Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt zieht Jahresbilanz: fast 5.500 Verfahren neu eingegangen – Zunahme bei Asylverfahren
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht vermittelt mit anschaulichen Tabellen und Diagrammen einen Überblick über die Geschäftsentwicklung der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg sowie des Oberverwaltungsgerichts in den zurückliegenden Jahren bis zum 31. Dezember 2022.
Danach sind die Verfahrenseingänge bei den Verwaltungsgerichten mit 4.841 Verfahren im Verhältnis zum Vorjahr (4.823 Verfahren) nahezu konstant. Ein mit 11% deutlicher Anstieg auf 1.925 Verfahren ist allerdings bei den Asyleingängen zu verzeichnen. Dennoch konnten die Verfahrensbestände um 15% zurückgeführt werden. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 3.885 Verfahren.
Bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt sind im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 642 Verfahren eingegangen. Der im Vergleich zum Vorjahr festzustellende Verfahrensrückgang um 28% ist maßgeblich auf den Rückgang bei den Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführen, die in den Jahren 2020 und 2021 einen Schwerpunkt der obergerichtlichen Inanspruchnahme und Rechtsprechung gebildet haben. Hierdurch ist es gelungen, die Bestände von 308 Verfahren im Vorjahr auf 244 Verfahren zu senken.
In seinem persönlichen Vorwort zeigte sich der Präsident des Oberverwaltungsgerichts erfreut über die neue umfassende Personalpolitik der Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt und der damit u. a. einhergehenden weiteren deutlichen Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch neu hinzugekommene Kolleginnen und Kollegen. „Ich bin zuversichtlich, dass die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes für die nähere Zukunft gesichert ist und der weitere Abbau – vor allem älterer – Verfahren gelingen wird“, betont er in seinem Jahresbericht.
Der vollständige Jahresbericht für das Jahr 2022 wie auch die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts http://www.ovg.sachsen-anhalt.de/themen/jahresberichte abgerufen werden.
Asylvergefahren Nicht bearbeiten, abschieben. Wem es hier nicht gefällt soll gehen
@Ute: Undifferenzierter Blödsinn. Zunächst muß das echte Asyl von der Einwanderung getrennt werden. Asyl für politisch oder religiös Verfolgte ist wichtig und richtig, wird aber von den Armutsflüchtlingen missbraucht. Echte Asylsuchende sind geschätzt weniger als 1% der Zuwanderer. Kriegsflüchtlinge sind getrennt zu sehen, und nochmal getrennt die Sozial- und Arbeitsmigration. Vor allem bei Letzterem muss es ein Punktesystem geben, damit wir Mehrwertschaffer reinholen, und Sozialschmarotzer abweisen. Die ganzen unausgebildeten und auch kulturell inkompatiblen Zuwanderer brauchen wir wirklich nicht. Andere mit guter Ausbildung, kultureller Anpassungsfähigkeit und beruflichen Ehrgeiz dagegen schon.
Könne man Zentral am Grenzdurchgangslager Friedland viel effektiver und zügiger regeln.