Streit um HEP-Verkaufsfläche

Um die Verkaufsfläche im Halleschen Einkaufspark (HEP) in Halle-Bruckdorf gibt es weiterhin Streit. Anlass sind unterschiedliche Zahlen in der Baugenehmigung und im Bebauungsplan. Des HEP hat jahrelang die höheren Verkaufszahlen genutzt, doch durch eine geplante Änderung des Bebauungsplan hatte das Problem ans Licht gebracht.
Der Planungsausschuss hatte am Dienstag das Thema erneut auf der Tagesordnung und die Änderung des Bebauungsplans mehrheitlich abgelehnt. Damit hat der Ausschuss sein Votum vom Juni wiederholt. Damals wurde die Änderung schon einmal abgelehnt. Doch der Stadtrat hatte die Vorlage noch einmal zur Beratung in den Ausschuss zurückverwiesen.
Dem HEP soll eine Verkaufsfläche von 28.400 Quadratmetern im B-Plan genehmigt werden, davon 24.500 qm als zentrenrelevantes Sortiment. Bisher sind nur 18.300qm erlaubt. So steht es im Bebauungsplan aus dem Jahr 1995. Doch in der zuvor erteilten Baugenehmigung ist von einer maximalen Verkaufsfläche von 29.300 Quadratmetern die Rede. Wie diese Abweichung Mitte der 90er zu stande kam, lasse sich nicht mehr recherchieren, meinte Stadtplaner Lars Loebner.
Thomas Schied (Linke) wies darauf hin, dass das HEP offenbar über Jahre mehr Fläche genutzt hat, als zugelassen. „Und niemanden hat es interessiert.“ Offenbar wolle man diesen Zustand nicht nur legalisieren, sondern sogar noch eine Schippe drauflegen. Das Centermanagement habe damals dem B-Plan nicht widersprochen, „aber 23 Jahre was anderes gemacht.“
Stadtplaner Lars Loebner meinte, man wolle einen rechtssicheren Zustand herstellen. Dies untermauerten auch Vertreter des HEP. Man sei der Meinung, der B-Plan sei rechtsungültig. Es gehe nicht um eine Erweiterung des HEP, sondern um eine Bestandssicherung eines schon mal zugelassenen Zustands. Die Bestätigung des überarbeiteten Bebauungsplans sei dringend nötig, so die HEP-Vertreter. Anlass sei das 2015 in Gang gesetzte Verfahren zur Überarbeitung. Seit dem bekomme man keine Baugenehmigungen und Genehmigungen für Umnutzungen mehr, man sei in der Entwicklung des Standorts gehemmt.
Sollte auch der Stadtrat den B-Plan ablehnen, dürfte ein Rechtsstreit drohen.
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