Erörterungstermin für Deich am Gimritzer Damm – Baubeginn weiter unklar

Wann es am Gimritzer Damm mit den Arbeiten für den neuen Deich losgeht, steht weiterhin noch nicht fest. Doch zumindest ist ein wichtiger Schritt erreicht, Am Donnerstag fand im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Bau des neuen Gimritzer Damms der Erörterungstermin statt.
Nach Einführung in den Termin und kurzer Vorstellung des Vorhabens durch den LHW erfolgte die Erörterung. Zunächst wurden die Stellungnahmen der anwesenden Träger öffentlicher Belange (TöB) erörtert – wie Stadtwerke oder Telekom. Wichtige Punkte in diesem Erörterungsabschnitt bezogen sich auf die technische Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzwand und die damit einhergehende Einbeziehung von Leitungsträgern in die weitere Planung.
Anschließend erfolgte die Erörterung der Einwendungen betroffener Anwohner. Neun private Einwender waren anwesend, also Privatpersonen, die sich gegen die Baupläne wenden. Im Zentrum der Debatte standen das den Planungen zugrundeliegende Bemessungshochwasser HQ100, die Ergebnisse der vorgelegten Modellierungen bezüglich der Wasserspiegellagen und der Strömungsverhältnisse sowie die technische Planung der Hochwasserschutzwand. Die Einwendungen bezogen sich zudem auf mögliche Gefährdungen ihres Eigentums.
Jede Stellungnahme und Einwendung wurde mit den Anwesenden vollumfänglich behandelt. Der Termin ergab, dass noch in verschiedenen Punkten Klärungsbedarf besteht. Aufgabe des Landesverwaltungsamtes ist es nun, die Stellungnahmen auszuwerten und die gewonnenen Erkenntnisse in den Planfeststellungsbeschluss einfließen zu lassen.
Eine zeitliche Prognose bezüglich der Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses kann derzeit noch nicht gegeben werden, da diese wesentlich von den noch notwendigen Arbeitsschritten und Klärungen abhängt.
Mit Einleitung des Anhörungsverfahrens am 19.02.2018 wurde den in ihrem Aufgabengebiet betroffenen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Vom Vorhaben betroffene Anwohner oder anderweitig Betroffene hatten bis einschließlich 03.04.2018 Gelegenheit zur Abgabe einer Einwendung.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen setzten sich intensiv mit den geplanten Baumaßnahmen und deren Auswirkungen im Gebiet der Stadt Halle (Saale) auseinander.
Im weiteren Fortgang des Verfahrens wurde gestern, am 06.09.2018 im Landesverwaltungsamt der verfahrensrechtlich vorgesehene Erörterungstermin durchgeführt. Hierbei handelte es sich um eine nicht öffentliche mündliche Verhandlung, welche eine umfassende Behandlung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens bezweckte.
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