänzung: «Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.»
https://amp.focus.de/politik/deutschland/tid-32897/erste-ergebnisse-zu-paedophilie-studie-gruene-kaempften-jahrelang-fuer-liberalisierung-von-sex-mit-kindern_aid_1069856.html
Die Grünen und Pädophilie – die Bestrebungen, Sex mit Kindern zu legalisieren, waren größer als bislang bekannt. Das Grundsatzprogramm von 1980 sah eine weitgehende Legalisierung vor, fünf Landesverbände fassten entsprechende Beschlüsse. Mit diesen Forschungserkenntnissen widerlegen Sozialforscher Aussagen des Grünen-Bundestagsabgeordneten Beck.
„Es gab fünf Beschlüsse der Grünen zu Bundes- und Landtagswahlen, in denen sie eine Abschaffung der entsprechenden Strafrechts-Paragrafen forderten“, sagte der Sozialforscher Stephan Klecha vom Göttinger Institut für Demokratieforschung der „Bild“-Zeitung vom Dienstag. Klecha ist Ko-Autor einer Studie über „Umfang, Kontext und Auswirkungen pädophiler Forderungen in den Milieus der Neuen Sozialen Bewegung sowie der Grünen“.
Bei der Landtagswahl 1985 habe dieser Beschluss sogar den Einzug ins Parlament gekostet, so Klecha weiter. „Das kollektive Gedächtnis“ der Partei scheine bei diesem Thema „nicht gut zu funktionieren“, sagte der Forscher. Beck hatte behauptet, es habe nie einen Beschluss gegeben, der Kindersex straffrei stellen sollte.
Liebich steht nicht wegen des Künst-Zitats vor Gericht. Die Nummer ist durch. Deswegen wurde er bereits verurteilt. Du hast den Anschluss verpasst. Du hängst hinterher. Außerdem verbreitest du fake news.
„Außerdem verbreitest du fake news.“ … Belege oder beleidigten und verleumden Sie nur?
Welt Focus Zeit sind für Sie fake news?
Soweit ich erinnere war Künast hier im Blog als Opfer benannt.
Und ist der Fall überhaupt schon rechtskräftig?
Ob da Herr Liebich nicht leicht einen Pyrrhussieg für die Grünen und Frau Künast machen könnte.
Du verbreitest fake news, nicht Welt, Zeit oder Focus. In der Entscheidung des OLG Frankfurt wurden auch alle deine Fragen geklärt. Alle deine Behauptungen sind demnach falsch. Und selbstverständlich ist die Entscheidung rechtskräftig. Du hängst weit, wirklich weit hinterher.
„Du verbreitest fake news, nicht Welt, Zeit oder Focus“
Indem ich Welt, Zeit oder Focus zitiere verbreite ich Fake News???
Zu einem angeblichen Urteil eines angeblich letztinstanzlich OLG Frankfurt kann wenig gesagt werden ob Sie da fake news verbreiten da Sie die Veröffentlichung und Quellen verschweigen.
Da Sie auch zum Text des angeblichen Urteil eines angeblich letztinstanzlich OLG Frankfurt keinerlei Angaben machen dürfen sie das Etikett Fake News selbst behalten.
PS: Aber die Existenz der Grünen Beschlüsse bezüglich Kindersex wird von Ihnen nicht bestritten?
Nicht dass Sie später deswegen Klagen.
Erstes Ergebnis bei Google:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-16u9-20-zitat-kuenast-unterlassung-kenntlichmachung-eigene-interpretation/
mit dem dort genannten Aktenzeichen findest du auch den Volltext der Entscheidung, z.B. hier:
https://www.kanzlei-puetz.de/2020/06/30/olg-frankfurt-am-main-beschluss-vom-16-4-2020-az-16-u-920-interpretation-mehrdeutiger-aeusserungen-muss-kenntlich-gemacht-werden/
Wenn du im Jahr 2020 mit einfacher Recherche im Internet noch Schwierigkeiten hast, ist es natürlich kein Wunder, dass du so weit zurückgefallen bist. Hol wenigstens die Grundlagen auf und melde dich dann wieder. Bis dahin dürftest du die meisten deiner Fragen aber bereits selbst beantwortet haben können, und zwar den Tatsachen und nicht den von dir hier verbreiteten fake news entsprechend. Viel Erfolg!
Ich verbleibe mit den unsterbliche Worten „Ist mal gut jetzt.“
@ Hallenser
„… unterlassung-kenntlichmachung-eigene-interpretation/ …“
Das ist doch genau was ich vermutete und dargestellt habe.
Allerdings ist ein Satz so er nicht in Anführungszeichen gesetzt immer als eine Zusammenfassung eines mehr oder weniger leeren politischen Geschwätz verstanden. Warum ein Zitat, wenn es ein wörtliches Zitat sein soll, plötzlich kein Anführungszeichen mehr bedarf ist rätselhaft.
Anführungszeichen spielen bei der Beurteilung in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle. Dass du dich daran so aufhängst zeigt, dass du bisher das Wesen des Rechtsstreits noch nicht erfasst hast. Arbeite weiter fleißig daran, dann klappt das schon.
@ Hallenser
Und immer noch fehlen die Belege für ihre Fake Vorwürfe. Wenn Sie da mal substantiierte Vorwürfe bezüglich der angeblichen Fake geben können.
Eigne dir bitte erst die notwendigen Grundlagen an. Du musst sehr, sehr viel aufholen. Ich warte solange. Versprochen!
Bis dahin bitte keine weiteren fake news verbreiten!
@ Hallenser 20. August 2020 um 14:35 Uhr
„Anführungszeichen spielen bei der Beurteilung in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle“
Warum die fehlende Kennzeichnung als Zitat bedeutungslos sein soll, diesen Gedanken sollten Sie erklären.
@ Hallenser
„… erst die notwendigen Grundlagen an …“
Weche Dummheit meinen Sie. Da müssen schon präzise Antworten von Ihnen kommen.
Also mach den Erklärbär und spiele nicht länger den DAU und Honk.
Man kann zwar alles zur Kunst erklären, aber Kunst kommt von können!
Anzumerken gilt, dass „Hallenser“ wohl wirklich ein Prototyp seiner eigenen Spezies ist. Arbeitslos, schon in der früh verschwörend mit moddernder Nikotinfresse am Fliesentisch sitzend sich darüber erfreuen, dass er dank des Internets endlich Menschen auf den Sack gehen kann die weitaus gebildeter, im gesellschaftlichen Leben verankert und emotional nicht instabil sind. Das Internet hat dafür gesorgt, dass er nun weltmännisch über Politik und Herrn L., vor allem aber über Meinungsfreiheit, Karikaturen und Kunst plaudern darf, wie auch über die grauen Nuancen dazwischen.
Nur gefragt hat ihn wieder niemand. Weder bevor er sein Leben dem www verschrieb, noch seither. Bis heute. Hallenser ist der Prototyp seiner selbst. Eine Karikatur.
Völlig daneben. Nochmal versuchen!
Liebich ist alles, nur kein Künstler. Höchstens Wort- und Verdrehungskünstler…
Sven,weitermachen.
Ich drücke die Daumen für Mittwoch
Nehmen wir mal an, Dein Freund kriegt noch ’ne Bewährungsstrafe. Dann folgt er Deinem Rat und macht weiter. Mit der nächsten Anklage vom Staatsanwalt ist die Bewährung dann vll. futsch und Dein Freund fährt ein! Guter Rat an einen guten Freund? Doppelzüngiger geht es kaum. Oder haste das nicht bedacht? Achso, du bist ja „RechtsUndStolz“ … für klug hat’s nicht mehr gelangt! Hohlbirne, wa? Ist schon Scheiße, so’n Schicksal aber auch!
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https://amp.focus.de/politik/deutschland/tid-32897/erste-ergebnisse-zu-paedophilie-studie-gruene-kaempften-jahrelang-fuer-liberalisierung-von-sex-mit-kindern_aid_1069856.html
Pädophilie-Studie
Forscher: So kämpften Grüne jahrelang für freien Kinder-Sex
09.09.2015 | 15:02
Klecha und der Göttinger Parteienforscher Franz Walter haben in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Montag einen Zwischenbericht zu ihren Forschungen veröffentlicht. Demzufolge hatten sich die Grünen in ihrem ersten Grundsatzprogramm aus dem Jahr 1980 für eine weitgehende Legalisierung sexueller Beziehungen von Erwachsenen mit Kindern und Schutzbefohlenen ausgesprochen. Außerdem machte sich nicht nur der Landesverband in Nordrhein-Westfalen dafür stark, Pädophilie aus dem Sexualstrafrecht zu streichen. Entsprechende Beschlüsse gab es den Forschern zufolge auch in Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg und Berlin.
Da sollte Herr Liebich wohl zum Dauerhaften Thema machen.
„machte sich nicht nur der Landesverband in Nordrhein-Westfalen dafür stark, Pädophilie aus dem Sexualstrafrecht zu streichen“ und dazu die Klarstellung von Frau Künast «Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!» alles nur täglich ohne eigene Wertung zitieren, ob das heilsame Wirkung bei Grün?
Und wie lange sollte Herr Liebich das zum Thema machen? Bis die Grünen sich eines besseren besinnen? Oh Moment, das haben sie schon vor 35 Jahren getan. Oder bis sie eine unabhängige Untersuchung in Auftrag geben? Oh, das ist ja auch schon wieder sieben Jahre her.
Ich sag doch: ihm fehlen Grundlagen und er hängt weit, weit hinterher.
Grundlage ist ein Schauprozess welcher ein direktes wörtliches Zitat unterstellt und irgendwelche anderen Deutungsmöglichkeiten der Worte von Künast, Deutungsmöglichkeiten die jedoch geheim bleiben, behauptet.
Selbst wenn sinngemäßes Zitat unterstellt wird wo ist bewiesen ob das paraphrasieren fehlerhaft?
Nehmen wir mal an, Dein Freund kriegt noch ’ne Bewährungsstrafe. Dann folgt er Deinem Rat und macht weiter. Mit der nächsten Anklage vom Staatsanwalt ist die Bewährung dann vll. futsch und Dein Freund fährt ein!
Guter Rat an einen guten Freund? Doppelzüngiger geht es kaum. Oder haste das nicht bedacht? Achso, du bist ja „RechtsUndStolz“ … für klug hat’s nicht mehr gelangt! Hohlbirne, wa? Ist schon Scheiße, so’n Schicksal aber auch!