Polizei in Halle ermittelt gegen mehr als 180 Personen wegen Corona-Verstößen

Das könnte dich auch interessieren …

15 Antworten

  1. Viktor sagt:

    Dummheit und Verstoß gegen Gesetze sowie asoziales Verhalten müssen bestraft werden!

  2. Sine lege nulla poena! sagt:

    Na dann pass mal schön auf, dass es Dich nicht auch noch trifft! Dummheit und Asozialität sind übrigens nicht strafbewehrt, kriminelles Verhalten mitunter schon. Da musst Du noch viel lernen.

    • In dubio pro reo sagt:

      Kriminelles Verhalten ist nicht mitunter, sondern IMMER strafbewehrt, sonst ist es schlicht und einfach kein kriminelles Handeln. Sine lege nulla poena!! Da musst Du noch viel lernen… 😉

      • Sine lege nulla poena! sagt:

        Hahaha, der Schlaumeyer wieder. Da hast Du aber schlecht recherchiert:
        „Als Entschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht die Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen die individuelle Vorwerfbarkeit sehr weit herabgesetzt wird und die Tat daher nicht mehr strafwürdig ist. Im Gegenzug zu den Entschuldigungsgründen gibt es die Schuldausschließungsgründe. “ (https://de.wikipedia.org/wiki/Entschuldigungsgrund)

        Sogar auf der Wissenakquise-Website für Arme „Wikidingsda“kann man das finden. Auskennen muss man sich allerdings schon.

        Und schon hast Du wieder was dazugelernt. Schön, daß ich Dir dabei helfen durfte.
        __

        P.S. Der Honigtopf hat wieder mal gut funktioniert. Bin stolz auf mich. Danke, Applaus ist nicht nötig! Hahahahaha!

        • Winnie sagt:

          Die Strafbewehrung ist als Rechtsfolge im Straftatbestand normiert. Entschuldigungsgründe können zwar, wie auch Rechtfertigungsgründe, die tatsächliche Bestrafung entfallen lassen, negieren jedoch nicht die Strafandrohung selbst.

          Große Klappe hat nicht zwangsläufig mit überlegenem Wissen zu tun.

          • In dubio pro reo sagt:

            @Winnie: Vielen Dank. Ich habe nach Lesen Ihres Beitrags festgestellt, das ich viel zu viel geschrieben habe, Ihre Zusammenfassung ist auf den Punkt gebracht. Danke.

          • Freispruch sagt:

            Du weist schon, dass Du hier nur theoretisierend unterwegs bist, oder?
            Der Eingangsposter meinte, Dummheit und Asozialität wären strafbar. Ersteres kenne ich nirgendwo auf der Welt als Delikt, und zum zweiten sage ich mal: DDR ist vorbei!

          • Winnie sagt:

            Der Eingangsposter sprach nicht von Strafbarkeit und schon gar nicht von einer bestehenden Kodifikation.

            Wenn ich sage: „Du musst dich bilden.“ bedeutet das nicht, dass du gebildet bist. Im Gegenteil.

            Asozialität als Verstoß gegen die gesellschaftliche Ordnung ist sogar in mehreren Staaten ein Delikt. Nur weil man etwas nicht kennt, kann es trotzdem existieren.

          • Sine lege nulla poena! sagt:

            Nanana, mal nicht so forsch! Ich sage nur CumEx und CumCum. So einfach läuft das eben auch nicht. Es hat lange gebraucht, bis man auf das abgestellt hat, was es ist. Eben Betrug. In der Summe. Die einzelnen Schritte sind dagegen legal konstruiert. Deswegen haben die Finanzbehörden die Körperschaftssteuer auch ausbezahlt. Legal? Wohl doch, oder nicht? Was nun? Von wegen kriminelles Handeln sei immer strafbewehrt: hier hat der Staat in Ohnmacht vor Kriminellen das willige Opfer gegeben und Milliarden ausgereicht: die Handlung war und ist kriminell, es bedurfte einer gefestigten Rechtsprechung in der Sache, um dem kriminellen Charakter der Handlung Herr zu werden. Der zugrundeliegende Mechanismus war lange bekannt. Finanzminister haben graue Haare darüber bekommen (Hans Eichel z.B.). Nur – die Paragraphenreiter konnten das nicht rechtlich umsetzen. Lange Zeit habt Ihr Prinzipienreiter mit offenem Mäulchen daneben gestanden und (geschätzt) einen Schaden von über 30 Mrd. € auflaufen lassen. Nach gefühlten 10 Jahren kommt Ihr nun mit einem Straftatbestand: Betrug.
            Das ist Euer überlegenes Wissen, Ihr Oberschlaumeyster. Nachtwächterstaat wäre treffender (auch wenn der Begriff historisch anderes bedeutet).

            Vertreter vom Großklappen-Rechtsstaat treffe ich doch immer gerne wieder. Wenns drauf ankommt, seit Ihr alle nicht da, weil: Ihr müßt dann wieder Eure Vorschriften-Theorien paragraphenreiten, bis die Schindmähren abkratzen! Schön, daß wir das mal geklärt haben!

          • Freispruch sagt:

            @Winnie
            Entweder bist du dreist oder unfähig:
            Ich: „Dummheit und Asozialität wären strafbar. Ersteres kenne ich nirgendwo auf der Welt als Delikt, …“
            Du: „Asozialität als Verstoß gegen die gesellschaftliche Ordnung ist sogar in mehreren Staaten ein Delikt. Nur weil man etwas nicht kennt, kann es trotzdem existieren.“

            Merkst Du was? Erstens/zweitens? Nicht? Zählen kannst Du auch nicht? Schade!

          • Freispruch sagt:

            Kriminelle Handlung = Handlung, die gegen ein Strafgesetz verstößt
            Betrug = kriminelle Handlung
            CumEx = Betrug? -> feststellbar im Gerichtsverfahren (Rechtsprechung)

          • In dubio pro reo sagt:

            @Sine lege nulla poena: Eigentlich war es klar, dass Du es nicht verstehen wirst mit Deinem Wikipedia-Halb-Wissen. Dabei ist es so einfach: Eine Handlung (ggf. Unterlassung) muss, vor der Tatzeit durch ein Gesetz verboten UND, für den Fall der Geschehens dieser Handlung/Unterlassung, mit einer Strafe versehen sein. Dann ist es eine Straftat (strafbewehrt nennt man das). Ist das zum Zeitpunkt der Begehung/Unterlassung nicht der Fall, dann ist es keine Straftat, also keine kriminelle Handlung. Das ist schon alles.

            Wenn Du weiterlesen willst: Du hast behauptet, das kriminelles Verhalten „mitunter“ strafbewehrt ist, ich habe gesagt, dass es IMMER strafbewehrt ist, sonst ist es kein kriminelles Handeln. Auch ein „moralisch“ schlechtes Verhalten ist nur kriminell, wenn es strafbewehrt ist.

            Deine Beispiele mit Cum Ex oder Cum Cum sind letztlich alles Probleme der Beweisführung, denn die Handlung/das Unterlassen muss konkreten Tatbestandsmerkmalen zugeordnet (bewiesen) werden. Das gelingt im Einzelfall und manchmal nicht. Manchmal braucht man lange dazu, weil es eben manchmal nicht so einfach ist. Anschließend prüft man die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Dieser spätere Nachweis, also die Beweisführung, gipfelt in einer justiziellen Entscheidung.

            All das, die Dauer der Ermittlungen bis zu einer Entscheidung, einem Urteil, Einstellung oder Strafbefehl hat NICHTS damit zu tun, dass eine Handlung, ggf. Unterlassung nur „kriminelles Handeln“ ist, wenn dies vorher durch Gesetz bestimmt worden ist. Und zwar IMMER und nicht MITUNTER.

            Oder umgekehrt: Wenn es nicht gelungen wäre, Cum Cum und Cum Ex bestimmten Tatbeständen zuzuordnen (zu subsumieren), dann wären es keine kriminellen Handlungen gewesen, wenn auch moralisch verwerflich.

            Dein Wikipedia-Halb-Wissen und Deine abfälligen Bemerkungen über „Paragraphenreiter“, „Großklappen-Rechtsstaat“ usw. zeigen übrigens nur, dass es absolut richtig ist, solche Entscheidungen Fachleuten zu überlassen und nicht Leuten, die sich bei Wikipedia etwas angelesen haben. Nur, weil Du es nicht verstehst, ist es nämlich noch lange nicht falsch.

            Schön, dass wir das mal geklärt haben.

        • In dubio pro reo sagt:

          Kurzform: Auch wenn Entschuldigungsgründe vorliegen, ändert das nichts daran, dass eine Handlung zunächst einmal strafbewehrt sein muss, sonst ist es keine Straftat (eben nicht kriminell).

          Langform: Jetzt hast Du in mühevoller Kleinarbeit die Schuldausschließungsgründe gefunden, weißt aber immer noch nicht, dass es auch Rechtfertigungsgründe gibt. Beides wusste ich, Du bist erstaunt, auch ohne Wiki, wo Du nachgeschaut hast, besser formuliert, wo Du nachschauen musstest. Jetzt darfst Du dort gerne auch nach „Rechtfertigungsgrund“ suchen. Den Link dazu brauche ich nicht, im Gegensatz zu Dir. Offensichtlich.

          Beides kann eine Bestrafung ausschließen oder mindern, ändert aber NICHTS daran, dass (ich wiederhole mich):

          Kriminelles Verhalten IMMER strafbewehrt ist, sonst ist es schlicht und einfach kein kriminelles Handeln.

          Nur weil irgend jemand (im Rechtsstaat ein Parlament) irgendwann mal VORHER sagte, „das und das“ ist ab jetzt strafbar, ist es kriminell. Erst NACH Prüfung des Vorliegens des sogenannten Tatbestandes prüft man überhaupt Rechtswidrigkeit und Schuld.

          Danke, Applaus ist nicht nötig!! Und Tschüß ??

          • Sine lege nulla poena! sagt:

            Volltreffer! Soviel Text. Ich hoffe es hat Spass gemacht!

            Nein, lange habe ich nicht gesucht. Ich musste nur für Dich eine leicht zugängliche Quelle finden. Und Du behauptest frech, die nicht zu schätzen. Na sowas. In der Wiki-Seite zu Entschuldigungsgründen gibt es übrigens einen Link zu „Rechtfertigungsgründen“ – ich wollte es für Dich nicht zu kompliziert machen. Auch dieser Vorstoss von Dir ging ins Leere. Da hast Du Dich umsonst angestrengt. Und hier, noch einer: „sonst ist es keine Straftat (eben nicht kriminell). “ – also das entscheidet ja sowieso nur ein Gericht – in meiner Welt jedenfalls. Du legst das schon selber fest? Klar, Du kennst Dich richtig gut aus, wie? Alles nur simuliert bei Dir. Welch ein Fehler … ohhhh!

            Wenn Du Dich so schlau glaubst, schreib das Parteiengesetz neu und wende dich an des Petionsausschuß des Bundestages. Viel Spass auch beim Ergebnis: Null! Oder lebe mit dem Umstand, daß es öfters absichstvolle Übertretungen des Gesetzes gibt, ohne daß es strafbar ist, weil keine Strafandrohung formuliert wurde. (Kernaussage meines Alias.)

            Mach Dir mal keine Gedanken über meine Kleinarbeit. Der größte Aufwand ist immer nur das Reinklimpern in den Kasten hier.

            Ach übrigens: Deine Smiley-Auswahlen fallen schon auf. Soviele Aliases dazu … klar, alles Zufall.

          • In dubio pro reo sagt:

            @Sine lege nulla poena! Zitat: „Oder lebe mit dem Umstand, daß es öfters absichstvolle Übertretungen des Gesetzes gibt, ohne daß es strafbar ist, weil keine Strafandrohung formuliert wurde. “

            Mit diesem Umstand lebe ich, denn es trifft zu! Aber, und das ist das Entscheidende: Wenn es auch eine „absichstvolle Übertretungen des Gesetzes gibt, ohne daß es strafbar ist, weil keine Strafandrohung formuliert wurde“, dann ist sie nicht kriminell. Ist das so schwer zu verstehen?

            Man kann gegen nahezu jedes Gesetz verstoßen, mit Vorsatz oder fahrlässig, „kriminell“ ist es nur, wenn VORHER festgelegt worden ist, dass in diesem Fall eine Strafe droht. Das nennt sich strafbewehrt. Und zwar immer und nicht „mitunter“. Ist es nicht strafbewehrt, ist es keine Straftat und damit auch nicht kriminell. Auch immer und nicht „mitunter“.

            Ein Beispiel sind Ordnungswidrigkeiten. Da für Ordnungswidrigkeiten keine Strafe vorgesehen ist, sondern „nur“ Verwarngeld/Bußgeld (dies sind keine STRAFEN, auch wenn sie im Volksmund häufig so genannt werden), ist das eben nicht kriminell.

            Warum ich nun das Parteiengesetz „neu schreiben“ und mich an den Petitionsausschuss wenden soll, bleibt wohl für immer Dein Geheimnis. Den Gesetzen der Logik, gegen die man nämlich auch verstoßen kann, entspricht diese Aufforderung nämlich nicht. Verstoßen gegen die Gesetze der Logik ist aber nicht kriminell, weil nicht strafbewehrt… (Achtung, jetzt kommen ein paar Smileys, die wohl auffallen) ???