Wohnungsunternehmen: Halles Hochhäuser sind sicher
Diese Woche musste in Düsseldorf wegen möglicher Brandgefahren ein komplettes Hochhaus geräumt werden. Die Fassade besteht aus ähnlichen brennbaren Stoffen, wie die Fassade des bei einem Großbrand mit 79 Toten schwer beschädigten Hochhauses in London.
Auch in Halle (Saale) gibt es, insbesondere in den Großwohnsiedlungen, Hochhäuser mit wärmegedämmten Fassaden. Doch Gefahren sehen die Wohnungsunternehmen nicht. „Unsere Gebäude werden regelmäßig von externen Brandschutzgutachtern geprüft, damit sichergestellt ist, dass alle Brandschutzmaßnahmen und –richtlinien erfüllt sind. Demgemäß entsprechen die Gebäude den Brandschutzbestimmungen“, sagt Katrin Petersen vom Vermieter Grand City, dem zahlreiche Gebäude in Halle-Neustadt gehören, so die Punkthochhäuser an der Eselsmühle.
Auch die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) informiert, dass ihre Hochhäuser brandschutztechnisch sicher sind. Bei sämtlichen wärmegedämmten Fassaden sei nicht brennbare mineralische Dämmung verwendet worden. Dem Unternehmen gehören 26 Hochhäuser mit rund 1.300 Wohnungen. Sieben Hochhäuser seien mit mineralischen, also nicht brennbaren Dämmmaterialien energetisch saniert. Drei Objekte werden laut HWG derzeit ebenfalls mit mineralischen Dämmmaterialien energetisch saniert. Die übrigen 16 HWG-Hochhäuser verfügen aktuell über keine Dämmung. Neben den Fassaden seien auch die Hochhäuser im Inneren brandschutztechnisch auf dem neuesten Stand. In den vergangenen beiden Jahren habe man in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr und dem Bauordnungsamt der Stadt Halle (Saale) Rettungswege und Feuerwehraufstellflächen überprüfen und optimieren lassen. Zudem seien Rauchschutzdruckanlagen installiert sowie rauchdichte und selbstschließende Wohnungseingangstüren eingebaut worden, 6,5 Millionen Euro habe man hierfür investiert. Alle 18.700 Wohnungen verfügen zudem über Rauchmelder. „Trotz dieser umfangreichen Brandschutzmaßnahmen ist die Mithilfe der Mieter unerlässlich. So dürfen Haustüren nie verschlossen sein und keine Gegenstände in Treppenhäusern und Fluren abgestellt werden, da sie als Rettungswege dienen. Auch dürfen Brandschutztüren nicht blockiert sein sowie die Selbstschließungseinrichtung von Wohnungstüren nicht ausgehängt werden“, so ein Unternehmenssprecher.“
Die GWG erklärt, man investiere jedes Jahr eine sechsstellig Summe in den Brandschutz, wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, der Feuerlöscheinrichtungen, der Brandmeldeanlagen, oder aber auch der Sicherheitsbeleuchtungen. Die Feuerwehr führe zudem turnusmäßige Brandsicherheitsschauen im Abstand von fünf Jahren durch, letztmalig 2015. „Dabei wurde unserem Unternehmen erneut ein hoher brandschutztechnischer Standard bestätigt“, so GWG-Sprecherin Andrea Drese. „Seit dem vergangenen Jahr sind alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Das trifft auch auf die Wohnungen in Hochhäusern zu. Dort gibt es zusätzlich auf jeder Aufzugsetage Flucht- und Rettungswegepläne. In Treppenaufgängen und den Technikräumen stehen Feuerlöscher bereit.“ In den Hochhäusern kommen laut GWG generell nicht brennbare Baustoffe zum Einsatz. „Das gilt selbstverständlich auch für die Fassaden. Bei den elfgeschossigen Hochhäusern finden wir eine gestrichene Betonfassade vor. Die Punkthochhäuser verfügen über ein Wärmedämmverbundsystem mit Mineralfaserplatten bzw. über eine Vorhangfassade aus Keramikplatten.“ Zudem seien in den Hochhäusern spezielle Wohnungstüren verbaut worden, die Feuer und Rauch abhalten. „Unsere Punkthochhäuser verfügen zudem über eine Notstromversorgung der Feuerlöschanlage und der Sicherheitsbeleuchtung. In den Treppenhäusern befinden sich fest installierte Feuerlöschleitungen, welche durch die Feuerwehr in einem Brandfall benutzt werden.“
sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben den Auftrag für die Rohbauausführung eines 16-geschossigen Hochhauses in Düsseldorf. Aus welcher Vorschrift ist abzuleiten, dass ab dem 7. OG eine Feuerlöschleitung in der Rohbauphase vorzuhalten ist ? Für sachdienliche Hinweise , wären wir sehr verbunden.