Streit um „Extremismusklausel“ für Vereine in Halle
Im Kulturausschuss des halleschen Stadtrats hat sich am Mittwoch ein Streit um eine Art „Extremismus-Klausel“ entwickelt. Die CDU hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. 4 Mitglieder des Ausschusses waren für den Antrag, 7 dagegen.
Katja Müller (Linke) sprach von einer „Gesinnungsschnüffelei“. Mit ihrem Antrag stelle die CDU Vereine unter einen Generalverdacht, dies sei ein Unding. Der Antrag sei nutzlos. Denn es werde wohl kein Verein sagen, er sei radikal. „Das Wort Gesinnungschnüffelei ist das Vokabulator von Diktaturen“, empörte sich Ulrike Wünscher (CDU). „Wir haben diesen ganzen Kram schon mal in der DDR gehabt“, brachte Hans-Dieter Sondermann (Die PARTEI) seine Anlehnung für den Anztrag zum Ausdruck. Harald Bartl (CDU) kritisierte eine „Polarisierung“ der Debatte. „Es ist etwas einpeitschendes in unsere Wortwahl gefahren.“ Und Kulturdezernentin Judith Marquardt bezeichnete den Antrag als erledigt. „Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, stehen auf dem Boden der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung“, sagte sie.
Mit ihrem Antrag will die CDU die Stadtverwaltung auffordern, von allen Pächtern und Mietern kommunaler Immobilien, welche auch dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet sind, eine schriftliche Erklärung einzufordern. Darin soll es konkret heißen: „Wir bekennen uns zu einem gewaltfreien Engagement, demokratischen Verhalten und Meinungspluralität im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Menschenverachtenden Parolen und diffamierenden Angriffe auf die Demokratie freiheitlich demokratische Grundordnung (siehe § 4 BVerfSchG, § 5 VerfSchG-LSA) wollen wir keinen Raum geben. Die aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen, aus extremistischen Strukturen im Sinne des § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz die im Rahmen der amtlichen Berichterstattung des Landesamtes für Verfassungsschutz (§ 15 VerfSchG-LSA) extremistischen Strukturen zugeordnet werden, wollen wir bei Veranstaltung auf dem Vereinsgelände (insbesondere als Referenten, Künstlern und Projektpartner) nicht zulassen. Diesen Personen oder Gruppen werden wir – ungeachtet dessen, ob sie den Bereichen islamistischer Extremismus, Rechts- oder Linksextremismus zuzurechnen sind – die Betätigung auf dem Gelände untersagen.“ Die Einhaltung soll jährlich geprüft werden, ein Verstoß mit einer Kündigung des Nutzungsvertrags geahndet werden.










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