Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Hauptbahnhof Halle – ein Mann fährt in die JVA ein, der andere kann die Geldstrafe bezahlen

Am Montag, den 1. September 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 12:03 Uhr eine männliche Person im Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Halle – Zweigstelle Naumburg gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann suchte.
Bereits im Januar 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Zeitz wegen gemeinschaftlichen Computerbetrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Der 33-Jährige stellte sich jedoch nicht dem Strafantritt, demnach erließ oben genannte Staatsanwaltschaft im März dieses Jahres einen Haftbefehl. Ein Weitere folgte vier Monate später. Grundlage hierfür war seine rechtskräftige Verurteilung, erneut durch das Amtsgericht Zeitz, wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung. Das Strafmaß umfasste eine Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 50 Tagen Haft. Weder zahlte er den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich dem Strafantritt.
Die Einsatzkräfte eröffneten dem Deutschen diese, nahmen ihn fest und zunächst mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um die Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie die 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Vollzug der Haftbefehle.
Am Montag, den 1. September 2025 ließen Beamte der Bundespolizei in Halle (Saale) um 09:00 Uhr bei einem 28-Jährigen die Handschellen klicken. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Demnach hatte das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den Deutschen bereits im August 2021 wegen Erschleichens von Leistungen in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 1750 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt.
Da er bisher weder den geforderten Betrag beglichen, noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, erging bereits im April 2022 der Haftbefehl oben genannter Staatsanwaltschaft. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten und nahmen ihn fest. Direkt vor Ort beglich der Mann den offenen Betrag und ersparte sich somit eine 70-tägige Inhaftierung. Die Bundespolizisten setzten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls abschließend in Kenntnis.
Na mal sehen, wann Frau Liebich am Bahnhof Halle zu den glücklichen zählt, die in den Knast gefahren werden.
Die verkleidet sich als „Mann“ und fährt nach Russland.
Und nimmt den ICE über Halle?
So wie Herricht und Preil über Huhenwulsch fahren?