Einbruch in Doppelhaushälfte in Dölau: Täter im Obergeschoss gestellt, kein Haftbefehl

In einer Doppelhaushälfte in Dölau wurde am Samstagnachmittag zunächst ein offenes Fenster und in der Folge durchwühlte Räume und Schränke bemerkt. Im Obergeschoss wurde dann ein Einbrecher festgestellt, festgehalten und die Polizei alarmiert. Der Mann hatte unter anderem Schmuck eingesteckt wurde zunächst vorläufig festgenommen. Die Polizei sicherte Spuren und ermittelt gegen den 44-jährigen Deutschen, der sich mangels Haftgründen wieder auf freiem Fuß befindet.

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53 Kommentare

  1. Unverständnis sagt:

    Mangels Haftgründen? … Das kann ja wohl nicht wahr sein!

    • Duk sagt:

      Weil es eine Lappalie ist und kein Mord @ Unverständnis

      • Wario sagt:

        @Duk , wie wär’s mit Notwehr, wenn dem armen Einbrecher ein gesundheitliches Missgeschick passiert? Sind wir schon soweit in D. ?

    • Luft nach oben sagt:

      Der arme Dieb wurde doch vom Besitzer festgehalten = Nötigung. Der Besitzer hat sicher eine Gefährderansprache wrhalten und wird den armen Fieb ob des verursachten Stresses entschädigen müssen.
      Ironie aus! Mal im Ernst: Da wundert ihr Euch, dass die AfD soviel Zulauf hat? Man könnte meinen Polizei und Justiz machen geradezu Werbung für die Rechten. Unerträglich!

    • t-haas sagt:

      Lesen bildet, dich vielleicht auch: StPO – Strafprozessordnung…

  2. Rammstein Opa sagt:

    Jetzt mal ehrlich
    Mangel an Haftgründen???
    Diese Justiz ist doch lächerlich!

    • Naja sagt:

      Ohne Urteil kommt man nur bei Untersuchungshaft in den Knast. fehekden Haftgründe sind also nicht, dass eine Tat begangen wurde, sondern dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung keine Flucht oder Verborgenhalten,, Fluchtgefahr oder
      Verdunkelungsgefahr.besteht. Und nicht jeder Straftäter wird zur Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verdonnert.

  3. 10010110 sagt:

    Einbruch und Diebstahl – vor allem, wenn sie so offensichtlich tatsächlich stattgefunden haben – sollten immer Haftgründe sein. 🙄

    • 10010110 sagt:

      Nein. Und das ist schlimm genug.

    • Anika sagt:

      Ein Dieb im Supermarkt verletzt in der Regel keine Persönlichkeitsrechte, die Unversehrtheit der Wohnung, mit all seinen möglichen psychischen Nachwirkungen, usw.

    • los geht sagt:

      Dann mach dich dafür stark. Ist nur eine Frage der Gesetzgebung.

      Einbruch ist bisher nicht mal eine Straftat!

      • Oh sagt:

        Was ist denn das für eine komische Behauptung? Natürlich ist Hausfriedensbruch eine Straftat und wenn man dabei noch etwas mitgehen lässt (Diebstahl) ist es ein Wohnungseinbruchdiebstahl. Die fehlenden Haftgründe beziehen sich „nur“ auf die U-Haft.

      • 10010110 sagt:

        Na bei Einbruch ist zumindest Sachbeschädigung dabei, und das ist eine Straftat.

        • huch! sagt:

          Sachbeschädigung ist eine Straftat, wird aber seltenst mit Haft bestraft. Ob eine Sacheb schädigt wurde, ist nicht geklärt. Du willst sogar Haft verhängen für „Einbruch“, was keine Straftat ist. Bissl faschistoid, findste nich?

  4. Emmi sagt:

    Mangels Haftgründen? Das ist doch wohl ein Witz. Der Täter wurde direkt auf dem Silbertablett serviert. Was ist das für eine Justiz? Gerechtigkeit sieht anders aus.

    • Umgeschaut sagt:

      Gerechtigkeit, sprich Recht, gibt es durch Richter bei Gericht. Vorher, von der Polizei, wird kein Recht gesprochen, sondern nur nach Recht und Gesetz gehandelt. Ist das so schwer zu verstehen als erwachsener Mensch?

  5. Zappelphilipp sagt:

    Der Staat ist wirklich fertig… Einbruchdiebstahl und der Richter findet keinen Haftgrund??
    Wie erklärt man das den Opfern?
    Was geht da im Kopf vom Richter vor? .., .

  6. Klauen? Kann ich... sagt:

    Genau darum kommen ganze Banden, aus Frankreich, Niederlande, Polen und Südosteuropa zu uns…und auch der deutsche Täter weiß bescheid. Ein Hoch auf unser Justizsystem

  7. Klaus-Dieter Meier sagt:

    Vielleicht spricht der Richter dem Einbrecher noch eine Entschädigung zu. Er musste ja nun leider die Beute seines Raubzuges vor Ort lassen. Das viel zu harte Handeln der deutschen Justiz stimmt einen sehr traurig.

    • t-haas sagt:

      Du nutzt diese Vorzüge doch auch, also sabbel nicht rum. Ist alles streng nach Gesetz. Willst du was anderes, wander halt aus, du hast die freie Wahl. Vielleicht lernst du in einer Diktatur die Vorzüge kennen, wäre dir zu wünschen.

  8. petty sagt:

    Ach Leute, bevor ihr irgendeinen einen Bumms hier schreibt, informiert euch doch erstmal. Der Täter wurde erwischt, alle Beweise wurden gesammelt, die Justiz weiß, wer ist er. Die Haft, die bestehen würde, wäre sowieso eine Untersuchungshaft. Untersuchungshaft gibt es, wenn man noch ermitteln muss oder eine Gefahr für Leib und Leben hat. Das ist in § 112 StPO geregelt. Man braucht einen Haftgrund, außer bei Gefahr für Leib und Leben. Diese Gründe sind in § 112 Absatz 2 StPO geregelt.

    Es gibt 3 große Gründe
    1. Täter ist flüchtig oder versteckt sich – das ist nicht der Fall.
    2. Der Täter entzieht sich womöglich dem Strafverfahren (Fluchtgefahr, da ist was anderes als Punkt 1) – Da meinte der Haftrichter – nein.
    3. Beweismittel verändern, auf Zeugen einwirken ähnliches und auch Ermittlungen erschwert (Verdunkelungsgefahr)

    Der Richter meinte, dass nichts davon der Fall ist und ansonsten darf man einfach nicht verhaftet. Sobald der Strafprozess beginnt, bekommt er Ladungen und sollte er da nicht erscheinen, dann wird gesucht. Sollte er dann die Strafe nicht antreten, gibt es einen Haftbefehl.

    Eine Untersuchungshaft ist noch nicht die Strafe nach dem Strafverfahren. Das kommt noch und da wird sowieso der Untersuchungshaft angerechnet.

    Also, statt Quatsch zu schreiben, informieren.

    • Petty Langstrumpf sagt:

      U.Haft Gründe sind:
      Fluchtgefahr
      Wiederholungsgefahr
      Verdunklungsgefahr
      So wird das ausgedrückt. Täter versteckt sich? Wenn der sich versteckt, also nicht greifbar ist, wie soll dann U.Haft angeordnet werden? Du schreibst auch Quatsch.

    • Miraculix sagt:

      Und in der Zwischenzeit wird munter weiter eingebrochen….

    • NT sagt:

      § 112a
      Haftgrund der Wiederholungsgefahr

      • musst auch reinsehen sagt:

        dringend tatverdächtig einer der genannten Straftaten

        bei Diebstahl diesen „wiederholt oder fortgesetzt“ begangen

        und(!) auch noch Gefahr weiterer erheblicher Straftaten gleicher Art

  9. DDR-Kind sagt:

    Tja der Rechtsstaat.

    Immer für Überraschungen gut.

    Aber ist doch alles rechtens.

  10. winter sagt:

    Man kann jetzt überall einbrechen und wird nicht belangt da mangelte Haftgründe. Da sind wir jetzt angekommen. Armes Deutschland..

    • Das Internet kann so viel mehr sagt:

      Natürlich wird er belangt. Dass er nicht in Haft kommt, heißt doch nicht, dass es keine Gerichtsverhandlung gibt. Vielleicht nicht so viele amerikanische Krimiserien schauen und denken, dass das hier auch so läuft.

    • @winter sagt:

      Sorry winter, aber so dumm wie Du kann man doch nicht sein!
      Tatsächlich armes Deutschland!

  11. Lumpistrumpi sagt:

    Der gesunde Menschenverstand sieht einen gefassten Einbrecher auf frischer Tat ertappt.
    Dieser sollte am gleichen Tag einen Richter vorgestellt werden und dann ab in den Kahn mit dem Bösewicht, wenn die Sache eindeutig bleibt.

  12. Detlef sagt:

    „…der sich mangels Haftgründen wieder auf freiem Fuß befindet.“
    Kann nicht wahr sein aber ist leider wahr. Was ist denn das für eine Kuscheljustiz, die wir hier haben. Der Typ begeht Einbruch und schweren Raub und kann trotzdem frei weiter rumlaufen.

  13. Wennemann sagt:

    Da kann der gute Mann gleich im nächsten Haus seiner Lieblingstätigkeit nachgehen.

  14. frank sagt:

    Aber wehe mann bezahlt seine Steuern nicht.Da gibts keine Gnade.

  15. Kraftradler sagt:

    Er wurde erwischt, seine Identität zweifelsfrei festgestellt und kriegt dafür in einer hoffentlich angemessenen Zeit und vor der Verjährung seinen Prozess gemacht…
    Die Zeit bis zum Prozess kann er auch heim hocken…

  16. Andreas Hein sagt:

    Das darf doch wohl nicht wahr sein- man sollte für diesen armen Einbrecher noch etwas Spenden!! Deutschland ist am Ende!!

    • @Andreas Hein sagt:

      Danke für den Beweis Deiner Unkenntnis!
      Es ist traurig, zu wissen, dass Leute wie Du, Andreas Hein, wählen dürften!