Rettungsdienst wird zum Jahresanfang 2018 ausgeschrieben

Die Neuausschreibung der Rettungsdienstleistungen in Halle (Saale) soll zum 1. Januar 2018 erfolgen. Das kündigte Tobias Teschner, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit, am Donnerstag im Ordnungs- und Umweltausschuss an. Die Ausschreibungsunterlagen werden gerade vorbereitet.
Den von mehreren Stadträten gewünschten Eigenbetrieb Rettungsdienst wird es nicht geben. Mit diesem Eigenbetrieb sollte eine bessere Bezahlung der Rettungsdienstmitarbeiter ermöglicht werden, zahlreiche Stadträte wünschen sich den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst hierfür. Doch das ist rechtlich nicht machbar, so steht es in einem Gutachten, dass im Ausschuss erläutert wurde. Laut Rettungsdienstgesetz des Landes seien Rettungsdienstsleistungen über externe Anbieter abzudecken. Über eine Art Feuerwehrprivileg können Städte mit Berufsfeuerwehr einen angemessenen Anteil der Leistungen selbst erledigen, in Halle liegt dieser derzeit bei einem Viertel der Leistungen. Den Rest teilen sich Ambulance Merseburg, ASB und DRK.
Das Gutachten rechnet durch einen Eigenbetrieb aber auch mit „beträchtlichen Kostensteigerungen“, wie ein Vertreter der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragten Firma erläuterte. Er sprach von 3 bis 4 Millionen Euro. Auch beim Rettungsdienst gelte der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Zudem herrsche bei den Krankenkasse die Haltung vor, ein kommunales Modell abzurechnen. Aus diesem Grund rechnet der Gutachter mit einem Rechtsstreit und erheblichen Haushaltsrisiken. „Es wird ein Streit werden, dessen Ausgang wir nicht prognostizieren können.“ Zudem hätte ein EIgenbetrieb auch Auswirkungen auf dem Katastrophenschutz. Viele Mitarbeiter des Rettungsdienstes engagieren sich ehrenamtlich beim Katastrophenschutz der Hilfsorganisationen. Durch einen Eigenbetrieb würde die Verknüpfung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz verloren gekappt, die Einsatzerfahrung gehe laut Gutachten verloren.
Enttäuscht vom Gutachten zeigte sich Johannes Krause (SPD), der keinen Hehl daraus machte, einen Eigenbetrieb zu favorisieren. Die Gründe für diese Überlegung sei unter anderem die schlechte Bezahlung und die damit einhergehende Abwanderung der Fachkräfte gewesen. Er habe den Eindruck, der Gutachte lehne den Eigenbetrieb gleich von vornherein ab, es werde den Räten keine Wahlfreiheit gelassen. Krause verwies zudem auf den Kreis Mansfeld-Südharz, der ebenfalls einen Eigenbetrieb Rettungsdienst besitzt. Für den Gutachter ist das aber kein Widerspruch. Denn dort wurde der Eigenbetrieb noch nach alten gesetzlichen Regelungen gegründet, inzwischen aber gelten andere rechtliche Voraussetzungen. „Ich bin froh, dass das Gutachten Möglichkeiten und Grenzen aufzeigt“, erklärte Eberhard Doege (CDU). „Deshalb muss sich nun mancher von seiner WUnschvorstellung verabschieden.“ Ein solcher Wunsch ist die Bezahlung. TVöD kann dabei nicht in der Ausschreibung festgehalten werden. Doch der Gutachter zeigte trotzdem Möglichkeiten auf, wie die Räte die Bezahlung verbessern können. Er schlug vor, eine angemessene Vergütung als Qualitätsmerkmal mit hoher Priorität in der Ausschreibung festzuhalten, ebenso das Engagement im Katastrophenschutz. So könnte man Billiganbieter mit Dumpinglöhnen ausschließen. Dass die Bezahlung als Qualitätsmerkmal gelten kann, hängt mit der schwierigen Personalsituation zusammen. Ausreichend qualifizierte Mitarbeiter können nur durch eine angemessene Bezahlung engagiert werden, andernfalls wandern diese in Regionen mit besseren Löhnen ab.
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