Kunstpreis der Saalesparkasse vergeben

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8 Antworten

  1. Röderberg1848 sagt:

    Gegen 20:00 Uhr bot das Geländer am Schleifweg, unten an der Burgstraße beginnend, bis hoch zum Volkspark, eine anschauliche Darstellung der Toleranz und der gelebten Rücksichtnahme der radfahrenden Besucher dieser Veranstaltung, gegenüber ihren fußgängerischen Mitmenschen.
    Eine fußläufige Benutzung des Trottoir, ohne an den Fahrradlenkern hängen zu bleiben, war nicht möglich…und ich dachte mir: „Gugge, wenn Fahrradfahrer einen Parkplatz benötigen, werden sie egoistischen Autofahrern gleich…egal welchem gesellschaftlichen Klientel sie entstammen.“

  2. Meckerbock sagt:

    sei froh das nicht alle mit dem Auto gekommen sind 😉
    aber im ernst… wo befinden sich die fahrradabstellanlagen?

  3. Röderberg1848 sagt:

    Gegenfrage: Wo befinden sich der Großparkplatz oder die Tiefgarage vom Volkspark…
    und jetzt bitte nicht mit der Aussage, die Gäste könnten ja die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, kontern… denn dies könnten ja die Fahrradfahrer auch.

  4. Meckerbock sagt:

    eben… nicht vorhanden!!!
    ..offensichtlich verstehst du meine frage nicht.

  5. Röderberg1848 sagt:

    Oh doch, ich verstehe Deine Frage schon und meine Gegenfrage war nicht mal ironisch gemeint.
    Beides, eine professionelle Großanlage zum sicheren und geordneten Parken von Pedalfahrzeugen, bestenfalls sogar überdacht und ein Großparkplatz, besser eine hauseigene Tiefgarage für Kraftfahrzeuge, fehlen dem Volkspark.

    Worauf ich nebenher aufmerksam machen wollte, ist Folgendes:
    Während die Fahrradfahrer (Gegen die ich nichts habe und auch ich bin manchmal Radfahrer.) für ihre Pedalfahrzeuge offensichtlich auf dem Grundstück des Volksparks keine geeigneten Parkmöglichkeiten fanden, oder ihnen eventuell auch untersagt wurde, ihre Pedalfahrzeuge dort zu parken, wurde der öffentliche Fußweg des Schleifweges und dessen begrenzendes Geländer, zum „wilden“ Parkplatz dieser Pedalfahrzeuge und eine Benutzung durch Fußgänger, unmöglich gemacht. Punkt.

    Jedoch werden die Damen und Herren des Ordnungsamtes, welche um diese Uhrzeit ja regelmäßig auch das Giebichensteinviertel bestreifen und u.a. mit Zollstöcken sowie Bandmaßen, exakt nachmessen, ob ein geparktes Kraftfahrzeug teilweise in einen Kreuzungsbereich hineinragt und dann mit dem Ausstellen von s.g. „Knöllchen“, die Parkverstöße bei Kraftfahrzeugen mit Bußgeldern maßregeln, eigenartiger Weise, bei Parkverstößen von Pedalfahrzeugen, eben nicht aktiv. Punkt.

    Und nun die Gegenprobe:
    Würden aber auf diesem Fußweg des Schleifweges, dicht an dicht geparkte Kraftfahrzeuge stehen, welche über ein amtliches Kfz-Kennzeichen verfügen, (Ross und Reiter also für Sanktionen bekannt.) wäre Holland in Not gewesen und alle dort geparkten Kraftfahrzeuge hätten, im „glücklichsten“ Fall, natürlich berechtigter Weise, ein „Knöllchen“ bekommen.
    Im „unglücklichsten“ Fall wären alle, kostenpflichtig, abgeschleppt wurden. Punkt.

    Bitte nicht missverstehen, ich will nicht polarisieren und Radfahrer gegen Kraftfahrer ausspielen und umgekehrt.
    Parkverstoß ist Parkverstoß und das Zuparken eines Fußweges mit Fahrzeugen, egal ob mit Kraftfahrzeugen oder Pedalfahrzeugen, ist eine Behinderung der Fußgänger. Fahrzeug ist Fahrzeug.
    Jedoch werden ausschließlich die Kraftfahrer dafür bestraft…die Radfahrer gehen, für ein und denselben Verstoß, straffrei aus, obwohl auch sie mit ihren Pedalfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen und die Straßenverkehrsordnung für sie genau so gilt.
    Fahrzeug ist Fahrzeug. Auch das Parken von Krädern auf Fußwegen wird vom Ordnungsamt geahndet….denn auch diese Fahrzeuge besitzen ein Kennzeichen, worüber sich die Halter/Eigentümer ermitteln u. zur Kasse zwingen lassen.

    Die Zeit ist also überreif für die Einführung der Kennzeichenpflicht für Pedalfahrzeuge, deren TÜV-Pflicht und eines Pedalfahrzeugführerscheins zum Nachweis der Erlernung der Verkehrsregeln, denn wie alle anderen Fahrzeuge werden Pedalfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr benutzt.

    Die jetzige Handhabung, daß Jedermann, egal ob er die Verkehrsregeln beherrscht oder nicht, mit einem Pedalfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Arten von Fahrzeugen und deren Nutzern sowie das Messen mit zweierlei Maß.

  6. Meckerbock sagt:

    ah ja .. nun ist es auch bei mir angekommen .. und in fast allen punkten gebe ich dir recht…
    man muss sich nur mal die chaotische parkerei ansehen wenn im vp ü 30 oder was ähnliches läuft..
    und ja eine Ungleichbehandlung gibt es auf alle fälle, das geht schon beim fahren auf dem fussweg los ..aber da sind wir auch wieder schnell in der Beurteilung der vom jeweiligen Fahrzeug ausgehenden Gefährdung .. da gibt’s dann schon unterschiede.
    die kennzeichen für Fahrräder werden sicher irgendwann über den Umweg e bikes , pedelecs eingeführt und dann einfach erweitert .. der dann anstehende bürokratische aufwand ist sicher riesig.
    mal sehen ..

    schönen wochenstart

  7. Hansimglück sagt:

    Komisch.
    Zur Fußball-EM sah das am Volkspark genau so aus und es kam kein Klischee-Aufschrei.

    Warum hat eigentlich noch niemand sein Fahrrad mitten auf der hübschen Fläche in Kleinschmieden abgestellt?
    Aha, man kann also Fahrrad und Auto eigentlich nicht vergleichen.

    • Ron sagt:

      Aber hast du denn nicht gelesen: „Fahrzeug ist Fahrzeug“! 🙂

      Wer ständig an Fahrradlenkern hängen bleibt, statt mit ausreichend Abstand dran vorbeizulaufen, sieht die Welt mit anderen Augen. 🙂