Mitarbeiter über Scheinfirmen schwarz bezahlt: Amtsgericht Halle verurteilt Chef einer Baufirma

18 Antworten

  1. X sagt:

    Verbrechen scheint sich ja doch zu lohnen. Wenn ich das jetzt richtig verdtanden habe, hat er 139.000€ einbehalten, muss nun aber nur 27.000€ Strafe zahlen? Immer noch mit einem Plus von über 100.000 davon gekommen?

    • Bettina sagt:

      Ich schätze mal, die Strafe hat nichts mit dem zu leistenden Schadenersatz gegenüber dem/den Geschädigten zu tun.
      Das sind sicher zweierlei Dinge.

    • Halle-Leser sagt:

      Du unterliegst einem Irrtum.
      Die Forderungen gehören nicht zum Straf- sondern in ein Zivilverfahren.
      Und da kommen sogar noch Gebühren und Zinsen hinzu,

    • HalunkenHallenser sagt:

      Bullshit. Das eine ist die Strafe für die begangene Straftat – das Gericht hätte auch Gefängnis anordnen können. Das andere sind die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge – und die werden auch noch nachgefordert.

  2. 10010110 sagt:

    Und? Kriegt er jetzt einen Platzverweis für das Gebiet der Bundesrepublik? Nein? Kann er also weitermachen wie bisher. 🙄

    • Du musst Halle sein sagt:

      So viele Fragen Nulpe.
      Also meinen Kommentar hast du schonmal angekurbelt.

    • Liberaler sagt:

      Man muss sich auch die Frage stellen, wer die Schwarzgelder erhalten hat. Wahrscheinlich waren es Bürgergeldempfänger. Sonst kommt keiner in Frage.

      • Lieber Aal= PH sagt:

        Oha, man ist mal wieder am diffamieren und beleidigen. Auf jeden Fall werden die „Schwarzgelder“ an Arbeiter ausgezahlt. Meist Landsleute. Klar, Fremdwort für dich. Und nein, von der FDP war keiner dabei, die können nicht arbeiten. Maximal als windige und schmierige Gebrauchtwarenhändler auftreten. Hat auch was mit Betrug zu tun.

      • @PaulusLiberalus sagt:

        Du bist da was ganz Großem auf der Spur.
        Nur Bürgergeldempfänger arbeiten schwarz.

      • J sagt:

        Typisch FDP … schnell den Fokus weglenken von denen, welche die größten Verbrecher sind. Nicht der Bürgergeld-Empfänger, sondern der Unternehmer ist hier nicht nur ein Verbrecher, sondern dazu noch asozial. Wenn die eigene Partei aber überwiegend aus solchen Verbrechern besteht, muss man ja versuchen abzulenken. Klappt nur nicht. Wer FDP wählt, wählt Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Das zumindest haben inzwischen die meisten begriffen und deshalb wählt sie keiner mehr. Da kann PaulusLiberaler noch so versuchen abzulenken.

    • Fred sagt:

      Das könnte ggf. Inhalt eines anderen Strafverfahrens sein, wenn darauf geklagt würde. Ob das nun im Rahmen von EU-Recht wäre müßte ein Jurist beurteilen. Weitermachen wird er so, weil er als vorbestraft gilt, jedenfalls nicht mehr.

  3. Horst Schlämmer sagt:

    Das haben Sie nicht richtig verdtanden. Verbrechen lohnt sich nicht.
    Selbstverständlich sind neben der Strafe auch die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nebst Zinsen und Säumniszulage zu leisten. Inwiefern das bei einem Tagessatz von 150 EUR realistisch ist, und wie das dauert… Anderes Thema.

  4. Wario sagt:

    Das wird nur die Spitze eines Eisbergs sein. Auch durch solche „findigen Geschäftsleute und Arbeigeber“ werden Beiträge zu Sozialversicherungen und Krankenkassen höher steigen. Das wird bei Kindergeld und Bürgergeld weiter gehen. Da werden die „Arbeitnehmer „ beim Amt auch alles beantragt haben.? Zum „Dank“ durften sie bestimmt in Schrottimmobilien der „Chefs“ schlafen.

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