Volksbegehren für mehr Lehrer könnte Fall fürs Verfassungsgericht werden
Um das laufende Volksbegehren „Den Mangel beenden! Unseren Kindern Zukunft geben!“ bahnt sich eine neue Auseinandersetzung an. Die Landesregierung will die Eintragungsfrist um 42 Tage zu verlängern, während die Initiatoren 76 Tage fordern – also die gesamte Zeit der bisherigen Eindämmungsverordnungen. Denn in dieser Zeit konnte das Bündnis für das Volksbegehren keine Unterschriften sammeln. Deshalb kündigt das Bündnis einen Gang vor Verfassungsgericht vor.
Die Pläne der Landesregierung gehen an der gesellschaftlichen Realität und der Art von Unterschriftensammlungen für ein Volksbegehren völlig vorbei, so die Initiatoren. Um das demokratische Verfassungsrecht wahrnehmen zu können, sei man zwingend darauf angewiesen, Menschen direkt anzusprechen, Info-Veranstaltungen, u. a. in Schulen, und Info-Stände durchzuführen sowie größere Veranstaltungen wie Märkte, Feste und Sportveranstaltungen zu nutzen, was aber bis heute durch die Eindämmungsverordnungen nicht möglich ist.
Ministerpräsident Haseloff habe dem Bündnis geschrieben, dass bereits seit dem 4. Mai wieder Unterschriften flächendeckend hätten gesammelt werden können, u.a. durch das Auslegen von Eintragungslisten in Geschäften, Praxen, Apotheken oder bei Frisören. Das halten man für unrealistisch und weltfremd. Denn allein durch den besonderen Umstand, dass die Eintragungen auf Listen erfolgen müssen, die nach Meldebehörden getrennt sind, reiche es nicht aus, Listen einfach nur auszulegen. Es müssten immer geschulte Menschen mit den Listen unterwegs sein, die Erläuterungen geben und persönlich auf die korrekte Eintragung achten. Das sei derzeit mit 1,5m Abstand und unter der Maßgabe, dass sich höchsten fünf Personen versammeln dürfen, in einer Fußgängerzone, auf einem Wochenmarkt oder einer Info-Veranstaltung kaum zu realisieren. Darüberhinausgehende Veranstaltungen, wie Info-Abende für Eltern, sollen erst ab Juni möglich sein. Größere Veranstaltungen, die das Bündnis nutzen könnte, werden vor dem Ende der Eintragungsfrist wahrscheinlich gar nicht mehr erlaubt werden.
Alle Eindämmungsverordnungen hätten damit die Möglichkeiten zur Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehrens so wesentlich eingeschränkt. Das Bündnis habe deshalb seine demokratischen Rechte nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Maße wahrnehmen können. Zudem könnte ein neues Volksbegehren mit dem gleichen Inhalt erst nach zwei Jahren wieder durchgeführt werden. „Die Corona-Krise hat den Personalmangel in unseren Schulen mehr als deutlich gemacht. Es ist zu befürchten, dass der Bildungsminister schon im kommenden Schuljahr mit Unterrichtskürzungen reagieren wird, um die Versorgung auf dem Papier zu verbessern. Schon aus diesem Grund sollte es endlich klare Regelungen bei der Personalzuweisung geben“, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses.
Zum Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“:
Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Eltern-, Schüler- und Pädagogen-Verbänden sowie Politiker*innen aus Sachsen-Anhalt. Mitglieder im Bündnis sind: Landeselternrat – Schulen (LER), Landeselternvertretung – Kita (LEV), Elternrat-Initiative „Bildung in Not“ Magdeburg (BiN), Landesschülerrat (LSR), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Verband Bildung und Erziehung (VBE), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Partei Die LINKE, Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V. (LSFV), Ganztagsschulverband Sachsen-Anhalt e.V. (GTS), Das M steht für Mut e.V., Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft (BVMW)
Bayern oder Nordrhein-Westfalen sind für Lehrerabsolventen attraktiver als Sachsen-Anhalt. Schon aus wirtschaftlichen Dingen. Da kann das Bündnis machen, was es will, solange man die Gegend hier nicht mehr als ,,eingekaufte Zone( Wischmeyer, heute-Show https://youtu.be/2_e3lfnkrlY?t=168 ) bezeichnet wird.
So ist es! Ein Personalschlüssel per Gesetz macht keinen Sinn wenn die Fachkräfte lieber in andere Bundesländer gehen. Kann man ja schon im Kita-Bereich sehen.
da widerspreche ich: hier geht es nicht darum, daß sich absolvierende studenten nicht ansiedeln wollten, das stimmt nicht.
es geht vielmehr darum, daß es erstens an sich zu wenige stellen gibt. zweitens läuft das management der stellenausschreibungen unterirdisch schlecht: wenn stellen nicht ausgeschrieben werden, wenn bei schwangeren, fastrentnern, dauerkranken absehbar ist, daß man bald wen neues brauchen wird, ist es eindeutig zu spät, damit zu warten, bis der lehrer tatsächlich aussetzt.
außerdem hat sich gezeigt, daß andere länder einfach schneller im handling waren. wenn ein bundesland schon mit einem arbeitsvertrag aufwartet, während das träge sachsen anhalt erst termine zur vorstellung schickt, ist klar, daß die referendare nicht lange warten, sondern es dingfest machen wollen.
Natürlich gibt es im LSA seit Jahren personelles Missmanagement, insbesondere bei Lehrkräften und Polizei. Das wird jedoch nicht von einem Personalschlüssel behoben, der im Gesetz steht. Es bleibt nun Mal Fakt, dass andere Bundesländer mehr Geld, eine Verbeamtung und bessere Arbeitsbedingungen bieten.
doch, auf jeden fall würde ein personalschlüssel helfen, da dies augenscheinlich der einzige anreiz und grund für die landesregierung ist, sich rechtzeitig um lehrer zu kümmern. bisher können sie bedauernd mit den schultern zucken, aber dann würden sie gesezlich gebunden und anklagbar sein, wenn sie sich nicht ausreichend/rechtzeitig gekümmert hätten.
und die verbeamtung (die der falsche weg ist…) gibt es übrigens leider auch hier!
„aber dann würden sie gesezlich gebunden und anklagbar sein, “
Hahaha, schön wär’s ja! Die Regierung anklagen, Tullner wegklagen, Hasi per Klage absetzen … noch was? Aber träume mal weiter, das böse Erwachen kommt schon noch!
@“Alpträumchen auf Raten“
nö, Sie brauchen’s nicht so kompliziert zu machen. selbstredend meinte ich nicht, jemanden rausklagen oder absetzen, sondern sein recht auf bildung, auf ausreichend lehrer etc. notfalls klagend einfordern.
Sie können einfach Ihr Recht einklagen, wußten Sie das nicht?