Prozessbeginn am Landgericht Halle nach Totschlag in Merseburg
Dem im August 1967 geborenen Angeklagten werden eine Körperverletzung sowie ein Totschlag zur Last gelegt.
Er soll an einem Abend im Februar 2023 die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten M. in Merseburg trotz mehrfacher Aufforderung nicht verlassen haben. Nachdem M. die Polizei gerufen habe, habe der Angeklagte dem M. in Verletzungsabsicht mindestens einmal gezielt und kräftig ins Gesicht geschlagen. Hierdurch habe M. starke Schwellungen und Blutungen im Nasen- und Augenbereich erlitten.
Im März 2023 soll sich der Angeklagte erneut in die Wohnung des M. begeben und dort ohne rechtfertigenden Grund mit den Fäusten und dem Metallstiel eines Wischmopps auf diesen eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden gestürzt sei. Anschließend habe der Angeklagte mit dem beschuhten Fuß mehrfach wuchtig gegen den Hals und den Kopf des M. getreten, wobei er eine Tötung des M. zumindest billigend in Kauf genommen habe. Durch die Schläge und Tritte habe M. Verletzungen der Kopfschwarte und des Gesichts mit Bruch des Nasenbeins und Verletzungen des Hirngewebes erlitten. Infolge der schweren Gewalteinwirkung sei M. noch am Tatort durch zentrales Regulationsversagen infolge Schädel-Hirn-Traumas und Atmungsbehinderung verstorben. Als M. kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe, habe der Angeklagte die Wohnung verlassen.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
„Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.“ Schon vom Ansatz her für so eine Tat viel zu wenig.
Der wird ca. 8 – 10 Jahre abfassen.
Man hätte den Typen gleich nach der ersten Körperverletzung für ne Weile in den Bau schicken sollen, hätte vermutlich schlimmeres verhindert. Dauert einfach zu lange bis da was ins Rollen kommt. Am Ende ist man mehr oder weniger auf sich alleine gestellt und oft machtlos gegenüber solchen Gewalttätern.
Da ist einer tot !!! 5 Jahre ??? 20 !!!!! mindestens !