Raddieb dank Zeugenhinweisen erwischt, Mann hatte Messer dabei

17 Antworten

  1. Rj sagt:

    Und der haftrichter macht Dudu und morgen klaut er weiter

    • Maik sagt:

      Du hast offensichtlich nicht verstanden was ein Haftrichter macht. Deutsche Sprache, schwere Sprache 🤦🏻‍♂️

      • Zwar kannst du halbwegs geradeaus sprechen ... sagt:

        … aber inhaltlich mangelt es immer stärker! Dafür arbeitest du zunehmenderweise herabsetzend! Echt geil, was passiert, wenn euer Bildungsbürgertumseigenverständnis an seine Grenzen gerät! Hahaha!

        • circulus ridiculus sagt:

          Dann kommen die Ungebildeten und tun empört. Können aber selbst nun aufgrund ihres Status nichts beitragen und sind dann noch empörter. Weigern sich aber auch, an ihrem Status etwas zu ändern, weil das ja mit Arbeit, vor allem geistiger zu tun hat. Da flippen sie dann völlig aus und schreiben noch einen fetzigen Kommentar ins Internet, wenn sie mal wieder berichtigt werden.

          Ein Teufels… nein ein Clownkreis. 😂

      • Geht dich garnichts an sagt:

        Hey das ist mein Spruch …😉

    • Senfgeber sagt:

      Abgesehen davon, was „Dudu“ sein soll, verhängt der Haftrichter keine Strafen, sondern prüft, ob (Achtung, jetzt wird es knifflig) HAFTGRÜNDE vorliegen. Das ist weder eine Strafe noch (wenn kein Haftbefehl erlassen wird) ein Straferlass. Aber das wurde bereits hunderte Male hier erläutert, es gibt immer wieder Flachzangen, die das nicht verstehen (wollen oder können).

      Mein Vorschlag: schreib doch mal, aber bitte mit vollständiger Anschrift und Namen, an den Haftrichter und teile ihm mit, wie doof er doch ist, statt anonym im Internet solchen unqualifizierten Senf abzulassen.

      PS: lt „Muss man nicht verstehen“ um 08.11 Uhr kommt der in Haft. Steht also auch schon vorher fest, nur eben genau entgegengesetzt…. 😂

      • Justitia sagt:

        Haftgründe sind in Deutschland vor allem, wenn man die GEZ nicht bezahlt. Diebstähle, Drogenhandel und sogar Gruppenvergewaltigungen zählen z.B. nicht unbedingt dazu, wie regelmäßig gezeigt wird. Somit folgt auf die Festnahme hier sehr wahrscheinlich wieder die sofortige Freilassung und bei einer evtl. später stattfinden Verhandlung gibts meistens eine Bewährungs“strafe“ – also praktisch Freispruch. Außer natürlich, es geht um die GEZ, da ist Haft durchaus drin. Armes Deutschland.

  2. Junkie sagt:

    Beschaffungskriminalität. Also, Legalize it!

    • Keine Macht den Drogen sagt:

      Ich wage mal die Behauptung, dass mit „Drogeneinfluss“ nicht Cannabis gemeint war.

      Wer aber (auch unüberlegt) die Freigabe von Heroin, Kokain, Crystal Meth oder ähnlichen Sachen fordert, ist für mich ein… (hier bitte ein Schimpfwort, welches Verachtung ausdrückte, einsetzen).

  3. Muss man nicht verstehen... sagt:

    So einer Radknacker kommt gleich mal in U-Haft aber
    halbstarke Jugendliche ,die ein Auto abfackeln und eventuell noch Autoscheiben einschlagen werden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Armes Deutschland…

  4. Hohlenser sagt:

    Mal wieder so ein Hallenser. Die können sich nicht benehmen. Bin für Abschiebung in den Saalkreis oder besser nach Magdedorf.

  5. S.B. sagt:

    Irgendwie steht hier bei jeder zweiten erwähnten Straftat, dass der Täter unter Drogeneinfluss stand. Hilft das, um Strafmilderung zu bekommen? Nur mal interessehalber 😉

    • halbes Interesse sagt:

      Ja, das „hilft“. Eine Erwähnung in der Polzeimeldung im Internet genügt dann aber nicht. Man muss das schon in der Verhandlung per Gutachten belegen (lassen), dass man zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig oder ganz und gar schuldunfähig war.

      Versetzt man sich absichtlich in einen Zustand, der eine solche Einschränkung der Schuld nach sich ziehen könnte, macht man sich damit aber eigenständig strafbar. (Vgl. §323a StGB) Falls das die nächste Frage wäre.

      Es ist aber mit ein wenig Lebenserfahrung auch nachvollziehbar, dass mit gesenkter Hemmschwelle durch berauschende Mittel generell Risikobereitschaft zu- und die Beurteilungsfähigkeit abnimmt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Straftäter häufig unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen. Zumindest die auf frischer Tat oder unmittelbar danach erwischten. Die wenigsten der im Rahmen der Beschaffungskriminalität üblichen Drogen erhöhen die Reaktionsfähigkeit. Schlauer machen auch keine.