Reifenstecher im Paulusviertel gestellt

Polizei - Symbolbild

4 Antworten

  1. Was für ein mieser Stecher sagt:

    Dank an die aufmerksamen Anwohner, danke an die Polizei!

  2. Uppercrust sagt:

    Mal sehen, wie schnell der wieder auf freiem Fuß ist. Geld für den Schadensausgleich wird er nicht haben. Abarbeiten lassen ist ja leider nicht mehr opportun. Einzige Hoffnung der Geschädigten ist, dass er unter 18 ist und die Eltern müssen ggf. zahlen ( die Armen).

    • Krüstchen sagt:

      Keine Mutter, kein Vater muss für einen missratenen 17jährigen Sohn zahlen, das Alter steht übrigens im Text. Bitte sorgfältiger lesen.

      Es ist erstaunlich, wie viele immer noch denken, „Eltern haften für ihre Kinder“. Tun sie nämlich nicht, auch wenn es immer wieder auf Schildern steht.

    • Krüstchen sagt:

      Ergänzung:

      Ein sehr verbreiteter Rechtsirrtum ist die pauschale Behauptung, dass Eltern für ihre Kinder haften. Richtig ist lediglich, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, dann in Haftung genommen werden können, wenn sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-oder-doch-nicht_049165.html