ver.di ruft zu Streiks unter anderem bei Kaufland und den EDEKA-Centern in Sachsen-Anhalt von Donnerstag bis Samstag auf

Vom 29.02. bis zum 2.03.2024 sind die Beschäftigten der Filialen im Einzel- und Versandhandel sowie im Groß- und Außenhandel zum Streik aufgerufen. Der Aufruf richtet sich an die Beschäftigten von Kaufland, Edeka Centern Sachsen-Anhalt weit auf, sowie die Beschäftigten von Edeka im Domviertel, Marktkauf Burg und IKEA Magdeburg.
„Anstatt endlich einen Verhandlungstermin mit ver.di zu vereinbaren und einen Tarifvertrag abzuschließen, der den Namen auch verdient, zahlen die Arbeitgeber freiwillig ihr Tarifangebot, das immer noch zu einem Reallohnverlust und zu Altersarmut führt. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 bei durchschnittlich 7,9 Prozent und im Jahr 2023 bei 5,9 Prozent. Im Einzelhandel endete der Tarifvertrag am 31. Mai 2023, die freiwillige Tariferhöhung zahlen die Arbeitgeber mit 5,1 Prozent erst seit Oktober 2023. Im Großhandel wird das gleiche Spiel gespielt. Der Unterschied hier ist, dass der Tarifvertrag im Großhandel am 30. April 2023 endete. Von April/ Mai 2023 bis Oktober gab es keine Lohnerhöhung“, sagt die Gewerkschaftssekretärin Christine Stoffl.
Die Wirkung der Streiks sei sichtbar. Edeka zahlt im Großhandel ab Mai 2024 freiwillig 5 Prozent mehr, das Weihnachtsgeld wird um 15 Prozent des Tarifgehaltes aufgestockt, 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bekommen sie anteilig. Damit sollen die Beschäftigten von weiteren Streiks abgehalten werden. Dabei sei Vorsicht geboten. „Eine freiwillige Leistung kann jederzeit eingestellt werden. Ein Tarifvertrag entfaltet demgegenüber Rechtskraft“, so die Gewerkschafterin.
„„Eine freiwillige Leistung kann jederzeit eingestellt werden. Ein Tarifvertrag entfaltet demgegenüber Rechtskraft“, so die Gewerkschafterin.“
Das stimmt so nicht. Auch eine freiwillige Leistung kann Rechtskraft in Form einer „Betrieblichen Übung“ erlangen. Zu behaupten, nur ein Tarifvertrag erlange Rechtskraft, ist eine Falschaussage.
Du hast eben keine Ahnung. Ein Tarifvertrag erlangt gegenüber einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche und ggf branchenweite Rechtskraft. Da du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du davon natürlich keine Ahnung haben.
Im Übrigen darf man zitierten Aussagen weder hier noch in anderen Printmedien voll vertrauen; zu oft wird dort falsch verstanden, falsch oder verkürzt berichtet; je nach dem, wie Journalisten oder Zeilenkürzer so drauf waren.
In diesem Fall hat „PaulusHallenser“ recht, wenn er darauf hinweist, dass auch eine freiwillige Leistung Rechtskraft in Form einer „Betrieblichen Übung“ erlangen kann. Die Aussage des „Pressesprechers“, dass nur ein Tarifvertrag Rechtskraft erlangt, ist nicht korrekt.
Eine „Betriebliche Übung“ entsteht, wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum regelmäßig eine bestimmte Leistung erbringt, ohne hierfür eine rechtliche Verpflichtung zu haben. Wenn Arbeitnehmer dann berechtigterweise davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft diese Leistung erhalten werden, wird sie zu einer betrieblichen Übung. Diese kann dann rechtlich bindend sein, auch ohne dass es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt.
Ein Tarifvertrag hat sicherlich eine gewisse rechtliche Wirkung und kann für eine ganze Branche oder mehrere Betriebe gelten. Aber die Aussage, dass nur ein Tarifvertrag Rechtskraft hat, ist nicht korrekt, wie „PaulusHallenser“ richtig bemerkt hat.
„Ein Tarifvertrag erlangt gegenüber einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche und ggf branchenweite Rechtskraft.“
Pressesprecher,
ich schrieb von einer „Betrieblichen Übung“, nicht von einer Betriebsvereinbarung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
„Da du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du davon natürlich keine Ahnung haben.“
Da ich ein denkender und qualifizierter Mensch bin, bin ich natürlich kein Mitglied einer Gewerkschaft, denn ich kann meine Interessen auch selbst vertreten.
„Im Übrigen darf man zitierten Aussagen weder hier noch in anderen Printmedien voll vertrauen; zu oft wird dort falsch verstanden, falsch oder verkürzt berichtet“
Diese Aussage hat schon fast verschwörungstheoretischen Charakter. Nur weil die eigene Meinung nicht mehrheitsfähig ist, ist die Arbeit der Medien noch lange nicht zu beanstanden. Im Gegensatz zu Ihnen vertraue ich den Medien, auch wenn ich nicht immer mit deren Standpunkten einverstanden bin. Vielleicht sollten Sie Ihre Einstellung mal überdenken, bevor Sie die Arbeit der Medien grundsätzlich in Frage stellen.
Euch geht’s wohl zu gut?
Mir wurscht. Ich geh da eh nicht einkaufen. Von daher nichts für ungut
Die Händler auf dem Marktplatz streiken nie .
Sehr seltsam ,sehr seltsam die vielen Streiks und Demos.
Wo soll das noch hinführen ?
Steckt dahinter vielleicht doch etwas ganz anderes ?