Land genehmigt Haushalt der Stadt Halle mit Auflagen und sieht Risiken
Der Haushalt der Stadt Halle für das laufende Jahr ist genehmigt. Die Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamts hat ihr OK gegeben, allerdings mit Auflagen. Zudem sieht das Amt einige Risiken. So seien steigende Zuschüsse für die Bühnen im Haushalt nicht ausgewiesen, auch seien Gewinnausschüttungen städtischer Gesellschaften (Stadtwerke, HWG) unsicher. Der Eigenbetrieb KiTa sei finanziell unterdeckt.
Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand freut sich über die Genehmigung: „Eine gute Nachricht für unsere Stadt: Nun können die geplanten Mittel an Vereine und freie Träger ausgezahlt werden, auch Fördermittel für weitere Investitionen können wir damit einwerben. Selbstverständlich gelten für die Verwaltung weiter die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Der genehmigte Haushalt stärkt die weitere Entwicklung unserer Stadt. Die Verwaltung wird den Auflagen nachkommen.“
„Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 hat Halle die notwendige Planungssicherheit für das laufende Jahr. Dies eröffnet der Stadt einerseits notwendige Spielräume für wichtige geplante Investitionen, andererseits besteht auch die Verpflichtung, mit dem verstärkten Abbau von Verbindlichkeiten der Generationengerechtigkeit mehr Beachtung zu schenken.“, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung.
Gegenüber der letztjährigen Planung zeigt der Haushalt 2020 erhebliche Verbesserungen nicht nur im laufenden, sondern auch in den nächsten Jahren auf, heißt es vom Landesverwaltungsamt. Maßgeblich hierfür seien höhere Erträge aus der Gewerbesteuer, der Einkommenssteuer und den Schlüsselzuweisungen vom Land. Auch Reduzierungen bei Leistungen, insbesondere bei den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, wirken sich auf den Haushalt entlastend aus. Auf zusätzliche konkrete Konsolidierungsmaßnahmen habe die Stadt jedoch verzichtet.
Das Amt geht auch auf die hohen Liquiditätskredite von 350 Millionen Euro ein, die erheblich über der vom Gesetzgeber akzeptierten Grenze liegenden Liquiditätskredits von 140 Millionen Euro liegt. Durch die Gesetzesänderung vor zweieinhalb Jahren sei die Stadt ausdrücklich verpflichtet, mit der Haushaltssatzung ein Konsolidierungskonzept vorzulegen, das einen schrittweisen Abbau bis zur Genehmigungsgrenze nachweist. Der Gesetzgeber bezweckt damit insbesondere, die Kommunen vor unkalkulierbaren Risiken im Falle steigender Zinsen schützen.
Hierauf hat die Stadt mit einem Umschuldungskonzept. Damit verpflichtet sich die Stadt, jährliche Tilgungsleistungen zu erbringen und auf diese Weise die Liquiditätskredite um 210 Millionen Euro zu senken. Aus der vorgelegten Finanzplanung ergebe sich, dass die Stadt die erforderlichen Mittel hierfür in den kommenden Jahren erwirtschaften kann, so das Landesverwaltungsamt.
„Allerdings bestehen nach wie vor auch hohe Risiken, für die die Stadt bislang keine Vorsorge getroffen hat.“, betont Präsident Pleye. So sei durch bislang nicht veranschlagte jährlich steigende Zuschüsse der Stadt für die Dynamisierung der Personalkosten der TOOH GmbH in den Jahren 2021-2023 sowie die unsichere Höhe der Gewinnausschüttungen städtischer Gesellschaften in den Folgejahren zukünftig nicht auszuschließen, dass die Stadt weitere haushaltskonsolidierende Maßnahmen ergreifen müsse, um die Bereitstellung der Mittel für den Schuldendienst jederzeit sicherstellen zu können. Darüber hinaus bestehe bereits im Haushaltsjahr beim Eigenbetrieb KiTA eine Unterdeckung in Höhe von 1,2 Mio. EUR, die ggfs. mit städtischen Mitteln ausgeglichen werden muss.
Da mit der Umschuldung weder eine kurzfristige Senkung der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten einher gehe noch eine entsprechende Risikovorsorge für zukünftige Jahre getroffen worden sei, sei vorgesehen, die erforderliche Genehmigung des überhöhten Liquiditätskredits mit Auflagen zu versehen, so die Stadt.
Danach muss die Stadt der Kommunalaufsicht den vom Stadtrat noch zu beschließenden Tilgungsplan zum Abbau der Liquiditätskredite bis zum 30.04.2020 vorlegen. Zudem muss sie bereits zu diesem Zeitpunkt weitere konsolidierende Maßnahmen im Sinne des § 100 Abs. 5 KVG LSA beschließen, die für den Fall umzusetzen sind, dass im Finanzplan die für den Schuldendienst erforderlichen Mittel tatsächlich nicht erwirtschaftet werden können.
Diese Kommunalaufsicht schaut seit Jahren tatenlos der weiteren Verschuldung der Stadt zu. Ein Witz ist dieser Laden.
Was willst du nur? Die Kommunalaufsicht hat doch draufgeschaut. Und dann wieder aufgesehen (Aufsicht). Und nochmal draufgeschaut. Und aufgesehen (Aufsicht). Ist doch alles in Ordnung. Die B.Hörde heisst doch „Kommunalaufsicht“ und nicht „Kommunaler Haushaltsprüfungs- und Nachrechnungsdienst“. Läuft doch super für Halle und unseren OB. Alles schick!
Kluge Entscheidung. Für eine Zwangsverwaltung wollte sich wohl kein Mitarbeiter der Landesverwaltung freiwillig melden. Und die in Halle ansaessigen Insolvenzverwalter haben alle reichlich zu tun. Also hebt man sich den Staatsbankrott für die Folgejahre auf und freut sich auf die grosse Show dabei! Kluge Entscheidung.
Für allen Mist ist Geld da, aber die Infrastruktur, Straßen etc. verkommt, von nodernen Fahradwegen ganz zu schweigen. Welche Wirtschaftsbetriebe sollen so angelockt werden und Steuern zahlen. Am besten es kommt der Bankrott als reinigendes Gewitter, mit Streichung aller Subventionen, indirekter Finanzierung Hochhausscheiben, etc.