Anwohner klagen über Lärm der Spontanparty am Kanal

Seit sechs Jahren sind sogenannte Spontanpartys in Halle erlaubt. Während vorher das Ordnungsamt mehrere diese Veranstaltungen aufgelöst hat, hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand 2013 die Regelungen vereinfacht. Seit dem müssen die Spontanpartys nur noch 24 Stunden vorher bei der Stadt angezeigt werden, eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Die kalten Monate nahen, so dass die diesjährige Saison ohnehin bald vorbei sei dürfte. Doch zuvor wurde am Kanal in Halle-Neustadt noch einmal kräftig gefeiert. Sowohl in der Nacht auf Samstag als auch in der Nacht auf Sonntag kam das Partyvolk zusammen. Über die Saaleaue hinweg drangen die Bässe bis in die Wohnungen in der Südstadt, Böllberg, Saline und Neustadt. Anwohner sind mit Blick auf die Lautstärke genervt. „Zeigt man die Ruhestörung bei der Polizei an, wird darauf verwiesen, dass die Spontanpartys jeweils bis 8 Uhr morgens genehmigt sind“, schreibt uns eine Anwohnerin. „Schlafen ist schwierig, selbst bei geschlossenen Fenstern.“
Die Richtlinie der Stadt sagt aus, „Lärmeinwirkungen dürfen keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen; die Zumutbarkeitsgrenze ist dabei auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu bestimmen.“ Die Lautstärke dürfe 103 dB nicht überschreiten. Der Veranstalter der Spontanparty muss dafür Sorge tragen und dies auch überwachen.
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