Konnte Geldstrafe nicht bezahlen: Kontrollierter am Hauptbahnhof landet in Haft

Am Mittwoch, den 21. August 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 08:05 Uhr auf Bahnsteig 13 des Hauptbahnhofes Halle (Saale) einen Reisenden. Der Abgleich der Personaldaten des 41-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Demnach wurde der Deutsche im August letzten Jahres durch das Amtsgericht Halle (Saale) wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt.
Da der Gesuchte den geforderten Geldbetrag bisher nicht beglichen und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erging im Mai dieses Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle der Bundespolizei. Da er den erlösenden Betrag von 1800 Euro nicht begleichen konnte, übergaben die Bundespolizisten den Verurteilten an eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug und den neuen Aufenthaltsort des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Ernstgemeinte Frage: Wieso ist es so schwierig, Haftbefehle durchzusetzen? Ich dachte immer dafür gebe es das Meldewesen. Man liest hier ja ständig von Gesuchten die zufällig am Bahnhof aufgegriffen werden und die schon seit vielen Monate gesucht werden. Ganz theoretisch gäbe es ja noch Handy Ortung und sowas.
„Ich dachte immer dafür gebe es das Meldewesen.“
Soll immer ein Mitarbeiter vom Einwohnermeldeamt in den Knast, wenn der Gesuchte sich nicht selbst im Knast meldet?
Jo gäbe es. Allerdings müßte da die handynummer bekannt ssin, die fix auch gewechselt werden kann. Und eine richterliche Verfügung zur Ortung wäre dann auch noch nötig, denk ich mal. Wenn allerdings auch keine U-Haft oder ähnliches verfügt wurde, Flucht- od Verdunkelungsgefahr entfällt, ist das allerdings zweifelhaft. Auch eine elektronische Fußfessel wurde ja nicht angeordnet… Und zum Meldewesen: Der Wohnsitz wird ja bekannt sein, und auch gelegentlich dann abgeprüft. Ob sich der Deliquent dann allerdings am Wohnsitz aufhält oder anderswo im Land aufhältig ist… Und dann kommt Kommissar Zufall ins Spiel: Bingo.