Ostdeutsche Polizei verstärkt Zusammenarbeit zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt – vor allem im Netz – 96 Durchsuchungen in dieser Woche
Fünf ostdeutsche Bundesländer kooperieren für mehr Sicherheit. Es gilt Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche entschieden entgegenzutreten. Im Jahr 2024 ist die Anzahl der Fälle von Verbreitung, Erwerb, Herstellung und Besitz kinderpornografischer Inhalte bundesweit auf einen Höchststand gestiegen. Die Fallzahlen haben sich in den letzten fünf Jahren nahezu verdreifacht. Die polizeiliche Sicherheitskooperation der fünf Landespolizeien Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat deshalb in dieser Woche vom 10. bis 14. November 2025 eine Aktionswoche gegen sexualisierte Gewalt zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen gemeinschaftlich durchgeführt.
Im Fokus dieser Aktion standen sowohl die Umsetzung von strafprozessualen Maßnahmen als auch zahlreiche präventive Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern. In diesem Phänomen der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten machen Kinder und Jugendliche beinahe die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Dabei ist die Weiterleitung von selbsthergestellten und zugesandten Inhalten strafrechtlich relevant, auch wenn es häufig aus einem unbedachten Verhalten heraus passiert. Die Inhalte werden in sozialen Medien geteilt, ohne dass die persönlichen und strafrechtlichen Folgen bedacht werden. Es gilt fortwährend die Erziehungsberechtigten und Kinder, auch und gerade bereits im Grundschulalter auf dieses sensible Problem aufmerksam zu machen und umfangreich zu diesem und weiteren Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche präventiv zu beraten.
Frau Specht, Direktorin des Landeskriminalamtes: „Das Versenden oder Teilen von Bildern oder Videos mit kinderpornografischen Inhalten ist strafbar! Bereits das einmalige Aufrufen und auch das automatische Speichern solcher Dateien erfüllt den Tatbestand. Oft handelt es sich bei diesen Darstellungen um einen realen sexuellen Missbrauch von Kindern.“ Die Präventionsmaßnahmen gingen in dieser Woche einher mit der Umsetzung von strafprozessualen Maßnahmen der Ermittlungsstellen der Polizeien der SiKoop-Länder. Insgesamt erfolgte die Umsetzung von 322 Durchsuchungsbeschlüssen in 325 Durchsuchungsobjekten mit 317 Beschuldigten, die in dieser Zeit durchgeführt wurden. Allein in Sachsen-Anhalt wurden in den Polizeibehörden und dem Landeskriminalamt in der Zeit vom 10. bis 14. November 2025 insgesamt 96 Durchsuchungsbeschlüsse in 98 Durchsuchungsobjekten angesetzt und strafprozessuale Maßnahmen der Durchsuchung und Vernehmung durchgeführt.
Zudem wurde bereits im Laufe dieser Woche über den polizeilichen Social-Media-Account (u. a. Instagram) zu verschiedenen Phänomenen sensibilisiert. In einer erstmals in dieser Größenordnung durchgeführten konzertierten Aktion wurden weit mehr als 75.000 Elternbriefe mit Tipps und Hinweisen der Polizei sowie einem breiten Spektrum von Hilfsangeboten im Netz zum Umgang mit Medien, insbesondere im Social-Media Bereich vom Landeskriminalamt vorbereitet. Bei der Verteilaktion an rund 500 Grundschulen, an der alle Polizeibehörden des Landes beteiligt waren, wurden neben den Elternbriefen umfangreiches Präventionsmaterial in den Schulen verteilt. Die Regionalbereichsbeamtinnen und -beamte der Behörden konnten damit Schulleitungen und Schüler gleichermaßen für das Thema der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umfassend sensibilisieren.
Online-Elternabend
am Dienstag, 18. November 2025 in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr
zum Thema „Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten“
Im Stream auf unserem YouTube-Kanal wird Frau Dr. Bach, als Kooperationspartnerin von der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz, zu diesem Thema sprechen:
https://www.youtube.com/c/PolizeiSachsenAnhalt










Ich finde, es müssten Strafen nach dem Prinzip „Eltern haften für ihre Kinder“ eingeführt werden. Es ist völlig unverständlich, wieso Eltern bereits Kindern im Grundschulalter ein Smartphone geben (und/oder in diese zumindest keine „Kindersicherung“ installieren). Es ist genauso unverständlich, wieso Eltern ihre Kinder irgendwelche Online-Spiele spielen lassen, bei denen irgendwelche Chatfunktionen integriert sind, zumal sie das nicht mal zu begleiten/überwachen scheinen. So ignorantes Verhalten seitens der Eltern müsste ebenso bestraft werden wie das Anbahnen sexueller Kontakte, damit in Zukunft bereits vorher ein Nachdenken einsetzt.
Kinder verstehen ja überhaupt noch nicht, was „online“ eigentlich bedeutet. Die gucken nur, was die Eltern vormachen, die Eltern freuen sich über die Entspannung, während das Kind vom Smartphone hypnotisiert ist, und dann tun auf einmal alle überrascht, wenn Kinder von anderen Kindern irgendwelche strafrechtlich relevanten Inhalte verbreiten oder erhalten. Und ich kann auch nicht verstehen, wie naiv viele Eltern sind, dass es nötig ist, einen „Elternabend“ zu veranstalten. Es gebietet doch der gesunde Menschenverstand, dass man Kindern kein Smartphone gibt, noch dazu unbeaufsichtigt? Oder bin ich da alleine in der Ansicht?