ver.di ruft zu Streiks unter anderem bei Kaufland und den EDEKA-Centern in Sachsen-Anhalt von Donnerstag bis Samstag auf

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  1. PaulusHallenser sagt:

    „„Eine freiwillige Leistung kann jederzeit eingestellt werden. Ein Tarifvertrag entfaltet demgegenüber Rechtskraft“, so die Gewerkschafterin.“

    Das stimmt so nicht. Auch eine freiwillige Leistung kann Rechtskraft in Form einer „Betrieblichen Übung“ erlangen. Zu behaupten, nur ein Tarifvertrag erlange Rechtskraft, ist eine Falschaussage.

    • Pressesprecher sagt:

      Du hast eben keine Ahnung. Ein Tarifvertrag erlangt gegenüber einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche und ggf branchenweite Rechtskraft. Da du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du davon natürlich keine Ahnung haben.
      Im Übrigen darf man zitierten Aussagen weder hier noch in anderen Printmedien voll vertrauen; zu oft wird dort falsch verstanden, falsch oder verkürzt berichtet; je nach dem, wie Journalisten oder Zeilenkürzer so drauf waren.

      • Du liegst falsch und musst dir schon die Ahnung erst beschaffen. sagt:

        In diesem Fall hat „PaulusHallenser“ recht, wenn er darauf hinweist, dass auch eine freiwillige Leistung Rechtskraft in Form einer „Betrieblichen Übung“ erlangen kann. Die Aussage des „Pressesprechers“, dass nur ein Tarifvertrag Rechtskraft erlangt, ist nicht korrekt.

        Eine „Betriebliche Übung“ entsteht, wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum regelmäßig eine bestimmte Leistung erbringt, ohne hierfür eine rechtliche Verpflichtung zu haben. Wenn Arbeitnehmer dann berechtigterweise davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft diese Leistung erhalten werden, wird sie zu einer betrieblichen Übung. Diese kann dann rechtlich bindend sein, auch ohne dass es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt.

        Ein Tarifvertrag hat sicherlich eine gewisse rechtliche Wirkung und kann für eine ganze Branche oder mehrere Betriebe gelten. Aber die Aussage, dass nur ein Tarifvertrag Rechtskraft hat, ist nicht korrekt, wie „PaulusHallenser“ richtig bemerkt hat.

      • PaulusHallenser sagt:

        „Ein Tarifvertrag erlangt gegenüber einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche und ggf branchenweite Rechtskraft.“

        Pressesprecher,

        ich schrieb von einer „Betrieblichen Übung“, nicht von einer Betriebsvereinbarung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

        „Da du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du davon natürlich keine Ahnung haben.“

        Da ich ein denkender und qualifizierter Mensch bin, bin ich natürlich kein Mitglied einer Gewerkschaft, denn ich kann meine Interessen auch selbst vertreten.

        „Im Übrigen darf man zitierten Aussagen weder hier noch in anderen Printmedien voll vertrauen; zu oft wird dort falsch verstanden, falsch oder verkürzt berichtet“

        Diese Aussage hat schon fast verschwörungstheoretischen Charakter. Nur weil die eigene Meinung nicht mehrheitsfähig ist, ist die Arbeit der Medien noch lange nicht zu beanstanden. Im Gegensatz zu Ihnen vertraue ich den Medien, auch wenn ich nicht immer mit deren Standpunkten einverstanden bin. Vielleicht sollten Sie Ihre Einstellung mal überdenken, bevor Sie die Arbeit der Medien grundsätzlich in Frage stellen.

  2. Uew sagt:

    Euch geht’s wohl zu gut?

  3. Viel Spaß sagt:

    Mir wurscht. Ich geh da eh nicht einkaufen. Von daher nichts für ungut

  4. Jim Knopf sagt:

    Die Händler auf dem Marktplatz streiken nie .

  5. Robert sagt:

    Sehr seltsam ,sehr seltsam die vielen Streiks und Demos.
    Wo soll das noch hinführen ?
    Steckt dahinter vielleicht doch etwas ganz anderes ?