Prozess wegen Kindesmissbrauchs am Landgericht Halle gescheitert – weil der Angeklagte nicht gekommen ist

33 Antworten

  1. Tino sagt:

    Es ist für mich immer noch nicht begreifbar, warum der Angeklagte nicht gleich in U-Haft gekommen ist.
    Ich habe live die Mentalität des Vorsitzenden Richters erlebt, da wundert es mich überhaupt nicht und die Staatsanwältin hat so leise ihren Antrag gestellt, dass niemand im Zuschauerraum was gehört hat.
    Als die Staatsanwältin einen Antrag auf Haftbefehl stellte, gab der Vorsitzende Richter an, am Nachmittag darüber zu entscheiden, statt sofort es tun, Zeit war ja da, der Angeklagte war nicht gekommen.
    Diese Bummeljustiz liegt nicht an der „Überlastung“ sondern an der inneren Einstellung.
    Sowas ist eine Schande.

  2. Emmi sagt:

    Dann ist doch klar, dass der Straftäter abtaucht. Warum wurde keine Untersuchungshaft angeordnet? Einer der so viel Dreck am Stecken hat, der gibt nicht auf

    • Tino sagt:

      Das kann ich dir sagen, weil die zuständige Staatsanwaltschaft keine Wiederholungsgefahr gesehen hat, obwohl von Angeklagte viele Straftaten in einen längeren Zeitraum begangen wurden.
      Alle Taten haben etwas mit Sexuellen Missbrauch von Kindern zu tun, aber für eine U-Haft reicht es nicht.
      Aber wehe man verweigert eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben, dann kommt man in Beugehaft.

      Es fühlt sich so an, als ob die Justiz macht worauf sie gerade laune hat.

      Was ist das nur eine Welt….

      • Skeptiker sagt:

        „Es fühlt sich so an…“

        Genau,es FÜHLT sich so an.

      • Rentner sagt:

        Deutschland ist ein RECHTS-Staat (hat aber nix mit RECHTS zu tun).
        Wenn der Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen ist, wird der zum nächsten Termin vorgeführt.
        U-Haft kann imho nur ein Richter anordnen.
        Und ob das Nichterscheinen schon U-Haft rechtfertigt? Wenn alle Schurken gleich in U-Haft kämen, würden die Knäste wohl nicht ausreichen.
        Auf jeden Fall dürfte das Nichterscheinen sich nicht unbedingt positiv auf das Urteil auswirken.

        • Tino sagt:

          Hey Rentner, wir sind hier nicht im Kindergarten, wer von Staat Angeklagt wird, hat vor Gericht zu erscheinen.
          Falls das aus wichtigen Gründen nicht geht, dann ist das Gericht unverzüglich zu informieren.
          Dass ist das mindestens.
          Wenn jemand solche Taten vorgeworfen werden (welche auch teilweise schon gestanden wurden) dann ist das eine Gefahr für die Öffentlichkeit.
          Deine Enkel würden es dir danken, wenn solche Menschen weggesperrt werden.

        • Daniel M. sagt:

          Achso, Rentner…dann kommt er halt zum nächsten Termin. Geht ja nur um Kindesmissbrauch. Na dann….er hat sich doch sicher schon längst entschuldigt, der freche Schurke. Wenn man alle Kinderschänder, ähm Schurken, ins Gefängnis stecken würde, wären sie voll. So so…dann kann er sich ja noch ein bisschen austoben. Geht ja nur um Kinder.

      • Tino erzählt Unfug sagt:

        Wenn du dich weigerst, eine EV abzugeben, wanderst du nicht automatisch in Beugehaft. Sind auch unterschiedliche Rechtsgebiete. Sollte es dir passiert sein, so hat das Gründe. Und die liegen bei dir. Hast also auch andere geschädigt. Dann solltest du hier nicht so jammern.

        • Tino spricht Wahrheit sagt:

          Verweigert der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl beantragen.
          Der Gerichtsvollzieher kann den Schuldner dann zwangsweise vorführen, um die Vermögensauskunft zu erzwingen.
          Du hast recht man landet nicht automatisch in „Beugehaft“.
          Jemand der eine EV abgegeben muss, hat nicht unbedingt zwangsläufig jemanden geschädigt.

  3. mitmachen statt rumlabern sagt:

    Hier gibt es die Möglichkeit, nicht nur viel zur U-Haft zu lernen, sondern auch noch einen wichtigen ersten Schritt zu machen, um über U-Haft zu entscheiden:

    https://studienangebot.uni-halle.de/rechtswissenschaft-staatsexamen-ausser-lehramt

    Wem das zuviel Aufwand ist, kann es erstmal hier versuchen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)

    • Tino sagt:

      Und was willst du uns eigentlich damit sagen?
      Hoffentlich willst du mit deinen Kommentare keine Rechtfertigung liefern, warum der mutmaßliche Sexualstraftäter noch frei herum laufen durfte.
      Das wäre ganz schön Krank, oder bist du etwa ein bekannter des Angeklagten?

      • mitmachen statt rumlabern sagt:

        Es ist ein Hinweis, wie (auch) du deine immensen Wissenslücken wenigstens im Ansatz stopfen könntest. Damit du nicht immer so peinliche Kommentar absonderst.

        • Tino sagt:

          mitmachen statt rumlabern, was ist mit dir verkehrt?
          Du findest es also in Ordnung, dass ein Sexuallstraftäter, welcher sich an mindestens 1 Kind vergangenen hat nicht in U-Haft kommt?
          Nach deiner Aussage habe ich „immense Wissenslücken“, deshalb kläre uns alle auf:
          1.Warum sollen in in diesen Fall keine U-Haft voraussetzungen vorgelegen haben?
          2. Ist es in Ordnung wenn ein geständiger Sexuallstraftäter weiter draußen frei herumlaufen darf und weiter seine Obsessionen folgt?
          3. Was für Referenzen (außer Wikipedia) legitimieren dich, eine Juristische Einschätzung zu treffen?
          Mal sehen ob du in der Lage bist, Sachlich und nachvollziehbar zu antworten.

          • mitmachen statt rumlabern sagt:

            Deine Lücken kannst du nur selbst füllen. Dazu musst dir erstmal klar werden, wie wenig du weißt. Bis dahin solltest du deine Klappe einfach nicht so weit aufreißen. Außerdem bist du allein. Ein „uns“ hilft dir da überhaupt nichts.

            Werde Richter, dann kannst du über Untersuchungshaft entscheiden, wie DU es für richtig hältst. Lies dir wenigstens die simpelsten Grundlagen an, dann wirkst du nicht mehr ganz so ungebildet. Du hast es in der Hand.

            • Tino sagt:

              mitmachen statt rumlabern, schade dass du nicht den Mut hattest, auf meine Fragen einzugehen.
              Für jemanden mit deinen geringen Bildungsstand und Toxischen Einstellung zur Gesellschaft, ist es kein Wunder dass er sich so erhoben fühlt.
              Ich bin überzeugt davon du mit den Angeklagten irgendwie sympathisiert, vielleicht bist du ein Kumpel von ihn, vielleicht bist du er sogar selbst, oder hast auch so krank Neigung wie er.
              Eine andere Erklärung gibt es leider nicht, warum du meinst, dass keine U-Haft Voraussetzung vorliegt. Bzw. meine Fragen nicht beantworten kannst.

              • Toxi sagt:

                „Eine andere Erklärung gibt es leider nicht, warum du meinst, dass keine U-Haft Voraussetzung vorliegt.“
                Heißt das etwa, du unterstellst das auch dem zuständigen Richter? Starker Tobak.

              • mitleser sagt:

                Du laberst nur rum statt mitzumachen, DAS ist dein Problem.

                Steht alles im Internet. Hast du Internet?

              • Tino sagt:

                Toxin, ein Richter kann ohne Antrag kein Haftbefehl ausstellen.
                Der zuständige Richter geht eher langsam an die Sache heran, aber viel Schlimmer ist das Versagen der Staatsanwaltschaft, wie so oft.

                mitleser, was willst du uns damit sagen?
                Das dein Wissen aus den Internet stammt? Wäre sehr erbärmlich.

                „mitleser“ könnte es sein das du „mitmachen statt rumlabern“ und unter anderen Namen schreibst, weil du dich nicht verteidigen kannst?
                Oder hast du ebenfalls so eine Gesinnung wie der Angeklagte?
                Der ist ja auch viel im Internet unterwegs um mit Kinder Kontakt zu bekommen.

              • Toxi sagt:

                Der Antrag wurde gestellt. Hast du selbst in deinem obersten Beitrag behauptet.

              • Dubistso... sagt:

                „ein Richter kann ohne Antrag kein Haftbefehl ausstellen“

                Wo hast du den den Käse wieder her?

                Selbstverständlich kann ein Richter einen Haftbefehl auch ohne Antrag erlassen. Wird regelmäßig auch gemacht. Wann besonders oft fragst du? Wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheint.

                Na? Klingelt was?

              • Tino sagt:

                Dubistso…., Grundsätzlich wird ein Haftbefehl von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen (§ 125 StPO). Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Fällen von Gefahr im Verzug, wenn also ein Staatsanwalt nicht erreichbar ist, kann das Gericht den Haftbefehl auch von Amts wegen erlassen (§ 125 StPO).
                Der Sitzungshaftbefehl gemäß
                § 230 Ausbleiben des Angeklagten, kann ein Richter ohne Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen.

                Also kann man sagen, wie bereits erwähnt, für eine normalen Haftbefehl braucht man einen Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn auch Nachträglich.
                Konnte ich deine Wissenslücke schließen?
                Wie oft willst du noch unter anderen Namen ein Kommentar verfassen?

              • der Nächste sagt:

                Es gibt keinen normalen oder unnormalen Haftbefehl. Haftbefehle werden durch Richter erlassen, durch niemanden sonst.

                Du hast dich geirrt, nun weißt du es besser. Handele danach und informiere dich zukünfitg, BEVOR du deine Klappe aufreißt.

              • Tino sagt:

                der Nächste, steht das für der Nächste Dumme?
                Schon wieder ein neuer Post unter andere Name, warum stehst du nicht zu deinen Aussagen?
                Ich glaube du schreibst nur ein Kommentar, egal wie Inhaltslos dieser auch ist, damit du dich nicht so einsam fühlst.

                Niemand hat je behauptet das es ein unnormalen Haftbefehl gibt, dieser Begriff stammt aus deiner Eigenen Fantasie, wie deine vielen Namen.

              • Heule nich sagt:

                Das klingt ja fast nach Einsicht! 🙂

                Immerhin hast du nicht noch mehr Unsinn verbreitet.

                Nun musst du nur noch Bescheidenheit und Demut üben. Oft genug falsch lagst du ja schon. Da sollte das hier nicht weiter wehtun. 😉

  4. Bettina sagt:

    Da verschickt ein 30-Jähriger Dickpics und geht damit als 12- oder 13-Jähriger durch?
    Wie peinlich ist das denn? 😀

  5. Tino sagt:

    Der Angeklagte bekommt Bewährung, wurde so mit den Gericht abgesprochen, weil er alles gestanden hat.

    Die Staatsanwältin ist sogar so lieb und streicht 7 Anklagepunkte, damit das Gericht nicht so viel Arbeit hat.

    So spuckt die Justiz die Geschädigten an, einfach widerlich!

    • oha sagt:

      Selbst ausgedacht?

      • Tino sagt:

        oha, auch wenn es für dich nicht Glaubwürdig klingt, entspricht mein Bericht der Wahrheit.
        Gerne kannst du sowohl beim Landgericht als bei der auch Staatsanwaltschaft nachfragen ob meine Version stimmt.
        Oder du kommst einfach Mittwoch selbst hin.
        Die MZ, Bild und RTL waren da und diverse Zuschauer.
        Am Mittwoch geht die Verhandlung weiter und es wird auch anscheinend da dass Urteil verkündet.

        • oha sagt:

          Bild und RTL – alles klar

          • Tino sagt:

            oha kann es sein dass du der Angeklagte selbst bist?
            Der war auch im Internet unterwegs unter mehrere Nickname und hat andere Belästigung.

            Du hast bei deiner Auflistung die MZ, Zuschauer. das Gericht und die Staatsanwältin vergessen, welche wie die Bildzeitung und RTL das gleiche erzählen werden.

            Aber du weißt die Wahrheit ja am besten selbst.

            • oha sagt:

              Ich versteh ja, dass du die Aufmerksamkeit genießt, aber denk dir doch nicht immer solche Räuberpistolen aus!

              • Anja sagt:

                Solche ignorante Menschen wie oha ziehen unsere Gesellschaft ganz schön nach unten.

                Fakten und Belege interessieren die nicht, die laufen lieber mit Aluhut herum.
                Vielleicht hat die Tino recht und oha ist der Angeklagten, das wäre richtig Pervers.

              • oha sagt:

                Vielleicht ist der Angeklagte auch einer von euch beiden und versucht hier abzulenken.

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