Eicheln für den Südpark
Vor viereinhalb Jahren hatte es am Gimritzer Damm massenhaft Baumfällungen gegeben. Anlass waren die Deichbaupläne von Oberbürgermeister Bernd Wiegand. Im vergangenen Jahr wurde schließlich der von der Aufsicht geforderte Baumersatz gepflanzt – allerdings im Südpark. Und womöglich sind viele der Bäume durch den trockenen Sommer eingegangen. Das zumindest befürchtet Grünen-Stadtrat Wolfgang Aldag.
Im Umweltausschuss hat er sich noch einmal nach dem aktuellen Stand erkundigt. Und die Stadt bleibt dabei: im Frühjahr soll es eine Begutachtung geben. Erst dann steht laut Umweltdezernent René Rebenstorf fest, ob und wieviele Bäume den Sommer nicht überstanden haben und verdorrt sind.
Allerdings haben schon Nachpflanzungen begonnen. Auf dem Areal im Neustädter Südpark wurden Eicheln gesteckt. Aldag wollte deshalb wissen, ob das vielleicht schon ein Eingeständnis der Stadt ist, dass dort nachgepflanzt werden muss. Das sieht Rebenstorf anders. Die Eicheln seien vorsorglich gesteckt worden.
Das eigentlich erwähnenswerte bei dieser undurchsichtigen Maßnahme ist doch, dass die Verwaltung, auf meine Nachfrage ob eine Anwuchs- und Entwicklungspflege erfolgenwürde, damit antwortet, dass das Landesverwaltungsamt ein wie und ob zu einer derartigen Pflege nicht vorgeschrieben hätte. Das obwohl in der Anordnung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes aus dem Jahr 2015 !!! klar formuliert wird, dass einen fünfjährige Anwuchs- und Entwichlungspflege gemäß der Richtlinie der FLL zu erfolgen hat. Daswurde aus einer Kleinen Anfrage deutlich, die ich an die Landesregierung gestellt hatte. Erwähnenswert ist auch, dass der gesamte Vorgang weder bei der Unteren Naturschutzbehörde noch bei der Forstbehörde verortet ist.
Ja, Wolfgang! Wissen wir doch! Jetzt würden wir aber gerne erfahren, was Du gegen die Allüren des Deichgrafen zu unternehmen gedenkst? Mach doch mal was Konkretes – mach doch mal ’ne Dienstaufsichtsbeschwerde! Bei Dir selbst, zum Bleistift – Du bist doch noch Stadtrat, oder? (So schnell wie die jetzt zur Bernd-Truppe herüberdiffundieren, weiß man das nie genau!)
Ja, da gibt’s gewiss auch Aufträge für Aldag Gartenbaubetriebe und Co.
Deswegen hockt man ja schließlich im Parlament. Stimmt’s?
Mal abgesehen davon, dass sich der ganze Vorgang nahtlos in die Reihe: „unfähig ist noch geprahlt“ der halleschen Stadtverwaltung einfügt.
Ich möchte ergänzen. In den Akten kann man auch erlesen, dass vom OB selbst der Vorschlag kam, den ursprünglichen Zustand an Ort und Stelle wieder herzustellen und nicht auf einer abgelegenen Wiese. Zudem gibt es keine ordentliche Protokolle der Fällung. Wie kommt man also zu dieser recht niedrigen Ökopunktbewertung des ursprünglichen Bestandes! Nachträglich geschätzt?
Ausserdem auch die komplette Kostenfrage ist unklar! Außer den 4 lächerlich kleinen Spenden, alles andere? Transport, Anpflanzung und eigentlich auch die geforderte fünfjährige nichtumgesetzte Pflege trägt dann die Stadt, dies ist völlig unbegründet!
Und die Fällung selbst? Kosten belaufen sich auf auf geschätzte 300.000€!!! Das Unternehmen hat keine Rechnung gestellt! Damit erledigt, wohl eigentlich nicht. Ist das jetzt eine Spende oder was für eine Art von Zuwendung? Zumindest die Finanz- und Steuerbehörde müsste aufwachen! Die Aufwendungen landen dann steuermindernd in den Büchern!
Wenn klein Otto auch nur einen großen Baum ohne Genehmigung im Garten fällt, dann gibt es eine satte Strafe, die Auflage an Ort und Stelle für viel Geld und Aufwand diesen einen Baum gleichwertig zu ersetzen! Da reicht es nicht ein paar billige Sämlinge oder 5 Eicheln in den Boden zu stecken und sich selbst zu überlassen! Es war eine unzulässige Fällungsaktion!
Weshalb es keine Konsequenzen gibt fragen mich viele?
Gute Frage an die Verantwortlichen Kollegen des Landesverwaltungsamtes, Kommunalaufsicht, vielleicht auch des ein oder anderen Staatsanwaltes. Stadträte können da überhaupt nichts machen, ausser immer nachzufragen!
In Mücheln hätte das Landesverwaltungsamt sofort den Bürgermeister abgesetzt, in Halle trauen sie sich nicht ran. Es wurde ja auch ein Bürgerentscheid durchgewunken, obwohl das LVwA diesen selbst als rechtswidrig bewertet hat.