Prozess am Amtsgericht gegen mutmaßlichen Drogendealer
Dem am 03.11.1991 in Bafata (Guinea-Bissau) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.07.2024 in Halle (Saale) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Der Angeklagte soll anlässlich einer Verkehrskontrolle am 29.07.2024 gegen 18:05 Uhr in der Schmiedstraße in Halle (Saale) auf einem Lkw festgestellt worden sein. Auf der Ladefläche des Lkw habe neben diversen Fahrrädern ein Rucksack sichergestellt werden können, in dem sich 78 Verkaufseinheiten mit insgesamt 34,7 g Amphetamin-Coffein-Ketamin-Kokain-Gemisch (0,52 g reine Amphetaminbase und 11,7 g reines Kokainhydrochlorid) und 51 Verkaufseinheiten mit 16,67 g Metamphetamin in der schwächeren, sogenannten „linksdrehenden Form“ befunden haben.
Der Angeklagte, der nicht über eine zum Verkehr mit Betäubungsmitteln erforderliche Erlaubnis nach § 3 BtMG verfügt, soll beabsichtigt haben, diese Drogen gewinnbringend an erwerbsinteressierte Personen zu verkaufen.
Der Angeklagte ist vielfach, auch einschlägig vorbestraft.
Das Gesetz droht für die vorgeworfene Straftat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren an.
Der Angeklagte befindet sich wegen dieses Tatvorwurfs derzeit in Untersuchungshaft.
Selbst im deutschen Knast geht’s dem wahrscheinlich zehn Mal besser als in Guinea-Bissau. Und bezahlen tun das alles die deutschen Steuerzahler.
Und was willst du uns damit sagen?
Dass unbürokratischer abgeschoben werden muss, wo es den Staat Geld spart.