Von den Nazis ins KZ gesteckt: erster Stolperstein für verfolgten Homosexuellen in Halle
In Halle (Saale) erinnern bereits Stolpersteine an von den Nationalsozialisten verfolgte Juden sowie Sinti und Roma. Am Sonntagvormittag wurde in der Saalestadt auch ein Stolperstein für einen verfolgten homosexuellen Mann in der Uhlandstraße verlegt, sein letzter Wohnort vor dem Beginn der NS-Verfolgung.
Unter anderem waren die Stadträte Wolfgang Aldag und Silke Burkert dabei. Ants Kiel vom bbz lebensart wies darauf hin, dass es in Magdeburg schon mehrere solcher Erinnerungssteine für Homosexuelle gibt. Nun gebe es auch in Halle die Möglichkeit, an finsterste Zeiten der Verfolgung zu erinnern. „Für eine Gesellschaft, in der jeder ohne Angst er selbst sein kann.“
Der 1905 geborene Arbeiter Kurt Koch wurde 1939 wegen homosexueller Kontakte zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. Nach dieser Verbüßung wurde er am Heiligabend 1940 von der Kripo Halle in Vorbeugehaft genommen. Anfang 1941 erfolgte die Deportation in das KZ Buchenwald, dort schwerste Zwangsarbeit im Steinbruch. Im September 1942 kam er dann in das KZ Groß Rosen und musste dort Zwangsarbeit in Chemiewaffenfabrik zur Herstellung der Nervengase Sarin und Tabun ableisten. Anfang 1945 dann der Weitertransport in das KZ Mittelbau bei Nordhausen, dann die Verlegung in das Kranken- und Sterbelager Boelcke-Kaserne. Nach der Befreiung kam er zurück nach Halle und erhielt hier keine Anerkennung als Opfer des Faschismus. Er starb am 12. Januar 1976 in seiner Wohnung in Halle.
Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im Jahr 1992 begann. Er ist zur Verlegung in Halle auch persönlich anwesend. Mit im Boden verlegten kleinen Gedenktafeln, sogenannten Stolpersteinen, soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Zeit) verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.
Mit ca. 90.000 Stolpersteinen, die in Deutschland und 29 weiteren europäischen Ländern verlegt wurden, bilden sie das größte dezentrale Mahnmal der Welt.
Stolpersteine erinnern daran, dass es auch Mal andere Zeiten gab. Den meisten vom Alltag voll in Beschlag genommen Menschen heutzutage wird’s wahrscheinlich aber relativ egal sein.
Trotzdem ist die Sichtbarkeit ein gutes Zeichen gegen Vergessen.
Es darf aber nur an ausgewählte Opfer erinnert werden. Der heutige gute Zeitgeist vergisst viel und gerne.
Das liegt einfach auch nur daran, daß die meisten Opfer bislang unbekannt sind. Mach sie bekannt, dann kann man sich auch an sie erinnern…
Ja,das denke ich auch. Aber bitte keine für die Sintis, da sind schon zu viel in unserer Stadt
(Bewohner mein ich) und die haben keinen guten Ruf klauen wo sie nur können! Und eins im voraus,für die jetzt meckern.selber gesehen, wie die klauen.aber nicht alle Sintis sind so
Wann wurde der Paragraph 175 abgeschafft .
Nach der Wende. Zu DDR Zeiten war schwul sein verboten. Die haben ja auch Kinder belästigt,(was es auch heute noch gibt) leider.nix gegen Schwule, jeder nach seiner Fason,bei mir wohnen drei im Haus.
Es war keinesfalls verboten! Der § 175 wurde in der DDR viel zeitiger entweder nicht angewandt bzw. abgeschafft ,als in Westdeutschland – dort faktisch erst Jahre nach dem Beitritt der neuen Bundesländer (1994).
@Dörk…so ein Quatsch was du da schreibst
1986 wurde ein Bekannter von mir dafür verurteilt.
Dann hat er sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gehabt. Weil, darum ging es ausschließlich in § 151, welcher 1965 den § 175 ablöste…
Bei uns war der Paragraph 151 erst im Jahr 1988 gestrichen worden.
Am 30.juni 1989 wurde der Paragraph 151 abgeschafft.viel früher der Paragraph 175 aber dafür kam dann dieser Paragraph 151.
Der Paragraph 175 wurde 1965 abgeschafft, dafür kam der Paragraph 151 .
Hast du dir § 151 StGB DDR jemals durchgelesen?
“ Ein Erwachsener, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts sexuelle Handlungen vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.“
Es ging hier ausschließlich um den Jugendschutz. „Schwul sein“ war keineswegs pauschal verboten. Ganz im Gegenteil, seit Abschaffung § 175 im Jahre 1965 zwischen Erwachsenen völlig legal!
»Sarin und Gabun«, ganz sicher?
Gabun ist ein Staat in Zentralafrika. Tabun ein Giftgas.
Tatsächlich gab es in der Nähe von Dyhernfurth, einer kleinen Stadt 40 km vom heutigen Wrocław, eine Tabun-Fabrik. Nahe Dyhernfurth ist eines der Außenlager von Groß Rosen gewesen.
Eine Sarin-Fabrik gab es in Falkenhagen, einem Ort 70 km außerhalb Berlins (nicht zu verwechseln mit Falkenberg, wo auch ein Außenlager war).
Da hat die Autokorrektur zugeschlagen 😉
Eine Ausrede muß man ja haben. Die der Mönche der Skriptorien des Mittelalters verrate ich jetzt: »Titivillus in culpa est« (der Fehler liegt bei Titivillus). Titivillus oder Tutivillus ist ein Dämon, der im Auftrag Belfegors, Luzifers oder Satans arbeitet, um Fehler in die Arbeit von Schreibern einzubringen. Dieser Schutzdämon der Schreiber trägt heute den Spitznamen »Autokorrektur«…
Wenn da der Profit für Demnig nicht ein Geschmäcker hätte.
Geschmäckle
„Für eine Gesellschaft, in der jeder ohne Angst er selbst sein kann.“
Hauptsache er ist kein sogenannter Querdenker, nicht wahr?
Die vollständige „Geschichte“ zu Kurt Koch findet sich auf:
http://www.stolpersteine-homosexuelle.de/kurt-koch