Fahndungstreffer nach Unfall am Riebeckplatz: Fahrzeug war geklaut
Am Riebeckplatz kam es Samstag gegen 20 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW. Die Beteiligten blieben unverletzt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass ein beteiligtes Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben war. Daraufhin wurde der Fahrzeugschlüssel sowie Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sichergestellt.









Beim geklauten Fahrzeug KfzSchein und-Brief sichergestellt? Haben die den vom richtigen Halter eingefordert oder war der gar im Fahrzeug oder gefälscht?
Da steht weder was von geklaut noch muss man Teil II („Brief“) getrennt vom Fahrzeug aufbewahren.
Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
Waren das nicht die Filme mit Bud Spencer und Dieter Krebs?
Fahndungstreffer ist hier blanker Unsinn.
Es gab keine aktive Fahndung, keinen gezielten Treffer, keine Ermittlungserkenntnis… nur einen Zufall.
Das Fahrzeug fiel erst nach einem Unfall auf, weil die Polizei die Daten prüfte. Das ist kein Fahndungserfolg, sondern schlicht ein Zufallsfund bei einer Routineaufnahme.
Wer solche Schlagworte verwendet, betreibt Stimmungsmache und täuscht polizeiliche Effizienz vor, wo es keine gab.
Wenn man journalistisch sauber arbeitet, schreibt man zum Beispiel: „Bei Unfall entdecktes gestohlenes Fahrzeug“.
Alles andere ist Wortkosmetik und untergräbt Glaubwürdigkeit. Wahrheit braucht keine Schlagzeilenästhetik.
war zur Fahndung ausgeschrieben – wurde kontrolliert – Abgleich – Treffer
Ich wollte das ursprünglich auch kritisieren, bin aber zur Erkenntnis gelangt, dass eine Fahndung nicht immer aktiv passieren muss. Es gibt Zeiten, wo man aktiv auf Suche geht und Zeiten, wo die Sache nur auf dem Schreibtisch liegt, weil gerade keine heiße Spur da ist und man nur durch Zufall drauf stößt. Trotzdem wird zu jeder Zeit gefahndet.
Das … ist …. fast unglaublich …
Ein Lernprozess und der ist auch noch offen dokumentiert. 😮😮
Wenn es das doch öfter gäbe!!