Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle gegen gesuchte Diebe im Hauptbahnhof und in der S-Bahn nach Bitterfeld

Am Freitag, den 26. September 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 18:50 Uhr einen 25-Jährigen auf der Zugfahrt von Halle (Saale) nach Bitterfeld. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei brachte einen Untersuchungshaftbefehl zum Vorschein. Er ist des räuberischen Diebstahls dringend verdächtig. Es besteht Fluchtgefahr, da der Syrer über keinen festen Wohnsitz verfügt und zur angesetzten Hauptverhandlung am 3. September 2025 nicht erschien. Somit erließ das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen noch am selben Tag den Haftbefehl. Dies wurde dem Gesuchten eröffnet.
Da er diesbezüglich uneinsichtig war, erfolgte die Mitnahme zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale) in Handfesseln. Die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht Zerbst ergab, dass der Mann am Samstag, den 27. September 2025 durch Beamte der Landespolizei einem Richter vorgeführt wird. Hierfür wurde er dem zentralen Polizeigewahrsam übergeben, um dort die Nacht zu verbringen.
Da aktuell zudem ein bestehendes Beförderungsverbot in den Zügen der Deutschen Bahn gegen den 25-Jährigen vorliegt, fertigten die Bundespolizisten zuvor eine weitere Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Am Folgetag bestätigte der Haftrichter den Untersuchungshaftbefehl, sodass der Festgenommene durch die Landespolizei einer Justizvollzugsanstalt übergeben wurde.
Am Sonntag, den 28. September 2025 entwendete eine männliche Person um 11:25 Uhr Lebensmittel in einer Verkaufseinrichtung im Hauptbahnhof Halle (Saale), ohne diese zuvor zu bezahlen. Der achtsame Ladendetektiv bemerkte den Diebstahl und die Bundespolizei wurde informiert. Die Beamten nahmen sich dem Sachverhalt sofort an und den Tatverdächtigen zum Zwecke der zweifelsfreien Identitätsfeststellung mit auf das nahegelegene Bundespolizeirevier. Nach Ermittlung seiner rechtmäßigen Personalien und Überprüfung dieser im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass jener Mann von zwei Staatsanwaltschaften mit insgesamt drei Haftbefehlen gesucht wurde. Im September 2022 erließ die Staatsanwaltschaft Köln zwei Vollstreckungshaftbefehle. Grundlage dafür waren die rechtskräftigen Verurteilungen des ukrainischen Staatsangehörigen in der Vergangenheit.
Wegen Diebstahls erhielt er im ersten Fall eine Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Im Zweiten umfasste das Strafmaß 2550 Euro Geldstrafe beziehungsweise eine 90 tätige Ersatzfreiheitsstrafe. Kurze Zeit später erstellte die Staatsanwaltschaft Bonn den dritten Haftbefehl. Wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls erfolgte zuvor seine Verurteilung zu 3087 Euro beziehungsweise zu 95 Tage Haft. Weder zahlte er die geforderten Geldbeträge, noch stellte er sich dem jeweiligen Strafantritt. Die Einsatzkräfte eröffneten ihm die drei Haftbefehle. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 6537 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und sollte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht werden.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen klagte er über Schmerzen in der Brust. Unverzüglich wurde ein Rettungswagen informiert, welcher kurze Zeit später die Betreuung des 44-Jährigen übernahm und nach eingehender Untersuchung keinen medizinischen Notfall feststellen konnte. Es erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibenden Behörden über den Vollzug der jeweiligen Haftbefehle und fertigten erneut eine Strafanzeige wegen des aktuellen Diebstahls.
Wow wegen drei Ladendiebstaehlen fuer 8 Monate in den Knast oder 6500Eur zahlen, aber wenn er die haette wuerde er wohl kaum Lebensmittel klauen.
Vielleicht wollte er nur kostenlos in sein Heimatland zur Landesverteidigung ausreisen…
Wo steht was von drei Ladendiebstählen? Auch 8 Monate Knast werden nicht erwähnt.
Lebensmittel sind übrigens schon für deutlich unter 6500Eur zu haben.
Ich sag’s nochmal: sie nahmen sich des Sachverhalts an, nicht „dem Sachverhalt“.
Erstens: Wieso ist der überhaupt hier? Ich dachte, für ukrainische Männer besteht ein Ausreiseverbot?
Und zweitens: Wieso ist der noch nicht an der ukrainischen Front, sondern kommt hier her, um zu klauen?
Ich weiß, ich werde eh nur dumme Antworten darauf kriegen. Das waren eher rhetorische Fragen.
Moin, stimmt irgendwas nicht? Frage wegen des Namens…
Dann lass es und scheiß auf Deinen dümmlichen und uninformierten Mitteilungsdrang!
Manche definieren sich darüber.