Sachsen-Anhalt und Thüringen bekommen gemeinsame Kulturstiftung
Halle wird Sitz einer gemeinsamen Kulturstiftung von Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat den Plänen in seiner Bereinigungssitzung zugestimmt. Vorgesehen ist, dass die bisherigen beiden Landesstiftungen „Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten“ und „Kulturstiftung Sachsen-Anhalt“ schrittweise in die „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“ (KMSG) eingebracht werden. Auch weitere Kultureinrichtungen könnten mit aufgenommen werden.
„Nachdem die Pläne bereits im letzten Bildungs- und Kulturausschuss vorgestellt wurden, werden wir zügig die weiteren Schritte im parlamentarischen Verfahren angehen und hoffen auf die Unterstützung des Landtages, in dessen Händen der Abschluss des notwendigen Staatsvertrages liegt“, so Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra. „Diese Stiftung ist für den gesamten mitteldeutschen Kulturraum eine enorme Chance. Erstmals werden wir unsere Kulturschätze umfassend sanieren und präsentieren können und ich freue mich, da nun der Durchbruch geschafft ist“, fügte er hinzu.
Thüringens Kulturminister und Chef der Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärt: „Das reichhaltige kulturelle Erbe Thüringens zu sichern ist uns ein großes Anliegen. Wir tragen damit auch zur Selbstvergewisserung über die Geschichte unserer Heimat Thüringen und unserer Identität bei. Durch die wichtige Initiative aus dem Deutschen Bundestag haben wir Gelegenheit, unsere Schlösser und Gärten kulturtouristisch zu entwickeln und insbesondere die museale Präsentationen in unseren Schlössern voranzubringen.
Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages stimmt mich auch deshalb optimistisch, weil damit auch die Möglichkeit besteht, dass die Länder 2022 über die Fortsetzung des Sonderinvestitionsprogramms mit dem Bund verhandeln. Eine kontinuierliche Finanzierung für die Schlösser in Thüringen ist somit möglich.“
Die Hauptverwaltungsstandorte der neuen Stiftung sollen in Halle (Saale) und in einem durch Thüringen noch festzulegenden Ort liegen. Der rechtliche Sitz der Stiftung wird in Halle (Saale) sein und gemeinsam mit Thüringen beaufsichtigt.
Die Planungen sehen vor, dass in einem ersten Sonderinvestitionsprogramm vom Bund und den beiden Ländern insgesamt 400 Mio € Investitionskosten und dauerhaft jährlich bis zu 60 Mio € Betriebskosten in die Stiftung eingebracht werden. Der Bund übernimmt jeweils die Hälfte der Mittel, die andere Hälfte teilen sich Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Ich sehe darin kaum einen der in den verschwurbelten Phrasen vorgebrachten Vorteile, die nur durch eine Fusion der beiden Stiftungen erreicht werden können. Der einzige Vorteil wäre eine Einsparung im Verwaltungsapparat, aber davon war ja in obigem Artikel keine Rede.
Du erkennst also sogar einen Vorteil, der in den verschurbelten Phrasen gar nicht erwähnt wird bzw. den du dort (warum auch immer) nicht siehst. Was genau ist jetzt dein Problem?