Digital, schlanker, transparenter, schneller: Sachsen-Anhalt ändert Gesetz zur Raum- und Landesplanung

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die Änderung des Landesentwicklungsgesetzes auf den Weg gebracht. „Damit wollen wir Planung und Genehmigung wichtiger Vorhaben im Land einfacher machen und beschleunigen. Zugleich sollen öffentliche digitale Beteiligungsprozesse gestärkt werden“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung. Nicht zuletzt durch die zunehmende Digitalisierung der Abläufe würden Verfahren kürzer, Transparenz und Mitbestimmung im Planungsprozess aber dennoch verbessert. Viel Zeit könne vor allem dadurch gespart werden, dass bereits gewonnene Erkenntnisse auch für andere Prozesse nutzbar seien*, erläuterte Hüskens.
Damit verbunden ist nach den Worten der Ministerin auch die Umbenennung in „Landesplanungsgesetz“. „Durch die Namensänderung kommt ganz klar zum Ausdruck, was überwiegender Sinn und Zweck des Gesetzes ist“, erklärte sie. Das Gesetz beschränke sich künftig auf die Regelungen, welche die Planung erfassten.
Künftig sollen alle landesplanerischen Vorgaben, als sogenannte Grundlage der „Landesentwicklung“, nur noch Gegenstand des Landesentwicklungsplans sein. Durch die klare Abgrenzung zwischen den formal-rechtlichen Vorgaben der Planverfahren und -anwendung und den landesplanerischen Vorgaben sollen potenzielle Vollzugsdefizite künftig vermieden werden.
Die Einführung einer Experimentierklausel** soll darüber hinaus für eine innovative Raumplanung sorgen.
Die Berichtspflicht zur Raumbeobachtung gegenüber dem Landtag wird durch eine kontinuierliche digitale Berichterstattung ersetzt.
Zu Ihrer Information:
Die erneute Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist durch die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans sowie aufgrund zahlreicher bundesweiter Gesetzesänderungen, z.B. im Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch, sowie durch das Inkrafttreten des Windflächenbedarfsgesetzes erforderlich geworden.
*Verfahrensbeschleunigung soll u.a. durch eine Verschränkung, beispielsweise bei zeitlich parallellaufenden Verfahren der Raumordnung, erreicht werden. So können Erkenntnisse aus einem Zielabweichungsverfahren bereits Grundlage für eine Raumverträglichkeitsprüfung darstellen. Damit geht eine Reduzierung der Verfahrensdauer durch vermeidbare Doppelbefassungen, z.B. von Umweltbelangen, einher. Weiterhin sollen auch diese Verfahrensabläufe grundsätzlich digitalisiert und ohne Einschränkung der Beteiligungsrechte gestrafft werden
** Die Möglichkeit einer flexibleren Gestaltung der Planung soll zudem die Einführung einer Experimentierklausel erzielen. Sie soll zur Erprobung innovativer und raumbedeutsamer Vorhaben geschaffen werden und damit eine flexible Reaktion auf die hohe Dynamik der Raumordnung ermöglichen. Auch sollen zukünftig in Aufstellung befindliche Plansätze stärker in der Vollzugspraxis angewendet werden können.
Ferner wird eine Regelung zur Sicherung eines weiterhin gesteuerten Ausbaus der Windenergienutzung aufgenommen. Hintergrund ist der derzeitige Übergangszeitraum bis zum Erreichen der Windflächenziele von 1,8 bis Ende 2027 bzw. 2,2 Prozent bis Ende 2032 auf Grundlage planungsrechtlich gesicherter Flächen in den fünf Planungsregionen.
Die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die bundesrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie fristgerecht umzusetzen. Gegenläufige Entwicklungen während der Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne sollen vermieden und eine geordnete Gesamtplanung sichergestellt werden.
Das fällt denen 2025 ein?
😂
Nein.
2026 war schon ausgebucht mit Ideen. Deswegen mussten sie es vorziehen!
„Zugleich sollen öffentliche digitale Beteiligungsprozesse gestärkt werden“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung.“
Ein sehr lobenswertes Vorhaben, das die Bevölkerung stärker in den Ausbau der erneuerbaren Energien einbindet.
Dann wollen wir hoffen, dass sich insbesondere die Personalstruktur verschlankt und damit zukunftsfähig aufgestellt wird.
Dies kann nur im Interesse der Beschäftigten und der steuerzahlenden Bürger sein, die den ganzen Apparat finanzieren und ausgepresst werden, wie eine Zitrone. 👎
Soziale Gerechtigkeit war immer schon der Markenkern der FDP und diese soziale Gerechtigkeit sollte insbesondere für diejenigen gelten, die sich morgens aus dem Bett quälen um den Laden am Laufen zu halten und nicht für Sozialleistungsbetrüger.
Und warum ist dann der Gedanke der sozialen Gerechtigkeit innerhalb der FDP nicht bis nach oben gewandert, als die FDP noch in der Regierung war?
Kann es sein, dass es Definitionsschwierigkeiten bereits in der Basis gibt? Dein Kumpel aus dem Paulusgebiet lehnt soziale Gerechtigkeit ab und schreit nach Segregation. Sprecht ihr euch nicht ab?
Haha, jeden Tag ein neuer guter Witz. 😆
Sollten beim Zielabweichungsverfahren Doppelbefassungen beim Windflächenbedarfsgesetz nicht besser einer
Raumverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, die auf Grundlage planungsrechtlich gesicherter Einschränkung der Beteiligungsrechte fristgerecht umzusetzen sind?