Sonntags darf nicht getrödelt werden: Stadtverwaltung untersagt Sonntagsflohmarkt in der Friesenstraße wegen Landesgesetzen
Fast jeden Samstag gibt es irgendwo in Halle (Saale) kleinere oder größere Flohmärkte. In den vergangenen Monaten gab es aber auch einen gewerblichen Flohmarkt in der Friesenstraße an Sonntagen oder beispielsweise am 1. Mai. Das ist nun offenbar auch dem Ordnungsamt aufgefallen und hat deshalb eine Sonntagsöffnung untersagt.
“Grundsätzlich unterliegen auch Flohmärkte, die Waren für Jedermann anbieten, dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA) und dem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt – LÖffZeitG LSA)”, so die Stadtverwaltung. Nichtöffentliche Veranstaltungen beispielsweise in Schulen und Kitas fallen nicht darunter, so die Stadt.
Nach Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wären vier Sonntagsflohmärkte und Feiertagsflohmärkte möglich. Der “bürokratische Aufwand und die damit verbundenen Kosten” seien ihm zu hoch, teilt der Betreiber dazu bei Instagram mit. “Es müssen diverse Anträge gestellt werden, verschiedene Ämter, wie Bauordnungsamt, Umweltamt, untere Verkehrsbehörde, Veterinäramt eingebunden werden. Diese verlangen von mir diverse Unterlagen über die Anzahl der Aussteller, einen Ausstellungsplan, Teilnahmebedingungen, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Handelsregisterauszug, Miet und Pachtvertrag, Verzeichnis über die Art der angebotenen Waren. Und so weiter. Alles in dreifacher Ausfertigung. Dies steht in keinem Verhältnis zu einem Samstag, wo diese Sachen und Dinge nicht verlangt werden.” Und so bleibt es beim Samstag von 14 bis 20 Uhr.
Gute Nacht Halle 🙁
das hat sich nicht „halle“ so ausgedacht
Ohne Flohmarkt in der Friesenstraße ist ein Weitermachen nicht mehr sinnvoll.
Aber das die Späties regelmäßig die Ladenschließzeiten an Sonn-und Feiertagen mißachten, fällt natürlich niemandem auf, bzw. geht da niemand gegen vor. Wenn, dann muss konsequent das Gesetz durchgesetzt werden, oder man schafft es ab.
Dir fällt es auf.
Du schreibst es anonym ins Internet.
Mal sehen, ob das was bringt.
Sie sollten sich erstmal kundig machen, bevor Sie den „die“ Spätis etwas unterstellen. Diese werden sowohl als Einzelhandelsgeschäft, aber auch als Speise- und Schankwirtschaft betrieben. Im Innenstadtbereich darf man zudem Reisebedarf und Presseerzeugnisse verkaufen. Wird das Gewerbe so betrieben, liegen keine Verstöße vor. Ein Späti darf dann Samstag ab 20 Uhr seine Einzelhandelsware nicht mehr anbieten. Nur noch Getränke, Speisen, Kippen, Süßwaren etc.
Die Händler können so richtig die Handelsfreiheit in Deutschland genießen .Ha ha ha
Dieses Land will immer so Welt offen sein für alles und jeden , aber sonntags verkaufen , Flohmarkt oder späti… Nein das geht .. altbacken Gesetze zu den ruhe Tagen sollten dringend gelockert werden ! Jeder Betreiber soll doch selbst entscheiden könnem wann er verkauft ! Blumenläden und Bahnhofsgeschäfte haben ja schließlich auch Sonntags auf !
Man kann Gesetze ändern.
Aber nicht durch Sabbeln.
Er ist denn die Verwaltung, dass die das verbieten können und Beschlüsse derr Stadträte auch. Er hat die gewählt und wieso haben die so große Macht. Da stimmt doch was nicht, demokratisch geht das nicht zu
Wie war das nochmal mit der Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) abbauen in Deutschland?