Attacken gegen Rechtspflegerin und Justizamtsinspektorin: Amtsgericht macht 55-Jährigen den Prozess wegen Bedrohung und Nötigung
Am Dienstag, den 11. November 2025, beginnt um 10:00 Uhr im Saal 1030 des Amtsgerichts Halle (Saale) die Hauptverhandlung im Strafverfahren 360 Ds 271 Js 23086/25 vor dem Strafrichter. Dem im Jahr 1970 im Irak geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2025 in Halle (Saale) eine Nötigung und eine Bedrohung begangen zu haben.
Nach der Anklage soll der Mann am 2. Juni 2025 aus Unverständnis über Maßnahmen in einem gegen ihn geführten Vollstreckungsverfahren telefonisch die zuständige Rechtspflegerin W. bedroht haben. Dabei habe er geäußert, im Falle einer Festnahme zur Staatsanwaltschaft zu gehen, „um zu zeigen, wie es lang gehe“. Zudem habe er angekündigt, die Rechtspflegerin bei einem „richtigen Gericht“ anzuzeigen und sie mit einem Messer so zu verletzen, „dass keiner sie mehr anschauen wolle“. Mit diesen Äußerungen soll er versucht haben, die Rücknahme der gegen ihn ergriffenen Vollstreckungsmaßnahmen zu erzwingen.
Am 3. Juni 2025 soll der Angeklagte erneut bei der Staatsanwaltschaft Halle angerufen und gegenüber einer Justizamtsinspektorin S. seinen Unmut über die laufenden Maßnahmen geäußert haben. Nachdem die Beamtin das Gespräch wegen der unsachlichen Wortwahl beendet hatte, rief der Angeklagte laut Anklage kurze Zeit später erneut an und drohte, der Geschädigten „etwas anzutun, was sie nicht überleben werde“.
Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Für die angeklagte Nötigung (§ 240 StGB) sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Die ebenfalls angeklagte Bedrohung (§ 241 StGB) kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.











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