Mann in seiner Wohnung überfallen: Prozess am Landgericht gegen mutmaßlichen Täter

Ein Jahr nach einem brutalen Einbruch macht das Landgericht Halle ab heute einem mutmaßlichen Täter den Prozess.
Dem im Januar 1992 geborenen Angeklagten wird ein Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll sich im März 2024 gemeinsam mit einem weiteren bislang unbekannten Mittäter Zutritt zu einer Wohnung in Halle verschafft haben, indem er deren Eingangstür eingetreten habe. Dort sollen sie den völlig überraschten Wohnungsinhaber, der durch den Lärm aus dem Schlaf gerissen worden sei, unvermittelt angegriffen und mit von ihnen mitgeführten Golfschlägern gemeinsam auf den Rücken geschlagen haben, wodurch dieser länger anhaltende Schmerzen und Prellmarken am unteren Rücken erlitten habe. Nachdem der Wohnungsinhaber aufgrund des Angriffs über den Balkon aus seiner Wohnung geflüchtet sei, hätten der Angeklagte und der Mittäter die Wohnung durchsucht und aus dieser sodann diverse Gegenstände, etwa einen Fernseher und Handys, mitgenommen, um die Gegenstände in der Folge für eigene Zwecke zu verwenden.
Der Angeklagte hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Halle (Saale) wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Weil sich der Angeklagte jedoch auch eines besonders schweren Raubes strafbar gemacht haben könnte und ihm im Falle einer Verurteilung dann eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren drohen würde, wurde das Verfahren vom Landgericht Halle übernommen, da die Strafgewalt des Amtsgerichts von maximal vier Jahren Freiheitsstrafe insoweit nicht ausreichen würde.
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