OB Vogt widerspricht Argumentation des Landes zu angekündigter JVA-Standortentscheidung: Angebliche Mehrkosten und lange Planungszeiten seien nicht belegt
Bereits im Stadtrat am Mittwoch hat Halles Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt über Pläne geschimpft, dass die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) doch nicht in Halle (Saale), sondern in Weißenfels gebaut werden soll. In einem Schreiben wendet sich Vogt nun an die Landesregierumg, weil am Mittwoch die endgültige Entscheidung getroffen werden soll. Er weist lau Stadtverwaltung die Argumentation des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt zurück, wonach ein Bebauungsplanverfahren für die neue JVA in Halle (Saale) bis zu vier Jahren dauern und Mehrkosten von bis zu 22 Millionen Euro pro Jahr verursachen würde. „Gerade vor dem Hintergrund der Erheblichkeit der Standortentscheidung vor allem in finanzieller Sicht und infrastruktureller Wirkmächtigkeit, ist es politisch wie administrativ unabdingbar, dass alle Entscheidungsgrundlagen korrekt, belastbar und vollständig dargelegt werden“, so Dr. Vogt. Fehleinschätzungen oder unpräzise Aussagen über mögliche Verfahrensdauern können den parlamentarischen Prozess beeinträchtigen und erzeugen ein Bild, das mit den tatsächlichen Möglichkeiten der Stadt Halle (Saale) nicht übereinstimmt. „Die Argumentation des Finanzministeriums ist nicht nachzuvollziehen und vom Land in keiner Weise belegt“, ergänzt René Rebenstorf, zuständiger Beigeordneter für Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit der Stadt Halle (Saale). „Wir haben vom Land keinerlei Fakten zu den behaupteten Planungszeiten und Mehrkosten vorgelegt bekommen. Zudem ist entscheidend: Der maßgebliche Akteur mit Blick auf Kosten und Planungsdauer ist nicht die Stadt, sondern das Land – konkret die Vorhabenträgerin und als Bauprojektentwickler verantwortlich zeichnende Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS).“
Stadt hat ihre Hausaufgaben gemacht
Bebauungsplanverfahren liefen in allen Kommunen nach dem gleichen gesetzlich vorgegebenen Schema ab. „Entscheidend für den zeitlichen Ablauf ist das Agieren und Kooperieren des Vorhabenträgers“, betont Rebenstorf. Die Stadt Halle (Saale) habe in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, dass Planungsverfahren zügig und sicher zum Ergebnis geführt wurden. Auch im konkreten Fall der JVA habe die Stadt ihre Hausaufgaben gemacht: Der B-PlanAufstellungsbeschluss erfolgte im März 2025. Dieser wurde im August entsprechend der Wünsche des Landes noch einmal angepasst. Das Land wurde darüber informiert. „Nunmehr wäre die IPS am Zuge gewesen, kooperativ und zügig in das Verfahren und in die Planungen einzusteigen. Das unterblieb jedoch komplett, ist aber erforderlich, da sonst ein Auslegungs- beziehungsweise Offenlegungsbeschluss des B-Plans und in der Folge ein Satzungsbeschluss nicht erfolgen kann“, so Rebenstorf. Mit Blick auf das Baugenehmigungsverfahren hatte die Stadt dem Land signalisiert, ein Baugenehmigungsverfahren nach Bauordnung des Landes innerhalb von vier Wochen nach § 33 Baugesetzbuch umzusetzen. Fazit: Alle notwendigen Voraussetzungen – von der Flächensicherung über die städtebaulichen Grundlagen bis hin zu den organisatorischen Strukturen – liegen vor. Die Stadt hat darüber hinaus unmissverständlich zugesichert, dass die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes in der Stadtverwaltung absolute Priorität erhalten wird. Dies wurde sowohl politisch als auch verwaltungsintern eindeutig hinterlegt. Zur nochmaligen Verdeutlichung ist dem Brief der Stadt an das Land eine nochmalige Zeitschiene beigefügt.
Klare Standortvorteile sprechen für Halle
Neben der fehlenden Plausibilität zu Kosten und Planungszeiten weist die Stadt erneut auf ihre klaren Standortvorteile hin: gewachsene Vollzugs- und Resozialisierungsstrukturen, beste verkehrliche Anbindung, geringe Betriebsfolgekosten, ideale Lage und Infrastruktur, unmittelbare Anbindung der Justizbehörden, beste Fachkräftebasis vor Ort sowie eine ausgezeichnete begleitende Infrastruktur wie Krankenhäuser und nachgelagerte Dienstleister. Selbst das Justizministerium als Nutzer der JVA hat sich klar für den Standort Halle (Saale) ausgesprochen; ebenso Institutionen und Interessenvertretungen darunter die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt, das „ZEBRA-Projekt“ als Bündnis freier Träger der Straffälligenhilfe Sachsen-Anhalt und die Geschäftsführung der Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH. Und aktuell der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland e.V, Landesverband Sachsen-Anhalt. In einer frischen Mitteilung an die Abgeordneten des Landtages heißt es unter anderem: „Der Standort Weißenfels ist infrastrukturell nicht optimal für die Ansiedlung einer großen JVA. Die Entscheidung scheint gefallen. Ohne auch nur einmal zu hören, was diejenigen bewegt, die täglich eine Justizvollzugsanstalt am Laufen halten. Holen Sie diejenigen ins Boot, die den modernen Strafvollzug bis ins letzte Detail umsetzen sollen!“











Warum muss das Land irgendwas begründen?
Weil eine Entscheidung gegenüber den Landtagsabgeordneten und der Öffentlichkeit begründet werden muss. So ist das jedenfalls in einer Demokratie.
Insbesondere, wenn die Entscheidung im Finanzministerium getroffen wurde und das Votum des für den Betrieb zuständigen Justizministeriums dabei offensichtlich übergangen wurde.
Lassen wir das Gefängnis doch in Weißenfels bauen. Das neue Gefängnis in Zwickau ist ein einziger Planungsfehler und eine vorläufige Investruine als mahnendes Beispiel sowas brauchen wir nicht
Mein Gott, der soll’s einfach einsehen dass sie das Projekt verloren haben. Um ehrlich zu sein ist das auch besser so!
Sachsen-Anhalt besteht nicht nur aus Halle und Magdeburg.
Baut das Ding endlich in Tornau und gut ist.
Kann man sich nicht ausdenken.
Die Stadt hat seit 2017 mit dem Land einen Bebauungsplan für den Umbau der JVA. Seit dem mehrt das Land rum und kann sich nicht entscheiden, was sie wollen. Dann kaufen sie Land und wieder geht ewig viel Zeit ins Land. Und nun jammern sie, dass ein Verzug auf einmal Geld kosten würde und jemand anderes schuld ist.
Die Stadt Halle hat ihre Hausaufgaben erledigt: Bebauungsplan angestoßen, Fristen eingehalten, Anpassungen vorgenommen und dem Land ein zügiges Genehmigungsverfahren zugesichert. Alle relevanten Standortfaktoren sprechen eindeutig für Halle – von der bestehenden Vollzugs- und Resozialisierungsstruktur über die verkehrliche Anbindung bis hin zur Fachkräftebasis und den geringeren Folgekosten.
Damit liegt der Ball nun beim Land. Entweder es entscheidet sich für Halle oder legt endlich belastbare, nachvollziehbare Gründe vor, warum Weißenfels dennoch bevorzugt werden soll. Eine Entscheidung gegen Halle ohne sachliche Fundierung wäre gegenüber den Steuerzahlern kaum vermittelbar – zumal das CDU-Finanzministerium hier in unmittelbarer Verantwortung steht und sich kurz vor der Landtagswahl eine politische wie fachliche Blöße geben würde.
„OB Vogt widerspricht Argumentation des Landes“
Was Alexander Vogt erzählt, ist doch völlig irrelevant. Die Landesregierung hat eine Entscheidung getroffen, egal ob es Vogt und Co passt.
Es würde Ihnen gut stehen, sich auch „Lametta im Kopf“ zu nennen.
Zur Landesregierung gehört aber nicht nur das Finanzministerium, sondern auch das der Justiz. Nur hat man wohl „oben“ vergessen(?), dieses zu befragen und um Stellungnahme zu bitten? Förderale Demokratie geht aber wohl ganz anders. Und dazu noch wird man sich wohl fragen müssen, woher die Bediensteten dann herkommen für die neue JVA; aus Halle werden es nach letzten Informationen wohl einige weniger sein… Mit Beamten kann man auch nicht mal so nach Belieben in Gutsherrenart umspringen.