Nach Teileinsturz in der Brüderstraße: Gesamtkonzept zur Sicherung der Nordwand in Arbeit – Eigentümer hatte die Auflage zur Sicherung der jetzt eingestürzten Mauer

In der vergangenen Woche kam es zu einem Teileinsturz am Gebäude Brüderstraße 7 in Halle (Saale). Das historische Haus, besser bekannt als das ehemalige Lokal „Marktwirtschaft“, hat einen erheblichen Schaden an seiner nördlichen Giebelwand erlitten. Teile der Wand stürzten in sich zusammen, Balken hängen nur noch an provisorisch gespannten Netzen. Schutt fiel dabei auch auf den Gehweg an der Kleinen Steinstraße, was eine sofortige Sperrung des Durchgangs zur Großen Steinstraße notwendig machte.
Die Stadtverwaltung bestätigte auf Anfrage, dass der Eigentümer des Gebäudes in den vergangenen Jahren mehrfach zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen aufgefordert worden sei. „Bis auf eine Maßnahme sind alle angeordneten Sicherungen erfolgt“, so ein Sprecher der Stadt. Ironischerweise handelt es sich bei der nicht umgesetzten Maßnahme um die statische Sicherung des Dach- und Traufbereichs – exakt der Bereich, der nun eingestürzt ist.
Nur wenige Tage vor dem Vorfall wurde eine denkmalrechtliche Verfügung ausgesprochen, die sich ebenfalls auf diesen Teil des Gebäudes bezog. Ob diese Verfügung noch rechtzeitig hätte umgesetzt werden können, bleibt offen.
Nach dem Einsturz arbeitet die Stadt nun an einem Gesamtkonzept zur Stabilisierung des Gebäudes. „Nach Feststellung des konkreten Umfangs des aktuellen Schadensfalls wird sinnvollerweise ein Gesamtkonzept für die Sicherung der Nordwand einschließlich der darüber liegenden Dachfläche zu entwickeln sein“, erklärte ein Stadtsprecher. Aktuell laufen weitere Abstimmungen mit Fachbehörden und Denkmalschutz.
Die unmittelbare Umgebung bleibt aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres gesperrt. Eine Gefährdung für Anwohnende und Passanten soll in jedem Fall ausgeschlossen werden. Wann mit einer Wiederöffnung der Verbindung zwischen Brüderstraße und Großer Steinstraße gerechnet werden kann, ist derzeit noch unklar.
„Nach Feststellung des konkreten Umfangs des aktuellen Schadensfalls wird sinnvollerweise ein Gesamtkonzept für die Sicherung der Nordwand einschließlich der darüber liegenden Dachfläche zu entwickeln sein“, erklärte ein Stadtsprecher.“
Hat sich der Stadtsprecher mal dieses Gebäude aus der Nähe angeschaut? Dieses Haus ist reif für den Abriss. Die Stadt kann nicht verlangen, dass der Eigentümer sinnlos Geld in diesem Objekt versenkt, ohne dass da irgendwie ein Mehrwert entsteht.
„Eine Gefährdung für Anwohnende und Passanten soll in jedem Fall ausgeschlossen werden.“
Ein sofortiger Abriss würde jegliche Gefährdung für Anwohner und Passanten sehr schnell ausschließen.
Na ist ja gut, dass das nicht die Stadt verlangt, sondern das Denkmalschutzgesetz. Ein Gesetz wirst du doch sicher achten.
Dein Wohnhaus sollte abgerissen werden. 😡
„Dein Wohnhaus sollte abgerissen werden.“
10010110,
nö. 🙂
Ich wohne in einem soliden Gründerzeithaus, das seit der Wiedervereinigung zweimal saniert wurde und eben keine Bruchbude ist.
Vielleicht schauen Sie sich mal das Gebäude in Brüderstraße 7 mal in natura an. Dann werden Sie merken, dass dieses Objekt nur noch für den Abriss taugt.
Warum wurde es seit der Wiedervereinigung zweimal saniert? Das muss an der schlechten Bausubstanz liegen. Verzierte Fassaden, Holzböden und hohe Räume sind völlig aus der Zeit gefallen.
Alle 25 oder 30 Jahre ist jetzt kein kurzer Abstand.
Grundsanierung nach der Wende wegen 50 Jahren kommunistischer Vernachlässigung und später nochmal energetische Sanierung nach aktuellem Stand.
Hat mit Verzierungen gar nichts und mit Holzböden nur sehr wenig zu tun.
Hohe Räume sind vielleicht etwas schwerer zu heizen, eine Fußbodenheizung hilft hier sehr viel. Dank Klimawandel ist das aber auch ohne selbst im „strengen“ mitteldeutschen Winter keine Herausforderung mehr. (war es übrigens auch vor 100 Jahren nicht wirklich)
Nein, da musst du etwas anderes finden, um dem Sabbelkopp so richtig eine rein zu würgen. 😉
Der Eigentümer hat das Objekt gekauft, um es verfallen zu lassen und dann abreißen zu können, das war von Anfang an klar. Dummerweise wurde ihm die Abrißgenehmigung nicht erteilt. Ich bin selbstverständlich wie Du gegen die Enteignung, er soll sich jetzt schnellstmöglich um eine denkmalgerecht Sicherung auf seine Kosten kümmern.
Wenn Du Ahnung von Wirtschaft hättest, wüsstest Du vielleicht sogar, dass es dafür einen Begriff gibt: „Unternehmerisches Risiko“. Ein zentraler Punkt unseres derzeitigen Wirtschaftssystems, der sowohl hohe Gewinne als auch eben das Gegenteil, nämlich hohe Verluste rechtfertigt.
Frag doch mal jemanden, der sich damit auskennt.
„Der Eigentümer hat das Objekt gekauft, um es verfallen zu lassen und dann abreißen zu können, das war von Anfang an klar.“
Martin Bochmann,
haben Sie Belege für diese Aussage oder ist das eine reine Behauptung?
Ich hab die Geschichte damals verfolgt und kenne (im Gegensatz zu Dir) maßgebliche Beteiligte.
So schlimm das ist, meine Empfehlung auch im Sinne des Eigentümers ist der Abriss und Neubau mit Auflage, die Fassade optisch wiederherzustellen. Das sollte auch im Interesse des Denkmalschutzes sein. Jedoch ist die Behörde gefordert, etwas flexibler zu (re-)agieren.
Die Behörde hat sich aber an fachliche Vorgaben zu halten. Das Wort Denkmalschutz sollte eigentlich eindeutig sein.
Konzepte und andrer Käse. Reißt die Bruchbude ab. Der Eigentümer hat dann weniger Arbeit.
Jo, schmeiß die Bruchbude um, bevor der Käse schmilzt. Spart dem Besitzer den Staubwedel.
Warum sollte es im Interesse der Allgemeinheit sein, dass der Eigentümer weniger Arbeit hat?
Weil die individuelle Freiheit einer Einzelperson über den vermeintlichen Interessen einer angeblichen Allgemeinheit steht.
Das beantwortet meine Frage nicht. Diese war:
Warum sollte es im Interesse der Allgemeinheit sein, dass der Eigentümer weniger Arbeit hat?
Warum befürwortest du dann Enteignungen für Autobahnbau?
Kommt doch gar nicht in Frage. Jahrelang hat der Eigentümer das Gebäude verfallen lassen, wohlwissend, dass es ein Einzeldenkmal ist.
„Jahrelang hat der Eigentümer das Gebäude verfallen lassen, wohlwissend, dass es ein Einzeldenkmal ist.“
Lichterfee,
können Sie Ihre Aussage eindeutig belegen oder ist das nur eine haltlose Behauptung?
Genauso wie die Stadt eine Ersatzvornahme beim Abriss veranlassen kann, könnte sie doch auch eine Ersatzvornahme bei der Stabilisierung und/oder Sanierung veranlassen und dann dem Eigentümer in Rechnung stellen? Es kann doch nicht sein, dass immer nur in Richtung Abriss akut gehandelt werden kann. 😡
„Genauso wie die Stadt eine Ersatzvornahme beim Abriss veranlassen kann, könnte sie doch auch eine Ersatzvornahme bei der Stabilisierung und/oder Sanierung veranlassen und dann dem Eigentümer in Rechnung stellen?“
10010110,
Ihr Vorschlag geht schon fast in Richtung Rechtsbeugung. Eine Ersatzvornahme kommt vor allem für eine mögliche Gefahrenabwehr in Betracht, nicht jedoch für Gebäudesanierungen zu Lasten des Eigentümers.
Ich finde Ihre Einstellung zum Rechtsstaat, sehr geehrter 10010110, schon sehr bedenklich. Hier macht sich mal wieder Ihre Sozialisierung bemerkbar, die offenbar bis heute nachwirkt.
Die Ersatzvornahme zur (wirksamen) Stabilisierung wäre jetzt weswegen genau eine Rechtsbeugung?
Sanierung geht allerdings (leider) nicht so einfach.
Das Sie von Eigentumsrechten nix halten war ja klar.