Hauptsache Halle kritisiert Stadtverwaltung: Anmeldung für Besuch der Feuerwehrhäuser nötig – OB-Kandidat Andreas Wels: “Hausverbot für Stadträte behindert politische Arbeit und Dialog”
Wenn Stadträte städtische Einrichtungen wie beispielsweise die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehren besuchen wollen, ist eine Anmeldung nötig. Das kritisiert Andreas Wels, Oberbürgermeisterkandidat von Hauptsache Halle.
Anlass ist eine Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage des Stadtrates Andreas Schachtschneider in der Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2024, in der die Verwaltung darauf hinweist, dass sämtliche Besuche von städtischen Einrichtungen durch Stadträte vorab mit dem Oberbürgermeister oder dessen Vertretern abzustimmen sind. Die beispielhaft benannte Feuerwehr sei politisch neutral, die Feuerwehrhäuser würden keine Bahnen für den Wahlkampf darstellen.
Andreas Schachtschneider äußert hierzu wie folgend: „Die von den Bürgern gewählten Stadträte sind wie der Oberbürgermeister Teil der Verwaltung und können innerhalb der Verwaltung besuchen, wen sie wollen, ohne dies abstimmen zu müssen. Es zeugt von einem mangelnden Demokratieverständnis, wenn Stadträte von der Verwaltung gehindert werden sich in Schulen, Kitas oder Freiwilligen Feuerwehren informieren zu können. Während meiner gesamten Tätigkeit als Stadtrat habe ich eine solche Vorgehensweise noch nicht erlebt. Dieses Hausverbot für Stadträte ist rechtswidrig und unverhältnismäßig?“
Die Fraktion Hauptsache Halle fordert eine Aufhebung des “Hausverbots” für Stadträte. Die Regelung war übrigens unter Bernd Wiegand eingeführt worden, damals Oberbürgermeister von Hauptsache Halle. „Unsere Aufgabe als Stadträtinnen und Stadträte ist es, die Arbeit der Einrichtungen ungehindert u unterstützen und konstruktiv zu begleiten. Dafür brauchen wir transparente und unbürokratische Rahmenbedingungen.“ Die Forderung bleibt klar: Es müsse sichergestellt werden, dass die politische Arbeit der Stadträtinnen und Stadträte weder behindert noch durch überzogene rechtswidrige Vorgaben eingeschränkt werde.
Gaaanz wichtige Themen in 2025. Thema verfehlt. Sechs.
du scheinst nicht die hellste kerze zu sein
Aufgrund deiner Rechtschreibung würde ich das bei dir sehr viel eher vermuten!
Was wollte der gute Andreas Wels denn bei der Freiwilligen Feuerwehr? Die Länge der Schläuche kontrollieren? Oder doch eher polemischen Wahlkampf machen? Warum wollte er das denn gerade jetzt, wo die OB-Wahlen anstehen?
Ich finde es gut, wenn nicht jeder Stadtrat einfach so überall rumturnen kann. Schließlich haben diese Einrichtungen eine Aufgabe zu erfüllen und bestimmt kaum Zeit, jedem Stadtrat Händchen zu halten.
Stadträte sind Teile der Verwaltung?
Vielleicht dazu noch mal den Kollegen Sozialkundelehrer zur Gewaltenteilung befragen.
Stimmt in der Sache. Der Stadtrat ist auch Teil der Verwaltung, in seiner Funktion als Kontrollorgan.
Grandios auf den Punkt gebracht. Danke.
Einst von Wiegand eingeführt und jetzt wettert sein ehemaliger Untertsützerverein dagegen. Mehr Treppenwitz geht nicht. Wo bleibt Emmi mit ihrem Kommentar; war das denn abgesprochen.
1. Stadträte sind Abgeordnete und damit Teil der Legislative. Sie sind KEIN Teil der Verwaltung und damit Teil der Exekutive. Das würde nämlich dem Grundsatz der Gewaltenteilung widersprechen. Übrigen: WENN Stadträte Teil der Verwaltung wären, wären sie rechtlich dem Oberbürgermeister unterstellt und weisungsgebunden.
2. Wenn diese Vorschrift seit Jahren existiert und bisher nicht bemerkt wurde, stellt sich doch die Frage: Wann war Herr Schachtschneider zum letzten Mal irgendwo vor Ort und hat sich informiert?
3. Natürlich sollten sich Stadträte für „Informationsbesuche“ vorher anmelden. Es sollte ja wohl auch sichergestellt sein, dass jemand da ist, der die Informationen bereithält und herausgibt. Oder will Herr Schachtschneider vor geschlossenen Feuerwehrhäusern stehen, oder in Schulen auftauchen, während kein Schulleiter anwesend ist?
zu 1. Alles falsch. Schon mal § 7 Kommunalverfassungsgesetz LSA gesehen? Stadträte sind keine Abgeordneten eines Parlaments und haben auch keine Gesetzgebungskompetenz. Sie sind vielmehr Organ der Gemeinde, wie auch der Oberbürgermeister (= Die Stadt Halle)
und weiter: „Die Vertretung (heißt der Stadtrat) ist Dienstvorgesetzte, höhere Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde des Hauptverwaltungsbeamten (heißt der Oberbürgermeister) § 45 (5) daselbst
Nicht Gemeinde und Verwaltung verwechseln.
Aber gut gegoogelt.
Wenn These 1 richtig wäre, könnten aktive Beamte keine Stadträte werden.
Können Sie auch nicht.
Zumindest nicht in der Gemeinde, für die sie arbeiten.
Gilt aber nicht nur für Beamte, sondern für alle Angestellten.
Also kann man (Ober-) Bürgermeister nicht wiederwählen, da sie aktive Hauptverwaltungsbeamte sind.
🤔
Kann man die Feuerwehr nicht einfach ihre Arbeit tun lassen. Es völlig blödsinnig als Stadtrat wichtigtuerisch vor deren Tür zu stehen, nur damit die eigene Insta-Story ( siehe Wels) aufgehübscht werden kann!! Die Argumentation von Wels ist derartig hanebüchen, aber dem ist wohl alles recht, nur damit sein Name irgendwo auftaucht. Der Typ ist so überflüssig wie ein Kropf und versinkt nach dem OB-Wahlkampf hoffentlich wieder in der Bedeutungslosigkeit!
Wenn poltische Arbeit richtige Arbeit behindert, ist es allerdings noch problematischer……