„HH88“ und „Hitlerbärtchen“: Vandalismus an Spendenwerbung – Polizei untersucht rechtsextreme Botschaften auf Plakat in Nietleben

In der Nacht zu Samstag ist es im Stadtteil Nietleben zu einem politisch motivierten Fall von Vandalismus gekommen. Unbekannte Täter beschmierten ein Werbeplakat einer Hilfsorganisation an der Bus-Haltestelle „Hallesche Straße“ in der Nietlebener Straße in Halle (Saale), das ein blindes schwarzes Mädchen zeigt und für Spendenprojekte in afrikanischen Ländern wirbt.

Die Täter malten dem Kind unter anderem ein sogenanntes „Hitlerbärtchen“ auf und brachten darüber den Schriftzug „HH88“ an – eine in der rechten Szene bekannte Kombination, die als Code in Anspielung auf neonazistische Parolen gilt. Die Zahlenfolge „88“ steht dabei für den achten Buchstaben im Alphabet, „HH“ für „Heil Hitler“.

Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen. Erste Spuren wurden gesichert. Hinweise auf Tatverdächtige gibt es bislang nicht.

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27 Kommentare

  1. Fachfrage sagt:

    Grafitti an sich ist schon nichts Schönes und in einer solchen Art und Weise erst recht nicht.
    Aber welches könnte jetzt das Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation sein? Da sowohl „AH“, „HH“ und „88“ auf Fahrzeugkennzeichen erlaubt sind, fallen die schonmal raus. Das Hitlerbärtchen?

    • PalimPalim sagt:

      Schon mal was von Kontext gehört?

    • Klaus Klaus sagt:

      Die Mischung macht’s.

    • 10010110 sagt:

      Dass was nicht verboten ist, heißt nicht, dass es keinen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben kann.

    • Zappelphilipp sagt:

      Bitte aufwachen .. diese Kombinationen sind schon lange nicht mehr erlaubt ….unter anderem auch die Zahl 28 ….und noch einiges mehr . Der Verfolgungswahn wir langsam pathologisch.

    • Aha. Alles, was auf Fahrzeugkennzeichen erlaubt ist (was nicht stimmt, aber egal, das spielt bei Dir eh keine Rolle), ist nicht verfassungsfeindlich…

      Es ist also wichtig, sich immer über die aktuell erlaubten Fahrzeugkennzeichen zu informieren, um nicht verfassungsfeindlich zu sein. Danke, „Fachfrage“!

      • Fragesteller sagt:

        Es geht um die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Die Abkürzungen sind keine Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, daher auf den Fahrzeugkennzeichen erlaubt. Es sind Codes, welche Sympathisanten dieser Organisationen, statt der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, verwenden.

        • Naja, fast, aber wir kommen der Sache näher. Sind die Codes auf dem Plakat also verfassungsfeindlich, obwohl sie auf Fahrzeugkennzeichen (teilweise, nicht überall, es gibt Anweisungen, die nicht mehr zu erteilen) erlaubt sind?

  2. Detlef sagt:

    Das ist kein blindes,schwarzes Mädchen sondern blindes,dunkelhäutiges Mädchen.

  3. Wario sagt:

    Da haben irgendwelche Idioten rumgeschmiert. Schlimm genug! Fassen wird man sie nicht! Schade ! Auf jeden Fall wieder etwas für die „rechtsextreme“ Statistik .

  4. Zappelphilipp sagt:

    Seit Wochen ist auf einem Baustellen Schild Ecke Steinstraße Schimmelstraße 1312 gesprüht . Bisher konnte ich noch keinen Aufmarsch der dauerempörten verzeichnen.