Theoretisch höhere Aufwandsentschädigung für die Feuerwehr
Zur Stärkung des Ehrenamts sollen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt eine bessere Aufwandsentschädigung erhalten. Das Innenministerium ändert dazu die entsprechende Verordnung. Damit könnten die Städte und Gemeinden theoretischen höhere Zahlungen leisten. Das Land feiert sich über die Möglichkeit. Die Höhe legen aber die Kommunen selbst fest und müssen es aus ihrem Haushalt bezahlen. Die meisten Kommunen reizen aber schon jetzt die Möglichkeiten nicht aus. Angesichts der Haushaltssituation dürfte sich aber kaum etwas ändern, um nicht die Genehmigung des Haushalts zu gefährden.
So bekommt der Stadtwehrleiter in Halle monatlich 125 Euro pauschal. Möglich wären aktuell 305 Euro, künftig sogar 350 Euro. Und auch bei den weiteren Mitgliedern der Feuerwehr in Halle sieht es ähnlich aus. Ortswehrleiter bekommen 75 Euro von möglichen 122 und künftigen 150 Euro. Für den Stadtjugendfeuerwehrwart gibt es ebenfalls 75 Euro (97 bisher möglich, künftig 110). Die Jugendwarte der Ortsfeuerwehren werden mit 40 Euro im Monat vergütet (61/80). Für Einsätze und Bereitschaften gibt es in Halle gar nichts. Dabei könnte hier theoretisch schon jetzt eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Theoretisch mögliche Sätze:
Kreisbrandmeister: 426 auf 500 Euro
Stellvertretender Kreisbrandmeister oder Abschnittsleiter: 254 auf 300
Kreisjugendfeuerwehrwart: 183 auf 200
Führer einer Einheit für besondere Einsätze: 51 auf 60 Euro
Gemeinde- oder Stadtwehrleiter: 305 auf 350
Ortswehrleiter:122 auf 150
Verbandsführer: 61 auf 70
Zugführer: 51 auf 60
Gruppenführer: 41 auf 50
Gemeindejugendfeuerwehrwart: 97 auf 110
Ortsjugendfeuerwehrwart: 61 auf 80
Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren der Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr: 45 auf 110
Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren in den Ortsfeuerwehren: 30 auf 80
Gerätewart: 61 auf 100
Einsatz: 10 auf 15
Bereitschaft im Gerätehaus: 7 auf 10
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