Bestechungsversuch in der Ausländerbehörde Halle: Prozess am Amtsgericht

Dem im Juli 1987 in Mersin (Türkei) geborenen Angeklagten wird eine Bestechung, begangen am 13.10.2021 gegenüber einem Bediensteten der Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale), vorgeworfen.
Der Angeklagte soll an dem vorgenannten Tattag, gegen 11:35 Uhr sich telefonisch bei einem Bediensteten der Ausländerbehörde der Stadthalle (Saale), dem Zeugen F nach dem Bearbeitungsstand der von ihm am 16.08.2021 beantragten Verlängerung seines Aufenthaltstitels erkundigt haben.
Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass zur Bearbeitung des Antrages noch weitere Unterlagen vorzulegen sind und deshalb noch keine Entscheidung ergehen konnte, soll der Angeklagte dem Bediensteten der Ausländerbehörde einen Betrag von 100 € angeboten haben, „… damit die Karte fertig wird.“ Damit habe der Angeklagte nicht nur eine schnelle Bearbeitung seines Antrages, sondern auch eine Erteilung des Aufenthaltstitels trotz fehlender Unterlagen erreichen wollen. Dies im Bewusstsein, dass der Zeuge F – würde er auf das Ansinnen des Angeklagten eingehen – seine Dienstpflichten verletzen würde.
Der Zeuge lehnte das Angebot ab und informierte seinen Dienstvorgesetzten über den Vorfall.
Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.
Das Gesetz droht für den dem Angeklagten vorgeworfene Bestechung die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahr oder Geldstrafe an.
Definitiv ist dieser 100€-Typ unser größtes migrantisches Problem und sollte notfalls jahrelang juristisch verfolgt werden. Bitte hier alle Kapazitäten bündeln!
Das geile ist, manche werden in deiner Nachricht den Sarkasmus nicht verstehen
Ich bin mir zumindest hier auf dubisthalle.de nicht sicher, ob das tatsächlich sarkastisch gemeint war. Und das ist leider ungeil.
Als ob das ne einmalige Geschichte ist auf Deutschland’s Ausländerbehörden.
Weißt du, was Lokalberichterstattung ist? Bist du aus Halle oder hast du dich nur verirrt?
Oder was willste sagen? Raus damit!
„Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.“
Wenn der schon vorbestraft ist, dann darf er auch wieder zurück in die Türkei. Straftäter dürfen nicht länger hier bleiben……. sagt das nicht auch unser Bundeskanzler?
Die eigentliche Frage ist, hat er denn den Aufenthaltstitel inzwischen bekommen, die Geschichte ist ja nun fast 4 Jahre alt. Wovon lebt der gute Mann?
Das ist wohl noch ein kleineres Problem in der Ausländerbehörde.
Die Führung zeigt leider erhebliche Defizite in ihrer Führungsfähigkeit, was zur Folge hat, dass die Unzufriedenheit und Fluktuation stetig steigt und sich die Führungsebene zerfleischt. Die originäre Führungsaufgabe ist scheinbar leider nur schwer mit den wöchentlichen privaten und während der Arbeitszeit wahrgenommene Terminen vereinbar. Bei anderen Kolleg*innen wird natürlich ein strengerer Maßstab angelegt.
Der Ton ist scharf und selbstgefällig. Leider zeigt sich in diesem, dass die Selbstwahrnehmung nicht immer mit den tatsächlichen Fähigkeiten übereinstimmt.
Das ist das Ergebnis, wenn man hoch gelobt und fehl am Platz ist.
Vielleicht sollten Sie mal versuchen mit Ihren Vorgesetzen ein Gespräch zu führen, anstatt hier öffentlich und anonym über diese herausziehen 🤔
In diesem Sinne, viel Erfolg 👍
Ich denke in unserem Land gibt es andere Probleme die schwerer wiegen.
„Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.“
Wenn der schon vorbestraft ist, dann darf er auch wieder zurück in die Türkei. Straftäter dürfen nicht länger hier bleiben……. sagt das nicht auch unser Bundeskanzler?
Ich finde hier wurde einwandfrei und richtig reagiert. Solche Versuche muss man wirklich direkt zur Anzeige bringen!!!!!