Nach Teileinsturz in der Brüderstraße: Gesamtkonzept zur Sicherung der Nordwand in Arbeit – Eigentümer hatte die Auflage zur Sicherung der jetzt eingestürzten Mauer

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23 Antworten

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Nach Feststellung des konkreten Umfangs des aktuellen Schadensfalls wird sinnvollerweise ein Gesamtkonzept für die Sicherung der Nordwand einschließlich der darüber liegenden Dachfläche zu entwickeln sein“, erklärte ein Stadtsprecher.“

    Hat sich der Stadtsprecher mal dieses Gebäude aus der Nähe angeschaut? Dieses Haus ist reif für den Abriss. Die Stadt kann nicht verlangen, dass der Eigentümer sinnlos Geld in diesem Objekt versenkt, ohne dass da irgendwie ein Mehrwert entsteht.

    „Eine Gefährdung für Anwohnende und Passanten soll in jedem Fall ausgeschlossen werden.“

    Ein sofortiger Abriss würde jegliche Gefährdung für Anwohner und Passanten sehr schnell ausschließen.

    • Aufmerksamer Beobachter sagt:

      Na ist ja gut, dass das nicht die Stadt verlangt, sondern das Denkmalschutzgesetz. Ein Gesetz wirst du doch sicher achten.

    • 10010110 sagt:

      Dein Wohnhaus sollte abgerissen werden. 😡

      • PaulusHallenser sagt:

        „Dein Wohnhaus sollte abgerissen werden.“

        10010110,

        nö. 🙂

        Ich wohne in einem soliden Gründerzeithaus, das seit der Wiedervereinigung zweimal saniert wurde und eben keine Bruchbude ist.

        Vielleicht schauen Sie sich mal das Gebäude in Brüderstraße 7 mal in natura an. Dann werden Sie merken, dass dieses Objekt nur noch für den Abriss taugt.

        • SaulusHallenser sagt:

          Warum wurde es seit der Wiedervereinigung zweimal saniert? Das muss an der schlechten Bausubstanz liegen. Verzierte Fassaden, Holzböden und hohe Räume sind völlig aus der Zeit gefallen.

          • Weg mit Bruchbuden sagt:

            Alle 25 oder 30 Jahre ist jetzt kein kurzer Abstand.

            Grundsanierung nach der Wende wegen 50 Jahren kommunistischer Vernachlässigung und später nochmal energetische Sanierung nach aktuellem Stand.

            Hat mit Verzierungen gar nichts und mit Holzböden nur sehr wenig zu tun.
            Hohe Räume sind vielleicht etwas schwerer zu heizen, eine Fußbodenheizung hilft hier sehr viel. Dank Klimawandel ist das aber auch ohne selbst im „strengen“ mitteldeutschen Winter keine Herausforderung mehr. (war es übrigens auch vor 100 Jahren nicht wirklich)

            Nein, da musst du etwas anderes finden, um dem Sabbelkopp so richtig eine rein zu würgen. 😉

    • Der Eigentümer hat das Objekt gekauft, um es verfallen zu lassen und dann abreißen zu können, das war von Anfang an klar. Dummerweise wurde ihm die Abrißgenehmigung nicht erteilt. Ich bin selbstverständlich wie Du gegen die Enteignung, er soll sich jetzt schnellstmöglich um eine denkmalgerecht Sicherung auf seine Kosten kümmern.

      Wenn Du Ahnung von Wirtschaft hättest, wüsstest Du vielleicht sogar, dass es dafür einen Begriff gibt: „Unternehmerisches Risiko“. Ein zentraler Punkt unseres derzeitigen Wirtschaftssystems, der sowohl hohe Gewinne als auch eben das Gegenteil, nämlich hohe Verluste rechtfertigt.
      Frag doch mal jemanden, der sich damit auskennt.

      • PaulusHallenser sagt:

        „Der Eigentümer hat das Objekt gekauft, um es verfallen zu lassen und dann abreißen zu können, das war von Anfang an klar.“

        Martin Bochmann,

        haben Sie Belege für diese Aussage oder ist das eine reine Behauptung?

  2. HALLEnser sagt:

    So schlimm das ist, meine Empfehlung auch im Sinne des Eigentümers ist der Abriss und Neubau mit Auflage, die Fassade optisch wiederherzustellen. Das sollte auch im Interesse des Denkmalschutzes sein. Jedoch ist die Behörde gefordert, etwas flexibler zu (re-)agieren.

    • Kleine Hilfe sagt:

      Die Behörde hat sich aber an fachliche Vorgaben zu halten. Das Wort Denkmalschutz sollte eigentlich eindeutig sein.

  3. Antonio sagt:

    Konzepte und andrer Käse. Reißt die Bruchbude ab. Der Eigentümer hat dann weniger Arbeit.

  4. Lichterfee sagt:

    Kommt doch gar nicht in Frage. Jahrelang hat der Eigentümer das Gebäude verfallen lassen, wohlwissend, dass es ein Einzeldenkmal ist.

    • PaulusHallenser sagt:

      „Jahrelang hat der Eigentümer das Gebäude verfallen lassen, wohlwissend, dass es ein Einzeldenkmal ist.“

      Lichterfee,

      können Sie Ihre Aussage eindeutig belegen oder ist das nur eine haltlose Behauptung?

  5. 10010110 sagt:

    Genauso wie die Stadt eine Ersatzvornahme beim Abriss veranlassen kann, könnte sie doch auch eine Ersatzvornahme bei der Stabilisierung und/oder Sanierung veranlassen und dann dem Eigentümer in Rechnung stellen? Es kann doch nicht sein, dass immer nur in Richtung Abriss akut gehandelt werden kann. 😡

    • PaulusHallenser sagt:

      „Genauso wie die Stadt eine Ersatzvornahme beim Abriss veranlassen kann, könnte sie doch auch eine Ersatzvornahme bei der Stabilisierung und/oder Sanierung veranlassen und dann dem Eigentümer in Rechnung stellen?“

      10010110,

      Ihr Vorschlag geht schon fast in Richtung Rechtsbeugung. Eine Ersatzvornahme kommt vor allem für eine mögliche Gefahrenabwehr in Betracht, nicht jedoch für Gebäudesanierungen zu Lasten des Eigentümers.

      Ich finde Ihre Einstellung zum Rechtsstaat, sehr geehrter 10010110, schon sehr bedenklich. Hier macht sich mal wieder Ihre Sozialisierung bemerkbar, die offenbar bis heute nachwirkt.