Volksbegehren für mehr Lehrer könnte Fall fürs Verfassungsgericht werden
Um das laufende Volksbegehren „Den Mangel beenden! Unseren Kindern Zukunft geben!“ bahnt sich eine neue Auseinandersetzung an. Die Landesregierung will die Eintragungsfrist um 42 Tage zu verlängern, während die Initiatoren 76 Tage fordern – also die gesamte Zeit der bisherigen Eindämmungsverordnungen. Denn in dieser Zeit konnte das Bündnis für das Volksbegehren keine Unterschriften sammeln. Deshalb kündigt das Bündnis einen Gang vor Verfassungsgericht vor.
Die Pläne der Landesregierung gehen an der gesellschaftlichen Realität und der Art von Unterschriftensammlungen für ein Volksbegehren völlig vorbei, so die Initiatoren. Um das demokratische Verfassungsrecht wahrnehmen zu können, sei man zwingend darauf angewiesen, Menschen direkt anzusprechen, Info-Veranstaltungen, u. a. in Schulen, und Info-Stände durchzuführen sowie größere Veranstaltungen wie Märkte, Feste und Sportveranstaltungen zu nutzen, was aber bis heute durch die Eindämmungsverordnungen nicht möglich ist.
Ministerpräsident Haseloff habe dem Bündnis geschrieben, dass bereits seit dem 4. Mai wieder Unterschriften flächendeckend hätten gesammelt werden können, u.a. durch das Auslegen von Eintragungslisten in Geschäften, Praxen, Apotheken oder bei Frisören. Das halten man für unrealistisch und weltfremd. Denn allein durch den besonderen Umstand, dass die Eintragungen auf Listen erfolgen müssen, die nach Meldebehörden getrennt sind, reiche es nicht aus, Listen einfach nur auszulegen. Es müssten immer geschulte Menschen mit den Listen unterwegs sein, die Erläuterungen geben und persönlich auf die korrekte Eintragung achten. Das sei derzeit mit 1,5m Abstand und unter der Maßgabe, dass sich höchsten fünf Personen versammeln dürfen, in einer Fußgängerzone, auf einem Wochenmarkt oder einer Info-Veranstaltung kaum zu realisieren. Darüberhinausgehende Veranstaltungen, wie Info-Abende für Eltern, sollen erst ab Juni möglich sein. Größere Veranstaltungen, die das Bündnis nutzen könnte, werden vor dem Ende der Eintragungsfrist wahrscheinlich gar nicht mehr erlaubt werden.
Alle Eindämmungsverordnungen hätten damit die Möglichkeiten zur Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehrens so wesentlich eingeschränkt. Das Bündnis habe deshalb seine demokratischen Rechte nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Maße wahrnehmen können. Zudem könnte ein neues Volksbegehren mit dem gleichen Inhalt erst nach zwei Jahren wieder durchgeführt werden. „Die Corona-Krise hat den Personalmangel in unseren Schulen mehr als deutlich gemacht. Es ist zu befürchten, dass der Bildungsminister schon im kommenden Schuljahr mit Unterrichtskürzungen reagieren wird, um die Versorgung auf dem Papier zu verbessern. Schon aus diesem Grund sollte es endlich klare Regelungen bei der Personalzuweisung geben“, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses.
Zum Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“:
Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Eltern-, Schüler- und Pädagogen-Verbänden sowie Politiker*innen aus Sachsen-Anhalt. Mitglieder im Bündnis sind: Landeselternrat – Schulen (LER), Landeselternvertretung – Kita (LEV), Elternrat-Initiative „Bildung in Not“ Magdeburg (BiN), Landesschülerrat (LSR), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Verband Bildung und Erziehung (VBE), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Partei Die LINKE, Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V. (LSFV), Ganztagsschulverband Sachsen-Anhalt e.V. (GTS), Das M steht für Mut e.V., Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft (BVMW)











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