Stadtwerke-Betriebsgeheimnisse verraten? Prozess gegen ehemalige Mitarbeiterin

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2 Antworten

  1. Rati sagt:

    da ist in der Mitte des Textes was füchterlich durcheinandergeschüttelt worden

  2. Wilfried sagt:

    Wenn der Vater angestellt war, sind ja für ihn auch Arbeitgeberanteile entrichtet worden, und er hat entsprechend auch Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichtet. Wenn die Arbeitsleistung nicht von ihm erbracht wurde und er das geld weitergeleitet hat, wäre das allein seine Entscheidung gewesen und die des Arbeitgebers für die Lau-Zahlung. Philantropismus allein ist nicht strafbar…