Was muss auf dem Etikett stehen? Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt nimmt Erfrischungsgetränke unter die Lupe
In der amtlichen Lebensmittelüberwachung geben Erfrischungsgetränke mit Fruchtgeschmack in der Regel keinen Anlass zu Beanstandungen. Erfrischungsgetränke sind in den warmen Sommermonaten willkommene Durstlöscher. Sie sind durch eine große Bandbreite in der Zusammensetzung gekennzeichnet. Charakteristisch...
Neueste Kommentare